Rajon : BRD und alle Länder
Të drejtat e qytetarit

Richterwahl auf Zeit durchs Volk!

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Bundestag und alle Landtage

480 nënshkrimet

Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

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  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Peticioni i drejtohet: Bundestag und alle Landtage

Z.Z. werden Richter von der legislatividentischen Exekutive (Justizminister MdL) bestellt. Das ist ein verfassungshochverräterischer Mehrfachverstoß gegen die Gebote der Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG. Auch die rechtsprechende Staatsgewalt geht vom Volke aus.

arsye

Die nicht volkslegitimierten Richter können kein GG-gemäßes Recht erkennen, denn es ist denkgesetzwidrig, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe. Jeder kann in die Fänge der Justiz geraten und muß daher ein Interesse daran haben, dort rechtserkenntnisfähige Richter vorzufinden.

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Detajet e peticionit

Ka filluar peticioni: 28.04.2014
Peticioni përfundon: 27.10.2014
Rajon : BRD und alle Länder
tema: Të drejtat e qytetarit

lajm

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Antrag auf Verfassungsänderung im Bund und in den Ländern:
    Bund:
    Neu zu fassen sind:
    Art. 95(2) GG: Richter dieser Gerichte werden in persönlicher Mehrheitswahl für vier Jahre unmittelbar vom Volk gewählt.

    Art. 97(1) GG: Richter sind von der vollziehenden Gewalt unabhängig und nur dem Recht und dem Gesetz unterworfen.

    Ersatzlos zu streichen sind:
    Art. 97(2) und 98(4) GG

    Länder:
    In den Landesverfassungen sind entsprechende Regelungen zu treffen, z.B. in Thüringen:
    Art. 78(1) LV streiche: „und die Richter“

    Art. 79(2) LV ersatzlos streichen

    Art. 86(2) LV neu fassen wie Art. 97(1) GG neu: Richter sind von der vollziehenden Gewalt unabhängig und nur dem Recht und dem Gesetz unterworfen.

    Art. 89(2) LV neu fassen wie Art. 95(2) GG neu: Richter werden in persönlicher Mehrheitswahl für vier Jahre unmittelbar vom Volk gewählt.

    Begründung:
    Ausarbeitung zu Richterwahl auf Zeit durchs Volk, Anlage
    Die BRD ist z.Z. kein GG-gemäßer Rechtsstaat, sondern eine cäsaropapistische Gewalteneinheits-tyrannis (= Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung, aber Realexistenz von Gesinnungskontrolle, -terror, -hatz und -strafe ohne gesetzliche Bestimmtheit),

    in der Gesetzgeber von Parteien bestimmt werden, auf die kein Bürger Staatsgewalt über-tragen kann,
    wo zwischen Legislative und Exekutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht und
    die rechtsprechende Gewalt von der legislatividentischen Exekutive (Justizminister MdL) kettenbestellt wird.
    Diese Realinexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung in der BRD schließt eine dem Grundgesetz (GG) gemäße Rechtspflege aus, denn es ist denkgesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster v. 25.4.2006 zu 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewalten-trennung könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Recht-sprechung ausbliebe.

    Was die exekutivbestellten Justizpersonen, subjektiv oft gutgläubig, dafür halten, ist denknotwendig nichts anderes als die polizeiliche Ordnungsvorstellung der cäsaropapistischen Gewalteneinheits-tyrannis, in der die Machthaber nicht nur das Verhalten, sondern auch das Denken ihrer Untertanen mit Gesinnungskontrolle, -terror, -hatz und -strafe ohne gesetzliche Bestimmtheit total überwachen.

    Justizminister als Nichtinhaber rechtsprechender Gewalt können niemandem mehr Recht übertragen, als sie selber haben, vgl. Ulpian, Dig. 50, 17, 54: nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet, also gar keine. Die Erzeugnisse der Gewalteneinheitstyrannis sind, soweit sie über das, was „la bouche qui prononce les paroles de la loi“ (Montesquieu, Vom Geist der Gesetze XI 6) (der Mund, der die Worte des Gesetzes spricht) von sich gibt, entgegen Fakten, Folgerichtigkeit und allgemeiner Wortbedeutung hinausgehen, irrational, Unsinn, Unrecht, Lüge, Wahn und Straftat. Die Mehrheit aller billig und gerecht Denkenden, BGHZ 10, 228, 232; 20, 71, 74; 69, 295, 297; BVerfGE 7, 198, 206, stimmt solchen Erzeugnissen nicht zu. Mehrheitszustimmungsfähig werden sie durch Umdeutung ins Gegenteil, also in rationale, sinnvolle, wahre, tatsachentreue, legale Maß-nahmen.


    Das obige Schaubild „Separation of Powers“, in dem die BRD als einziges Europaratsmitglied mit exekutivabhängigen Richtern auffällt, stellt klar, daß eine GG-gemäße Rechtspflege hier z.Z. nicht existiert, aber durch Verwirklichung des Art. 20(2) GG gewährleistet werden kann.

    Es bleibt irrational, anzunehmen, der Bürger habe mit der Wahl einer Partei für den Bundestag oder Landtag ihr die Befugnis zur Kettenbestellung von Richtern übertragen, also die Gewalteneinheits-tyrannis mit ihrer Parteipolitpatronage gebilligt; noch absurder ist es, zu postulieren, die Wahl einer Partei durch die Bürger eines Landes für einen Landtag bedeute eine GG-gemäße Übertragung rechtsprechender Bundesstaatsgewalt auf den von einer gewählten Partei bestimmten Ministerpräsi-denten und den von diesem bestimmten Landesjustizminister. Solche derart deslegitimierten Richter-wahlausschußmitglieder können offenkundig keinen GG-gemäß volkslegitimierten Bundesrichter ins Amt bringen.
  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre Unterstützung meiner Bittschrift. Die verfassungswidrige Richterbestellung durch die Exekutive ist leider noch nicht beseitigt. Ich verfolge das Vorhaben weiter und bitte Sie, dies auch zu tun. Wichtig erscheint mir, bei möglichst vielen ein Bewußtsein für diesen gemeinschädlichen Zustand der Justiz zu wecken. Die Argumente für die einzig verfassungsmäßige Richterwahl auf Zeit durchs Volk habe ich in einer zehnseitigen Stellungnahme zusammengefaßt, die ich jedem gerne zur Verfügung stellen möchte.
    Mit freundlichen Grüßen Claus Plantiko,
    Claus.Plantiko@googlemail.com

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Die kann nur der Souverän (das ist das Volk) selbst, unabhängige Richter berufen, wenn es die BRD-Vertreter, nicht mehr können, da Sie weisungsbebunden sind und keine unabhängige Rechtsprechung mehr äußern, sondern Willkür, gegen das eigen Volk unterstützen

Jeden Richter im Wege der Urwahl zu bestimmen und alle paar Jahre auszutauschen,würde die Justiz bestenfalls noch mehr zur Beute der großen Parteien machen als dies sowieso schon der Fall ist, schlimmstenfalls im Chaos enden. Gute Juristen würden sich das in keinem der beiden Fälle noch antun. Dubios sind auch die Motive des Initiators dieser Petition: Claus Plantiko ist ein rechtsextremer Lokalpolitiker und Ex-Anwalt, dem wegen Geisteskrankheit und als "Gefahr für die Rechtspflege" vom Bundesgerichtshof die Anwaltszulassung entzogen wurde.

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