Bürgerrechte

Rücknahme des umstrittenen Wahlgesetzes zum Nachteil von Wählergemeinschaften u kl. Parteien

Petition richtet sich an
Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
439 Unterstützende 402 in Nordrhein-Westfalen
1% von 29.000 für Quorum
439 Unterstützende 402 in Nordrhein-Westfalen
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  1. Gestartet 05.07.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Die von CDU, SPD und Grünen vorgeschlagene Gesetzesänderung des Wahlrechts durch die Landesregierung von NRW gefährdet die Demokratie und schwächt die politische Vielfalt in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen. Durch das neue Gesetz werden Wählergemeinschaften und kleine Parteien stark benachteiligt, was zu weniger politischer Teilhabe führt.

Wir fordern die Landesregierung auf, diese undemokratische Gesetzesänderung zurückzunehmen und den politischen Wettbewerb sowie die Vielfalt zu fördern.

Unterstützen Sie unsere Petition, um die demokratischen Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen.

Begründung

Die Gesetzesänderung des Wahlrechts durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) stellen einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundsätze dar und schwächen die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten. Durch das neue Gesetz soll die Anzahl der Wählergemeinschaften und kleinen Parteien in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen erheblich reduziert werden.

Diese Reform gefährdet die demokratische Teilhabe und die politische Vielfalt in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen. Wählergemeinschaften und kleine Parteien sind essenzielle Bestandteile unserer Demokratie. Sie stellen sicher, dass auch weniger prominente politische Anliegen und lokale Besonderheiten Gehör finden. Viele Wählergemeinschaften in NRW sind seit Jahrzehnten ein fester und verlässlicher Bestandteil in den Kommunalparlamenten und stellen vielerorts die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.

CDU, SPD und Grüne im Landtag NRW haben beantragt, dass freie Sitze nach einer neuen Rechenmethode verteilt werden. Statt wie bisher Mandate aufzurunden, wird der „prozentuale Rest“ berücksichtigt, um die Sitze gerechter zu verteilen. Dadurch könnte eine Partei mit 15,3 Sitzen 16 Sitze erhalten, während eine Partei mit 3,75 Sitzen auf drei Sitze reduziert würde. Dies benachteiligt Wählergemeinschaften und kleinere Parteien, die durch das bisherige Aufrundungsverfahren oft Mandate erhielten.
Diese Rechenmethode erschwert es Wählergemeinschaften und kleineren Parteien erheblich, Mandate zu erringen. Dies führt nicht nur zur Marginalisierung kleinerer politischer Gruppierungen, sondern widerspricht auch einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2017, das eine ähnliche Sperrklausel als verfassungswidrig einstufte.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass diese Maßnahmen den Zugang zu politischen Ämtern und die damit verbundene Bürgernähe erheblich einschränken. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind es oft die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften, die spezifische lokale Anliegen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen.

Der Beschluss der Landesregierung untergräbt die Prinzipien der Gleichheit und Fairness im Wahlrecht und schränkt die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Wir fordern die Landesregierung auf, von diesem undemokratischen Gesetz Abstand zu nehmen und stattdessen den politischen Wettbewerb und die Vielfalt zu fördern.

Unterstützen Sie unsere Petition, um diese Reformen zu stoppen bzw rückgängig zu machen und die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Landesverband der Wählergemeinschaften NRW aus Kerken
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