Kultur

Ruefetto vor dem Aus - Nutzungsuntersagung der Stadt von Tanzveranstaltungen mit Live / Diskomusik

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verwaltungsgericht Freiburg

1.682 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.682 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Verwaltungsgericht Freiburg

Gemäß Analyse der Anwälte für Verwaltungsrecht ist die Nutzungsuntersagung rechtswidrig.Die Rechtmäßigkeit der Nutzung ist sowohl formell, als auch materiell gegeben. Seit 1999 Tanzveranstaltungen mit Live / Diskomusik genehmigt durch die Gaststätten -Erlaubnis und Baugenehmigung in 1998 und ergänzt durch die 4. Fluchttreppe in 2006. Seit 18 Jahren wird das Ruefetto in dieser Form betrieben, wie es seit Anfang an geplant und wie es der Stadt von Anfang an bekannt ist und richtet sich an Personen von 18 bis ca. 60 Jahren. 2001 Änderung des Bebauungsplanes mit Verbot von Vergnügungsstätten - Bordelle etc.. Es ist nicht nachvollziehbar, daß die Stadt das Ruefetto in die gleiche Rubrik, wie Bordelle und ähnliche Vergnügungsstätten bringt. Immissionen werden kontrolliert von DJ, Barkeeper und Türsteher mittels Messgerät und die vorgeschriebenen Werte werden eingehalten. Die Geräuschentwicklung in der Umgebung hat vielfältige Ursachen, z.B. Autobahnzubringer ( die Messung übersteigt die Zulässigkeit ), umliegende Kneipen, Passanten von Tankstelle, Erotik Shop, Ballhaus,Biergärten. Die Geräuschentwicklung kann deshalb nicht alleine dem Ruefetto angelastet werden, sie geht nicht über die Immissionen herkömmlicher Gaststätten mit Musikdarbietungen hinaus. Das Ruefetto hat deutliche Verbesserungen baulicher Art getroffen, wie z.B. Dämmung der Fenster, Schallschutzverglasung des Innenhofes. Die Geräuschentwicklung wird auch durch die Kellerlage deutlich reduziert. Die Anzeige eines Anwohners ( nicht Nachbarn ), der nur einige Wenige zur Unterschrift gefunden hat, ist durch Immissionen des Ruefetto nicht betroffen. Er hat 1994 schon das Café Ruef angezeigt, als es noch kein Ruefetto und keine Musik gab. Dem notorischen Anzeiger sind alle Mittel recht das Ruefetto auszulöschen. Die vom Baurechtsamt widerrechtlich untersagten Disko - Tanzveranstaltungen bilden die Basis für die Existenz dieser kulturellen Institution. Ohne diese sind die weiteren kulturellen Veranstaltungen, wie Jazz Session, Pianoabende, Lesungen, Vernissagen, etc nicht mehr machbar. Das Aus wäre gegeben. Der Anwohner hätte sein Ziel erreicht.

Begründung

Der Erhalt des Ruefetto als kulturelle Institution jeglichen Alters ist wichtig. Sie bildet eine Platform für die Entwicklung und Förderung von Musik jeglicher Art. Eine Bühne für junge Künstler. Für die Freiburger Gesellschaft ist es ein Treffpunkt zur Gestaltung einer sinnvollen Freizeit, auch Diskomusik und Tanz gehört zur heutigen Gesellschaft. Das Ruefetto ist eine Heimat für all diese Jungen und Junggebliebenen Personen. Sie verhindert das Abtriften gerade junger Menschen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.09.2016
Petition endet: 11.03.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Das Rufetto und auch andere Laden in der Freiburger Innenstadt sind nicht von Gestern. Es ist als kultureller Darbietungdort als Treffpunkt und auch Konzerte schon Jahrzehnte in Freiburg verankert. Ist es nicht schön genauso alt wie das Jos Fritz in der Adlerstrasse? Soll denn bald alles was Nachts lebt in der Innenstadt Freiburg dem Anspruch von Ruhe weichen? Wer sich vor einem gewissen Geräuschpegel in der Innenstadt, vor allem am Wochenende schickt, der sollte sich doch lieber vorher darüber Gedanken machen ob das für ihn in seinem Leben in Ordnung geht.

Hier ist einzig und allein die Rechtslage entscheidend! Wenn der Laden, wie ihr schreibt, formell wie materiell legal betrieben wurde, solltet ihr gegen die Untersagung Rechtsmittel einlegen. Der Petitionsfirlefanz ist hier wohl kein geeignetes Rechtsmittel. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Recht eben doch nicht so eindeutig auf eurer Seite ist, wie ihr das hier behauptet.

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