Familie

Scheidungskinder - Kein Umgangsrecht - Kein Unterhaltsgeld

Petition richtet sich an
Justizminister Mario Buschmann
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Sammlung beendet

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Nach BGB §1684 ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt.
Verweigert ein Elternteil dieses Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen. Vor dem Gericht besteht Klagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur Gewährung des Umgangsrechtes einzureichen. Somit hat das Gericht bei Klage eines Elternteiles eine eindeutige Entscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein Unterhaltsgeld.
Somit liegt die Entscheidung, ob Unterhalt fließt, beim betroffenen Elternteil. Diese Regelung ist eindeutig, logisch und konsequent für die Betroffenen, für Dritte und auch für die Richter.
Diese, oder eine inhaltlich ähnliche Formulierung, soll bei der vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts aufgenommen werden und in der Düsseldorfer Tabelle aufgenommen werden.

Begründung

Beide Elternteile haben ein gleiches Recht auf Umgang. Es ist ungerecht, dass ein Elternteil Unterhaltsgeld bezahlen muss, aber null Umgang hat.
Das Gerichte sollte bei Scheidungskindern das Wechselsystem erwirken, oder mit der in dieser Wahlperiode vorgesehene Novellierung des Unterhaltsrechts entscheiden können: Entweder Umgangsrecht oder kein Unterhaltsgeld.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Karl-Jörg Rüßiger aus Plauen
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