Region: Thüringen
Bild der Petition Rücknahme der Plus-Angebote beim Onlinelesen von TA/TLZ und OTZ
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Rücknahme der Plus-Angebote beim Onlinelesen von TA/TLZ und OTZ

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Zeitungsgruppe Thüringen GmbH & Co.KG Gottstedter Landstraße 6 99092 Erfurt
2 Unterstützende 2 in Thüringen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

2 Unterstützende 2 in Thüringen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

In den letzten Tagen und Wochen haben sie für die Onlineausgaben ihrer Zeitungen "Thüringer Allgemeine", "Ostthüringer Zeitung" und "Thüringer Landeszeitungen". Immer mehr neueingestellte Artikel auf das sogenannte "Plus-Angebot" umgestellt. Was bedeutet, dass man sie nur noch lesen kann. Wenn man sich bei Ihnen einloggt. Und dafür einen Mindestpreis von 0.99 Euro pro Artikel bezahlt. Um diese dann gerade einmal 24 Stunden lesen zu können.

Das betrifft auch Artikel, die sich mit Geschehnissen aus den verschiedensten Bereichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens befassen.

Somit haben diese Menschen auch kaum bis gar keine Chance, sich zum Beispiel. Gegen ihre Ziele gefasste kommunalpolitische Entscheidungen auf rechtsstaatlichen Wege zu wehren.

Ich als Begründer der Petition, sowie auch alle MitzeichnerInnen fordern die RÜCKNAHME des Modelles "Plus-Artikel".

Und wieder FREIEN ZUGANG FÜR ALLE MENSCHEN AUF ALLE ARTIKEL!

Wie aber sollen sich das Menschen leisten, die eine sehr kleine Rente oder Pension haben. Oder arbeitslos sind bzw. trotz Arbeit auf staatliche Unterstützung in Form von Transferleistungen nach SGB II angewiesen sind?

Information ist ein hohes Gut, und sie muß allen Menschen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen.

Um ggf. Initiative gegen etwas ihnen Mißliebiges ergreifen zu können.

Bitte bedenken Sie,

Begründung

Das Recht auf Bildung ist ein international hoch geschätztes Gut. Und durch Art. 26 der Allgemeinen Erklärung zu den Menschenrechten durch die UNO vom 10.Dezember 1948 auch in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich.

Aus diesem Recht auf Bildung, ergibt sich latent nach unserer Ansicht auch ein Recht auf Information.

In den meisten Fällen, der Landkreise und kreisfreien Städte sind ihre Onlineausgaben auch die EINZIGSTE QUELLE für Informationen.

Woraus sich ein ÖFFENTLICH-RECHTLICHER BILDUNGS- UND INFORMATIONSAUFTRAG AN SIE ergibt!

Welcher durch das "Plus-Modell" allerdings grob verletzt wird.

Menschen, die sich die "Plus-Artikel" in ihren Onlinemedien nicht leisten können. Sind somit vom Recht auf Bildung zum Beispiel bzgl. kommunalpolitischer Entscheidungen oder regionaler Veranstaltungen ausgegrenzt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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