6.943 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Für eine klare Definition von Bienenwachs & eine eigene Bienenwachsverordnung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Bienenwachs klar definiert und mangels Aufnahmemöglichkeit in die Honigverordnung (HonigV) eine eigene Bienenwachsverordnung beschlossen wird.
Zur Änderung der HonigV bedarf es einer Änderung der EU Honigverordnung (2001/110/EG), sofern dies mit dieser Petition nicht angestoßen werden kann, wird mit dieser Petition gefordert, eine eigene Bienenwachsverordnung zu erstellen (evtl. aufgrund Verordnung (EG) Nr. 1935/2004).
Begründung
Verfälschtes Bienenwachs oder Ersatzstoffe töten Bienen und haben auch in Verbindung mit Honig (Lebensmittel) keine Berechtigung für eine Verwendung im Bienenvolk.
Wabenhonig wird mit dem Wachs gegessen! Geschleuderter Honig enthält immer kleinste Wachspartikel! Presshonig enthält sehr viele Wachspartikel!
Wir möchten unsere Bienenvölker nicht sterben sehen und auch nicht, dass Honig durch Verunreinigungen im Wachs kontaminiert und unbrauchbar wird. Zudem sammeln sich in Bienenwachs Giftstoffe an, die hauptsächlich in der Landwirtschaft Anwendung finden. Hier muss vorausschauend gehandelt werden: entsprechende Rückstandsgrenzen/Höchstwerte sollten festgelegt werden, um in Zukunft ein einwandfreies Lebensmittel (Honig), ohne Gefahr für den Verbraucher, anbieten zu können.
Aktuell gibt es für unser Rechtssystem keine klare Regelung zur Beschaffenheit von Bienenwachs. - Die Kerzenindustrie hat eine eigene Kerzenverordnung mit einer Definition für Bienenwachskerzen - Als Lebensmittelzusatz E901 gibt es unter Richtlinie 2009/10/EG eine Definition sowie unter Question No EFSA-Q-2006-021 eine Ausführliche Abhandlung.
Eine häufige Definition lautet: "Gelbes Bienenwachs ist Wachs, das durch Einschmelzen von Waben der Honigbiene Apis melifera L. in heißes Wasser und Entfernung von Fremdstoffen gewonnen wird."
Wo ist hier geregelt, dass die Waben aus von Bienen selbst geschwitztem Wachs sein müssen. Betrügern wird hier die Türe weit geöffnet!
Aktuell wurde festgestellt, dass für die Verarbeitung von Bienenwachs die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 greift. Damit wäre genau die aktuelle Situation weniger dramatisch und man könnte die Betroffenen Wachschargen nachverfolgen und aus dem Verkehr ziehen. Europaweit kommt es zu einer Nichtanwendung dieser Verordnung, was sich an den folgenden Beispielen der zugelassenen Umarbeiter zeigt: z.B. 2016 Deutschland 2 zugelassene Umarbeiter, 1 in Österreich und 8 in Italien.
Es handelt sich hier nicht nur um ein „deutsches“ Problem, sondern betrifft auch nachweislich viele weitere europäische Staaten!
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Petition gestartet:
20.01.2017
Petition endet:
19.07.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Tierschutz
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Zeichnungsfrist der ePetition beim Bundestag läuft zum 05.07.2017 ab. Daher reichen wir nun die handschriftlichen und hier gesammelten Unterschriften in einem Paket an den Bundestag weiter.
Vielen Dank für Euer Mitwirken!
Mit beidseitig gedrückten Daumen
Euer
Markus Gann -
Änderungen an der Petition
am 11.04.2017
Debatte
Bienenwachs ist ein wichtiger Bestandteil des Bienenvolkes. Darin wird die Brut aufgezogen und Honig eingelagert. Wenn hier nun eine Verfälschung oder Kontamination mit Umweltgiften erfolgt, sind die Bienen in Gefahr und der Honig kann belastet werden. Bienenwachs nimmt Giftstoffe auf und speichert diese im Normalfall, jedoch kann es auch zu einem Übergang in die Bienenlarven und den Honig kommen. Hierbei besteht die Gefahr, dass Bienenvölker sterben und Honig zu einer Gefahr für den Konsumenten wird. Daher fordern wir eine klare gesetzliche Regelung und Definition für Bienenwachs.
Noch kein CONTRA Argument.