6.412 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Bayrischer Ministerpräsident Dr. Söder & Bayerischer Petitionsausschuss
Unsere Forderung: Abschaffung der aktuellen, ungerechten Erbschaftssteuer auf Privateigentum nach jetzigem gesetzlichen Procedere!
Neuausrichtung mit einer Besteuerung im Erbfall die erst in Kraft tritt, wenn Privateigentum, nach einer zu bestimmenden Frist, veräußert wird. Das heißt im weitesten Sinne: Im Erbfall für Privateigentum keine Steuern, nur anfallende Gebühren. Falls das geerbte Privateigentum innerhalb von z.B. 10 Jahren veräußert wird, greift auch eine angemessene Erbschaftssteuer.
Begründung
Können wir uns das ERBEN noch leisten? Dorfgespräch: Ständig steigende Bodenrichtwerte und die Folgen für Bürger die bei der Besteuerung, z.b. im Erbfall, kaum eine Chance haben hohen Steuerzahlungen zu entgehen. Stand: Dezember 2017
Knapp 100 Interessierte Bürger kamen im Oktober in den Voitlhof in Rottach-Egern – auch BGM Christian Köck war anwesend bedankte sich bei den Initiatoren und sah auch das erbsteuerliche Problem der Zukunft. Nach der Begrüßung durch Andi Niedermaier wurde von Josef Bogner anhand von, wie er sagte, unverbindlichen Informationen, den Anwesenden in so manchen Dingen „die Augen geöffnet (Aussage eines Besuchers)
Das Thema worum es ging, betrifft uns alle wenn überhaupt – nur einmal im Leben – deshalb ist bei der für einen Laien völligen Undurchsichtigkeit der Besteuerungsgesetze eine genaue Vorausschau oder Vorausberechnung gar nicht möglich. Und: jeder „Fall“ ist anders. Deshalb der Versuch in einer Diskussion Dinge näher zu bringen und für dieses unter Umständen sehr teure Thema mehr Bürgerinteresse zu wecken. Ich (Bogner) zum Beispiel hab für meine Fragen zu diesem Thema vom Finanzamt zwar mündliche aber keine schriftliche Auskunft bekommen: weil – es könne sich auch zwischendurch etwas ändern wenn der Gesetzgeber es so möchte.
Die Steuern kassieren die Länder – in unserem Fall also Bayern. Das ist Bundesgesetz. Bei uns macht das den bayrischen Staatshaushalt von bis zu 2,5 Prozent aus (Bayr. Staatshaushalt ca. 58 Milliarden €, Erbschaftssteuer ca. 1,5 Milliarden (2015) Tendenz stark steigend. – z.B. in den neuen Bundesländern nur bis zu einem Prozentanteil an den Gesamtsteuern
Allgemeines: Bodenrichtwerte – was ist das: Durchschnittspreis der letzten zwei Jahre die für Grundstücksgeschäfte in verschiedenen Gemeinden und Ortsteilen erzielt wurden. An diesen Bodenrichtwerten orientieren sich besonders die „dritten Hände“ bei diesen Geschäften: Der Staat und alle öffentlichen Stellen die Steuern, Gebühren und Ähnliches erheben dürfen. Es gibt viele reiche Leute im Land, die Preise für Immobilien zahlen dass uns nur so schummrig wird. Makler tun ihr Bestes dafür – sollte auch nicht ihr Schaden sein. Denn auch sie rechnen ihre Provision in Prozentanteilen ab. Und genau diese Vorgehensweise treibt den Bodenrichtwert in die Höhe. Beispiel: Am Tegernsee ist ein Grundstück in bester Lage für über 15 Mio. € verkauft worden. Für alle die in diesen guten Lagen als Einheimische zufällig auch daheim sind, schnellt der Bodenrichtwert in die Höhe – ob sie wollen oder nicht. Schön für die die deshalb verkaufen wollen, nicht schön für die die nur ihre Heimat erhalten und hier Leben und Arbeiten möchten.
Einheimische die seit Generationen hier leben müssen nun diese Entwicklung teuer mittragen. Steuerfreibeträge: 500.000 für Ehepartner, 400.000 für leibliche Kinder, 20.000 für weiter entfernte Verwandte. Nun: Grundstücksbesitzer die vererben möchten haben alle 10 Jahre die Möglichkeit die Freibeträge steuerfrei zu überschreiben. Wer sich schon ganz früh sicher ist und auch menschlich und persönlich dazu bereit ist einen Teil zu überschreiben – der hat alle gesetzlichen Möglichkeiten schon genutzt. Es läuft aber nicht immer alles glatt im Leben. Unfälle, plötzlicher Tod u.ä. können in Sachen Erbe und Erbengemeinschaft ein kräftiges Durcheinander in Leben bringen.
Also kann uns in dieser besonderen Situation nur die Politik helfen. Vorschläge: Nämlich mit gesetzlichen Änderungen: Freibeträge kräftig erhöhen – oder der die weitest gehende Änderung: So abwickeln wie bei Unternehmen. Diese werden bei Betriebsfortführung über einen bestimmten Zeitraum weitestgehend von der Besteuerung ausgenommen. Die Forderung ist, wenn ein Familienmitglied privat daheim erbt dieses Erbe frei von Steuern zu halten. Sollte das Ererbte innerhalb einer bestimmten Frist (10-15 Jahre) verkauft werden, dann sollte eine Steuer erst greifen können. Wenn es nach dem Ablauf der Frist erhalten bleibt oder veräußert wird fällt keine Steuer an.
Oder: Mit einem Zuweisungsschlüssel den Regionen bestimmte Erleichterungen ermöglichen. Denn in Niederbayern z.B. gelten wie überall dieselben Steuerfreibeträge – und da reichen zum steuerfreien Erbe oft die Bodenrichtwerte dagegen aus.
Denn kurios: Wenn wir jetzt (Bogner) unser Privathaus in der Wolfsgrubstrasse verkaufen – 3 Mio. dafür bekommen – müssten wir keine Steuern abliefern – ist privat und deshalb steuerfrei. Einem Kind, wenn wir das selbe Haus mit sechs Wohnungen jetzt überschreiben würden, wäre eine kräftige Erbschaftsteuer fällig! Passt nicht zusammen - sagen wir!
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Der Petition wurde teilweise entsprochen
am 30.07.2018Vorerst ein großes DANKESCHÖN dass Sie sich an unserer Petition gegen die ungerechte Erbschaftssteuer beteiligt haben. Es wird in den nächsten Jahren leider noch oft Thema werden, denn die Immobilien- und Grundstückspreise steigen weiter und die gesetzlichen Freibeträge bzw. mögliche steuerfreundliche Möglichkeiten bleiben weiterhin auf gleichem, nicht angepassten, ungerechten Niveau. Aufgrund Ihrer getätigten Unterschriften gegen die Erbschaftssteuer sind auch andere Bürger aufmerksamgeworden und haben dieses Thema erfreulicherweise für sich entdeckt. Dabei gehen manche gleich noch weiter - was wir gut verstehen können. KOMPLETTE ABSCHAFFUNG DER ERBSCHAFTSSTEUER! Die neue Aktion heißt: ROTE KARTE FÜR DIE ERBSCHAFTSSTEUER - und ist vor einigen... weiter
Debatte
Nicht jeder der am Tegernsee Wohneigentum weitervererbt ist automatisch Millionär. Unser 1906 erbautes Wohngebäude wird in absehbarer Zeit an die 5. Generation weitervererbt. Dies ist ,bei derzeitiger Erbschaftssteuer - Belastung, nur möglich wenn sich unsere Erben verschulden. Wir über mehrere Generationen ansässige wissen sehr wohl, dass Eigentum verpflichtet, aber nicht um jeden Preis. Nur weil man in einer privilegierten Gegend wohnt soll man nicht zur Melkkuh der Nation werden
Es wurden die Menschen vergessen, die nichts erben und es fehlt ein Vorschlag, wie diese gerecht kompensiert werden sollen!