Reservisten - Gleiche Bezahlung für wehrübende Reservisten und aktive Soldaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

157 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

157 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß wehrübende Reservisten die gleiche Bezahlung erhalten, wie aktive Soldaten.

Begründung

Das Wehrsoldgesetz in der heutigen Form stammt im Großen und Ganzen noch aus der Zeit des kalten Krieges. Der Wehrsold damals war eher als Taschengeld anzusehen, da im Kriegsfalle jeder Soldat und Reservist freie Unterkunft und Verpflegung erhalten hätte, bzw. im Krieg gewesen wäre. Im Moment erhält ein wehrübender Reservist zwischen 9,41 Euro und 16,83 Euro Wehrsold PRO TAG (!). Wer nur die Mindestleistung bei der Unterhaltssicherung erhält, bekommt zwischen 19,- Euro und 53,- Euro pro Tag, je nach Dienstgrad und Anzahl der Kinder. Im Durchschnitt ergibt das zusammen also etwa 50,- Euro pro Tag. Bei einer Dienstzeit von acht Stunden ergibt das einen Stundenlohn von Euro 6,25. Bei einem Mannschaftsdienstgrad ohne Kinder kommt man nur noch auf 28,41 Euro PRO TAG, also 3,55 Euro pro Stunde. Bedenkt man jetzt noch, daß Wehrübungstage durchaus auch am Abend noch Tätigkeiten beinhalten, hat man leicht zwölf Stunden Dienst am Tag, der Stundenlohn beträgt nach obigem Beispiel dann noch 4,17 Euro bzw. 2,37 Euro. Diese Bezahlung ist menschenunwürdig und liegt weit unter jedem Mindestlohn. In Fachkreisen ist man sich auch schon lange darüber einig, daß es so nicht weitergehen kann. Nur tut sich bisher einfach NICHTS! Eine Reform des Wehrsoldgesetzes ist seit der Wiedervereinigung überfällig, spätestens aber seit dem Ende der Wehrpflicht. Reservisten leisten den gleichen Dienst, wie ihre aktiven Kameraden, manchmal sogar noch motivierter. Die Bezahlung sollte daher auch der Bezahlung der aktiven Kameraden entsprechen. Reservisten leisten Wehrübungen zusätzlich zu ihrem normalen Beruf und opfern daher in der Regel ihre Freizeit oder einen Teil ihres Familienlebens. Es ist daher nicht akzeptabel, daß Reservisten mit einem Hungerlohn abgespeist werden. Ich schlage vor, daß Reservisten auf Wehrübungen mindestens die gleiche Bezahlung erhalten müssen, wie ein aktiver Soldat in gleichem Dienstgrad und gleicher Dienststellung. Eine realistische Bezahlung führt auch dazu, daß FÄHIGE Reservisten sich für Wehrübungen bereitstellen. Denn wer erwartet, daß jemand für einen Stundenlohn von 3,- bis 6,- Euro arbeitet, der bekommt auch kein gutes Personal. Ein Arbeitgeber, der Jobs mit dieser Bezahlung anbietet, würde als Ausbeuter bezeichnet.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.01.2012
Sammlung endet: 15.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-503-033570Reservisten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert die Angleichung der Bezüge von wehrübenden Reservisten an die
    der aktiven Soldatinnen und Soldaten.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass das Wehrsoldgesetz
    noch aus Zeiten des kalten Krieges stamme und der Wehrsold eher als Taschengeld
    anzusehen sei.
    Momentan erhalte ein wehrübender Reservist zwischen 9,41 Euro und 16,83 Euro
    Wehrsold pro Tag. Hat dieser zusätzlich Anspruch auf die Mindestleistung von der
    Unterhaltssicherungsbehörde, bekäme er zwischen 19,- Euro und 53,- Euro pro Tag,
    je nach Dienstgrad und Anzahl der Kinder.
    Da Reservisten den gleichen Dienst, wie ihre aktiven Kameraden leisten, manchmal
    sogar noch motivierter, solle daher auch die Bezahlung der der aktiven Kameraden
    entsprechen. Reservisten leisteten Wehrübungen zusätzlich zu ihrem normalen
    Beruf und opferten daher in der Regel ihre Freizeit oder einen Teil ihres
    Familienlebens. Es sei daher nicht akzeptabel, dass Reservisten mit einem
    Hungerlohn abgespeist würden.
    Der Petent fordert daher eine Reform des Wehrsoldgesetzes. Die Reform sei aus
    seiner Sicht spätestens seit dem Ende der Wehrpflicht überfällig.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
    wurde von 157 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 30 Diskussionsbeiträge
    ein. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
    ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Soldaten und Soldatinnen auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten üben
    – im Gegensatz zu den Wehrübenden – eine hauptberufliche Tätigkeit aus, die
    entsprechend ihres Dienstgrades bzw. ihrer Besoldungsgruppe Dienstbezüge nach
    dem Bundesbesoldungsgesetz erhalten. Bei Wehrübenden steht die Sicherung des
    Unterhalts aufgrund des vorübergehenden Ausscheidens aus dem Zivilberuf im
    Vordergrund.
    Wehrübende erhalten Leistungen nach dem Unterhaltsicherungsgesetz sowie Geld-
    und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz. Anders als die Leistungen nach dem
    Unterhaltsicherungsgesetz, die dem Ausgleich der durch den Wehrdienst
    hervorgerufenen finanziellen Nachteile (regelmäßig volle
    Verdienstausfallentschädigung) und damit dem Lebensunterhalt des Wehrübenden
    dienen, hat der Wehrsold lediglich den Charakter eines Taschengeldes. Diese
    Funktion erfüllt der Wehrsold mit seinen derzeitigen Tagessätzen von 9,41 Euro
    (Grenadier) bis zu 17,85 Euro (General) uneingeschränkt. Als Sachbezüge werden
    insbesondere Unterkunft, Verpflegung und truppenärztliche Versorgung unentgeltlich
    gewährt. Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird der Lebensunterhalt
    unmittelbar dadurch gesichert, dass das Arbeitsplatzschutzgesetz für Wehrübende
    die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber vorsieht.
    Dies bedeutet, dass die Gesamtbezüge der Wehrübenden aus
    Verdienstausfallentschädigung bzw. Gehaltsfortzahlung sowie wehrsoldrechtlichen
    Geld- und Sachleistungen regelmäßig höher sind, als sie während der Ausübung des
    Zivilberufs liegen. Wer arbeitslos ist, erhält den Mindestbetrag der
    Unterhaltssicherungsbehörde und daneben die genannten wehrsoldrechtlichen
    Leistungen.
    Im Übrigen hat sich der Deutsche Bundestag in der laufenden Legislaturperiode
    bereits mit diesem Themenbereich befasst und im Frühjahr 2011 im Rahmen der
    Beratungen des Wehrrechtsänderungsgesetzes auch die wehrsoldgesetzlichen
    Regelungen überprüft (Plenarprotokoll 17/99). In dem Beschluss sind die Ergebnisse
    einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses eingeflossen. Die
    parlamentarischen Beratungen können im Internetangebot des Deutschen
    Bundestages unter www.bundestag.de eingesehen werden.

    Der Ausschuss vermag im Ergebnis der Prüfungen keine Benachteiligung von
    Wehrübenden festzustellen. Auch vor dem Hintergrund der oben genannten
    Gesetzesänderung sieht der Petitionsausschuss keinen weiteren Handlungsbedarf
    im Sinne der Petition.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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