85 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bundestag,alle soziale Netzwerke
Ich will das Paragraph 5 des Deutschen Grundgesetzes welcher besagt "Der Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1), die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2) sowie die Freiheit von Wissenschaft und Kunst (Art. 5 Abs. 3)." auch in sozialen Netzwerken wie Facebook uneingeschränkt genutzt werden kann.
Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Begründung
Diese Petition ist von Bedeutung und für jeden Einzelnen wichtig der weiterhin seine Meinung öffentlich vertreten will. Dies bedeutet vor allen Dingen auf sozialen Netzwerken wie zum Beispiel Facebook.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.01.2015
Petition endet:
01.07.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Ein wichtiges Grundrecht, welches nie und nimmer angetastet werden darf! Nur so ist es dem Einzelnen möglich, sich eine eigene Meinung bilden zu können!!
N o c h eine Petition, die die Welt nicht braucht....