S 19/434 - Beschwerde über die Parksituation am Klinikum St.-Joseph-Stift

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

8 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich am 18.3.2019 meinen Mann als Notfall ins Krankehaus St. Josef Stift in Bremen gebracht und ihn bei den Untersuchungen begleitet habe, verstieß ich wegen zu langen Parkens gegen die Verkehrsordnung. Die Parksituation ist im BEreich des Krankenhauses unbefriedigend und wohl ausreichend bekannt. Ich finde es nicht gut, dass Menschen in Notsituationen kriminalsiert werden und rege Folgendes an: Angehörige in Notsituationen erhalten von der Notaufnahme ein Schreiben, dass sie ihns Auto legen können und das zum längeren Parken berechtigt. Freundliche Grüße Dr. Gitta Scheller

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.04.2019
Sammlung endet: 27.05.2019
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/434

    Gegenstand:
    Beschwerde über die Parksituation am Krankenhaus St. Joseph-Stift

    Begründung:
    Die Petentin regt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken durch die
    Notfallambulanz des Krankenhauses St. Joseph-Stift für Angehörige an. Sie sieht die
    Parksituation am Krankenhaus als unbefriedigend an und beklagt eine Kriminalisierung von
    Menschen, die in Notsituationen wegen Überschreitung der zulässigen Parkdauer belangt
    werden. Die Petition wird von 8 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat zu dem Vorbringen der Petentin eine
    Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die
    Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Beratung wie folgt dar:

    Der Ausschuss hat Verständnis für den Unmut der Petentin. Infolge einer Notsituation, der
    Begleitung ihres Ehemannes in das Krankenhaus, mit einem Bußgeld wegen eines
    Parkverstoßes belegt zu werden, stellt sich für die Petentin als äußerst ärgerlich dar. Auch
    stimmt der Ausschuss der Argumentation des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
    dahingehend, dass bei Erreichen des Krankenhauses und Einlieferung in die Notfallaufnahme,
    der begleitende Fahrer sich ohne weiteres zunächst auf Parkplatzsuche begeben kann, nicht
    in vollem Umfang zu. Diese Auffassung verkennt die besondere Belastung Angehöriger in
    Notfallsituationen.
    Der Ausschuss sieht jedoch im Ergebnis keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petentin zu
    entsprechen. Wie der Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehr in der öffentlichen
    Beratung ausgeführt hat, besteht für das Krankenhaus rechtlich keine Möglichkeit,
    Ausnahmegenehmigungen für Begleitpersonen von Notfallpatientinnen und -patienten, auf der
    Grundlage des § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, auszustellen. Für die
    Straßenverkehrsbehörde wiederum liegt kein Ausnahmegrund vor.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
119 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern