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Petition richtet sich an: Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
Unsere Landschaft offenbarte zuletzt viele Gefahrenpotenziale, welche vielfach durch die Festsetzung von Teilen der Sächsischen Schweiz als Nationalpark (NLP) hervorgerufen wurden und werden. Das Gebiet der Sächsischen Schweiz ist als jahrhundertealte Kulturlandschaft mit seiner Siedlungs- und Waldstruktur geprägt durch die Beziehung des Menschen zu seiner Umwelt. Zum Zeitpunkt seiner Gründung sollte der NLP als Gütesiegel Mensch wie Landschaft Vorteile bieten. Dieser Vorstellung kann er aufgrund seiner rechtlichen Basis jedoch nicht gerecht werden.
Wir fordern die Änderung der Schutzgebietskategorie für das Gebiet der Sächsischen Schweiz, damit Alltags- und Freizeitwerte für Bewohner und Besucher wieder geschaffen werden. Wir fordern eine klimagerechte, nachhaltig und naturverträglich ausgerichtete Schutz-durch-Nutzung-Strategie für den Landschaftsraum Sächsische Schweiz.
Wir fordern den Erhalt des Naturraums und der Kulturlandschaft durch die Schaffung eines Naturparks Sächsische Schweiz, der den Schutz seiner Einwohner garantieren kann, der Naturschutz mit den Menschen entwickelt und ihnen in der Region wieder eine Verbleibperspektive gibt.
Wir möchten, dass die Sächsische Schweiz als Naturpark ein einheitlich entwickeltes und zu pflegendes Gebiet wird. Es soll überwiegend aus LSG und NSG bestehen.
Es wird ein nachhaltiger und zukunftsfähiger Tourismus angestrebt, der nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung und dem Erhalt, der Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältigen Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen soll.
Es wird eine umweltgerechte Landnutzung avisiert, die eine nachhaltige Regionalentwicklung fördert. Die Wiederherstellung, der Erhalt und die Pflege von Kulturgut muss gewährleistet werden.
Darüber hinaus fordern wir:
- Schutz der Menschen und deren Wohnbereiche sowie die Gewährleistung von Flucht- und Rettungswegen. Ein wirksamer Brandschutz und effektive Brandvorsorge durch Brandschutzschneisen, reduzierten Totholzanteil im gesamten Gebiet der Sächsischen Schweiz bzw. einer vollständigen Beräumung in der Nähe von Siedlungen und Kulturgütern muss sofort erfolgen. Die Löschwasserversorgung muss gesichert und dafür notwendige Einrichtungen durch den Freistaat finanziert werden. Effiziente Vorsorgemaßnahmen wie das Freischneiden von Wegen und eine lückenlose Feuerwache bei Waldbrandgefahr ab Stufe 4 sowie die Errichtung von Feuerwachtürmen und gleichwertiger Überwachungsanlagen muss stattfinden. Eine regional organisierte Feuerwehr mit adäquater Ausstattung muss geschaffen werden, um die freiwilligen Feuerwehren vor Ort bei Großfeuer-Ereignissen zu entlasten. Der grenzüberschreitende Einsatz der Feuerwehren muss im Brandfall sofort möglich sein.
- Die Wiederherstellung historischer Wege, auch grenzüberschreitend, muss erfolgen, da diese als kürzeste bzw. schnellste Verbindung zwischen besiedelten Orten dem Brandschutz und Rettungswesen dienen sowie von touristischer und kultureller Bedeutung sind.
- Pflege und Erhalt von Kulturgut muss als Schutzziel umgesetzt werden.
- Wald-Management, das den Bedingungen eines Kulturwaldes entspricht und einen aktiven Waldumbau mit einheimischen, standortgerechten Baumarten, die einen natürlichen Brandschutz und Artenvielfalt garantieren.
- Es ist unerlässlich, Einzellösungen jenseits langwieriger bürokratischer Verwaltungswege zu finden, die einen nachhaltigen Naturschutz umsetzen. Dies schließt auch die Existenz gesonderter Schutzzonen ein, welche an geeigneter Stelle tatsächlich sich selbst überlassen werden könnten. Eine Zonierung, wie sie für Biosphärenreservate rechtsverbindlich ist, wird als geeigneter Maßstab angesehen.
- Zum aktiven Naturschutz zählt auch ein nachhaltiger, zukunftsfähiger Tourismus mit innovativen Konzepten. Es kann nicht das Ziel sein, den Menschen - Einheimische wie Gäste – auf wenigen Wegen zu kanalisieren und sportliche wie touristische Aktivitäten in der Natur unverhältnismäßig einzugrenzen. Tourismus und Naturschutz müssen in ein ausbalanciertes Verhältnis gebracht und nicht als Kontrapunkte gegeneinander ausgespielt werden.
- Wir fordern einen ökologischen Lastenausgleich über den Sächsischen Finanzausgleich für Städte und Gemeinden der Naturpark-Region, da Gewerbeansiedlungen schwierig sind und die Kommunen für den urbanen Raum ein geschütztes Natur-Areal vorhalten.
- Wir fordern die Einbindung einheimischer Bürger und Unternehmer bei politischen Entscheidungsprozessen.
Begründung
Die Konzeption des NLP Sächsische Schweiz verläuft konträr zu historischen, kulturellen und naturgegebenen Tatsachen und entfremdet sich von seinem Gründungsgedanken. Daraus resultieren komplexe Problemfelder, welche destruktive oder teilweise lebensgefährliche Folgen haben:
- unterlassene Waldpflege
- Totholzbestände mit massiver Brand-, Treibholz- und Windbruchgefahr
- erschwerte Rettungs- und Löschmaßnahmen
- Verwahrlosung oder Zerstörung kultureller Artefakte, Wegverbindungen, Gebäuden
- Wegfall der Lebensgrundlage touristischer Akteure
- Begrenzung kommunaler Entwicklungen
2012 erfolgte eine Evaluierung des NLP Sächsische Schweiz, dessen Ergebnis nicht tragbar ist.
Unter anderem wird aufgeführt, dass Erholung, Bildung, Forschung, Denkmalschutz, historisch gewachsene Nutzung, Interessen der Wanderer und Klettersportler sowie des Tourismus nicht vereinbar sind mit der naturschutzrechtlichen Vorgabe „soweit es der Schutzzweck erlaubt“. Auch Maßnahmen zum Brand- und Hochwasserschutz widersprechen dem NLP-Gedanken.
Noch durch die DDR-Regierung wurde auf der letzten Sitzung des DDR-Ministerrates am 12.09.1990 die Gründung von fünf DDR-Nationalparks, so auch der NLP Sächsische Schweiz beschlossen. Weder die Bevölkerung noch die Natur der Sächsischen Schweiz waren darauf vorbereitet. Es bestand das Bedürfnis, dass dieser Landschaftsraum in seiner Einzigartigkeit vor einer möglicherweise bevorstehenden „westlichen“ Industrialisierung zerstört werden könnte. Die Umwandlung eines Teils der Elbsandsteinlandschaft in einen NLP erschien zunächst als Methode der Wahl. Trotz einiger Warnungen waren sich die Menschen der Region kaum der damit verbundenen Konsequenzen bewusst.
Heute müssen wir die Konsequenzen kritisch betrachten und uns damit auseinandersetzen. Das aktuelle Ereignis des Waldbrandes ist ein Beweis der seit längerem befürchteten Gefahrenzustände, die durch die massive Anhäufung von abgestorbenen Fichtenbeständen in der Landschaft hervorgerufen worden. Diese stellen eine hochgradige Gefahr für das Leben und die Gesundheit der hier angesiedelten Bevölkerung und für Sachwerte dar. Gleiches gilt für Hochwasserlagen.
Dieser Zustand ist aufgrund des Reglements des NLP nicht abänderbar. Unter diesem ist ein natur- und landschaftsverträglich ausgestaltetes Natur- und Freizeiterleben nahezu unmöglich.
Das Reglement wird im Wesentlichen durch das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt und kann durch Landesrecht nicht entschärft werden. Gleichzeitig bestimmt das Grundgesetz im Artikel 20 Absatz 3 die Rechtmäßigkeit der Verwaltung. Demnach ist u.a. auch die Nationalparkbehörde an Recht und Gesetz gebunden. Es ist insofern falsch, die Kritik einseitig an die Verwaltung sowie die Beschäftigten des NLP zu richten.
So regelt das Bundesnaturschutzgesetz den besonderen Schutz eines NLP. Im Endbericht zur Evaluierung des NLP Sächsische Schweiz wurden unter anderem folgende Maßnahmen hinsichtlich eines rechtskonformen Zustandes gefordert:
- Bis 2020 soll 75% der Nationalparkfläche in Naturschutzzone A (Wälder, Felsbildungen, Gewässer und Offenlandbereiche, die sich weitgehend umgelenkt und ungenutzt entwickeln können.) überführt werden.
- Die Prüfung, ob über Änderung oder Schaffung entsprechender Grundlagen eines Vorkaufsrechts (§ 66 Bundesnaturschutzgesetz regelt das Vorkaufsrecht zu Grundstücken u.a. in NLP, dem entgegen wird derzeitig noch im § 38 Sächsischen Naturschutzgesetz bestimmt, dass dies keine Anwendung findet) für Flächen eingerichtet werden kann.
- Zügige Umwandlung der Fichtenbestände in Mischwaldbestände.
- Einstellung der Borkenkäferbekämpfung in der gesamten Naturschutzzone A und in Teilen der Naturschutzzone B, um 50 % angriffsfreie Flächen zu erreichen.
- Überarbeitung der Zonierung.
- Zügige Erhöhung des Flächenanteils Prozessschutz auf über 50% bis 2020 und Raum für natürliche Abläufe auf mindestens 75 %.
- Forcierung von Maßnahmen der Wegeauflassung und des Wegerückbaus.
- Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur weiteren Reduktion der Inanspruchnahme des NLP für Aktivitäten, die den naturschutzfachlichen Ansprüchen widersprechen.
- Reduzierung der Wegedichte.
- Anerkennung der Ziele des NLP bei touristischen Interessenvertretern einfordern.
Im Fazit wird u.a. angemerkt, dass dem Kernziel des NLP, „Natur Natur sein lassen“, noch zahlreiche Ausnahmen und Vorgaben aus anderen Rechtsvorschriften sowie die intensive touristische Nutzung entgegenstehen, insbesondere die Vorgaben zur Gewässerpflege im Sächsischen Wassergesetz sowie der enormen Belastung durch den hohen Besucherdruck und den ausgedehnten, wegen des Traditionsreichtums schwierig zu begrenzenden Klettersports.
Diese geforderten Maßnahmen und Zielsetzungen widersprechen grundsätzlich den Bedürfnissen der hier lebenden Bevölkerung und Gästen der Region.
https://www.naturpark-saechsische-schweiz.de
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Debatte
Von mir aus kann man den NP teilweise komplett für den Zugang durch Touristen sperren. Was man da sieht ist eine Zerstörung der Natur sondergleichen durch Dreck, nicht einhalten der Regelungen ( Hunde an die Leine, Boofenverbot, freies übernachten usw. usw....).
Die Betretungsverbote nach den Waldbränden wurden nicht wegen zu schützender Natur sondern wegen sich dämlich verhaltenden Menschen für einen begrenzten Zeitraum ausgesprochen. Benehmen sich Menschen in einem Naturpark weniger dämlich und machen keine offene Feuer bei Waldbrandstufe 5 nur weils jetzt ein Naturpark und kein Nationalpark mehr ist? Wohl eher nicht.