1 053 Paraksti
Lūgumraksts adresēts: Bundesärztekammer, Bundesgesundheitsministerium, Gesundheitsausschuss, Deutscher Bundestag
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Orthonet-NRW repräsentiert insgesamt rund 320 niedergelassene Orthopädinnen und Orthopäden. Das Thema der ärztlichen Vergütung im EBM aber insbesondere auch der GOÄ und der GOÄneu, stößt bei vielen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen mittlerweile auf Unverständnis. Daher möchten wir aus der ärztlichen Perspektive unsere Forderungen einmal darstellen und glasklare formulieren.
Es besteht eine umfassende Unzufriedenheit sowohl mit der Art- und Weise der GOÄneu Entstehung, als auch mit dem Verhandlungsresultat und der damit einhergehenden Kommunikation von Seiten der Bundesärztekammer und unseren Berufsverbänden.
Wir haben mit unserem offenen Schreiben and die Politik und Berufsverbände, unsere Ablehnung kundgetan. Leider hat weder der zuständige Minister, noch Mitglieder des Gesundheitsausschuss, noch die adressierte Berufsverbände eine Antwort auf unser Schreiben folgen lassen.
Um unseren Forderungen in Zukunft weiter Nachdruck zu verleihen, wurden in der Diskussion während und im Anschluss an die letzte Hauptversammlung folgende Punkte weitestgehend konsentiert:
Wir lehnen weiterhin die GOÄneu in der momentan bekannten Form ab. Hauptgrund ist vorerst, dass der breiten Ärzteschaft bis heute keine offizielle Version der aktuellen Fassung vorliegt und somit keine Grundlage für eine substanzielle Diskussion entstehen kann. Leider haben auch die Berufsverbände nach schriftlicher Aufforderung bisher keine offene Diskussion oder Information über die GOÄneu angestoßen. Somit muss man konstatiert festhalten, dass eine Novellierung weiterhin bewusst und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der niedergelassenen Ärzteschaft durchgedrückt werden soll.
Es bleibt festzuhalten, dass eine relevante Anzahl an wohl bereits beschlossenen Punkten der GOÄneu, für die niedergelassene Ärzteschaft in dieser Form nicht tragbar sind. Es steht die Zukunft unseres freien Berufes und die heimatnahe hoch qualitative Versorgung unserer Patienten auf dem Spiel.
Da jetzt eine GOÄneu wieder ohne Einbindung der niedergelassenen Ärzteschaft im Mai beschlossen werden soll (Quelle: https://www.aend.de/article/233772), ist eine kongruente Vorgehensweise der gesamten Ärzteschaft, mindestens aber den Orthopäden in NRW notwendig.
Es ist ein radikaler Wechsel des „Mindset“ und ein zwingender fachübergreifender Zusammenhalt notwendig um eine fundamental falsche GOÄneu zu verhindern. Dazu mag auch gehören, dass auf dem Ärztetag eine Gegendarstellung präsentiert wird und ggf. die GOÄneu abgelehnt werden muss.
Unsere Forderungen sind:
- Wir fordern gemeinsam einen Ausstieg aus der Pflicht zur Konsentierung (Junktim) mit den Kostenträgern im Bereich der Findung einer GOÄneu.
- Die Ärzteschaft fordert gemeinsam einen vollständigen Ausgleich der Inflation. Die GOÄ ist seit 1996 nicht mehr angepasst worden. Seitdem besteht eine inflationsbedingte Abwertung der Leistungen um ca. 50%. (Quelle: https://www.der-privatarzt.de/artikel/betrachtungen-zur-arztlichen-gebuhrenordnung-goa-pad-04-23) Dieses wäre übrigens auch mit der „alten“ GOÄ durch eine Anpassung des Punktwertes möglich. Eine Bewertung der ärztlichen Arbeit mit einem Zeitfaktor um ca. 120€ pro Stunde in der sprechenden Medizin nicht hinnehmbar. Wir halten, angelehnt an andere freie Berufe, 400€/Zeitstunde für eher angemessen.
- Die GOÄneu muss zwingend die Möglichkeit einer faktorgesteuerten Anpassung der Leistung beinhalten.
- Eine Budgetierung wird vollständig abgelehnt. Dies gilt auch für Regelungen die eine „Budgetierung durch die Hintertüre“ bedeuten könnten. Hier sei die geplante Prognoseregelung explizit genannt. Diese wird von uns abgelehnt.
- Eine automatische inflationsgesteuerte Anpassung sollte angestrebt werden.
- Der EBM ist in seiner jetzigen Form nicht mehr in der Lage die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten sicher zu stellen. Die Finanzierung einer Praxis ist mit dem EBM alleine wirtschaftlich nicht mehr möglich. Daher erscheint eine Forderung zu einer leistungsbezogenen Vergütung, angelegt an die GOÄ für zwingend notwendig. Die momentane pauschalisierte Vergütung und ein vollkommen insuffizienter Leistungskatalog wird abgelehnt.
- Die Eigenverantwortung des Patienten und der Patientin werden wieder vermehrt in den Mittelpunkt gestellt.
Wir sollten als Freiberufler einen fachübergreifenden Schulterschluss anstreben um der Institutionalisierung unseres Berufes und einem Fortschreiten der planwirtschaftlichen Züge entgegen zu treten.
Wir fordern die Berufsverbände ALLER Fachrichtungen somit auf, die Zustimmung zu der momentan bekannten GOÄneu zu verweigern und dieses schriftlich an die Bundesärztekammer bis zum 01.05.2025 mitzuteilen, damit ein Beschluss auf dem deutschen Ärztetag am 27. Mai 2025 verhindert werden kann.
Quelle Foto: © HNFOTO / stock.adobe.com
Pamatojums
Wenn die GOÄneu einmal beschlossen ist, dann haben wir eine weitreichende Verschlechterung im Bereich der ambulanten Versorgung. Diese kann für mindestens 3 Jahre dann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
11.03.2025
Petīcija beidzas:
10.09.2025
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Veselība
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Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.
Kāpēc cilvēki paraksta
Mit der Umsetzung des Entwurfes würde die ambulante Radiologie quasi liquidiert. Die hohen Investitionssummen werden ignoriert und der Bedarf an Bildgebung aus allen Fachrichtungen als Grundlage für viele Behandlungen nicht bedacht. Demnächst viel Spass bei der Terminsuche
Ich bin selbst niedergelassene Gynäkologin und teile die Stellungnahme (obwohl anderes Fachgebiet) vollumfänglich.
Weil ich als angestellter Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in einer kirchlichen Klinik – mit einem Neugeborenen und einer Frau in Elternzeit – meine Familie finanziell nicht ausreichend unterstützen kann. Ganz zu schweigen davon, dass ich mir bei so viel Verantwortung, so viel Druck und so vielen Stunden in der Klinik plus Bereitschaftsdiensten aktuell nichtmal ein Wohneigentum leisten kann. Dabei sind Ärzte selbst in östlich gelegenen Ländern besser gestellt.
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es geht um den Erhalt der Arztpraxen