Reparaturen von ärztlich verordneten orthopädischen Hilfsmitteln

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Sammlung beendet

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass Reparaturen von ärztlich verordneten orthopädischen Hilfsmitteln ohne Rezept und vorheriger Genehmigung der Krankenkassen möglich sein müssen.

Begründung

Wer ein Orthopädisches Hilfsmittel wie bspw. einen Rollstuhl, Rollator, Orthese oder sonstiges verschrieben bekommt, durchläuft mindestens 2 - 3 Kontrollen durch den verordneten Arzt, die bewilligende Krankenkasse und ggf. dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse und/oder einem Sozialgericht, dass dieses Hilfsmittel auch tatsächlich benötigt wird. Orthopädische Hilfsmittel sollen im Alltag unterstützen, Gänge erleichtern oder gesundheitliche Schäden ausgleichen, somit sind diese Hilfsmittel dazu gedacht, diese auch anzuwenden und stellen daher einen Gebrauchsgegenstand dar.Gebrauchsgegenstände nutzen mit der Zeit ab oder es fallen hin und wieder Reparaturen an. Beispiel an Rollstühlen: Das Reifenprofil fährt sich mit der Zeit ab, Schrauben lockern sich mit der Zeit, Bremshaftung nimmt mit der Zeit ab, Schläuche bei Luftbereifung reisen (platten) usw.Im Falle eines Schadens des Hilfsmittel sieht der Prozess aktuell wie folgt aus:1. Der Hilfsmittelnehmer muss einen Termin beim Arzt machen und mit seinem kaputten Hilfsmittel zum Arzt2. Der Arzt muss ein Rezept auf Reparatur des Hilfsmittels ausstellen 3. Der Betroffene muss ein Termin mit dem Sanitätshaus vereinbaren4. Das Sanitätshaus muss den Schaden dokumentieren, einen Kostenvoranschlag erstellen und diesen zusammen mit dem Rezept bei der Kasse einreichen5. Die Kasse muss die Reparatur genehmigen 6. Erst jetzt kann mit der Reparatur begonnen werden und ggf. dafür benötigte Teile bestellt werden.Dies ist ein unheimlich langer Prozess, unter dem der Betroffene zu leiden hat. Ein kaputtes Hilfsmittel bedeutet, dass Betroffene ein benötigtes Hilfsmittel aufgrund des bürokratischen Aufwands für lange Zeit nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Was bspw. bei Hilfsmittel wie Rollstühle etc. absolut fatal ist.Daher möchte ich mit dieser Petition erreichen, dass ärztlich verordnete Hilfsmittel, die als Gebrauchsgegenstand zählen, da sie täglich eingesetzt werden, Rezept und Genehmigungsfrei unter Verwendung der Hilfsmittelnummer repariert werden dürfen. So dass es dem Betroffenen möglich ist, bei Schaden sofort das Sanitätshaus zu informieren und das Sanitätshaus sofort mit der Reparatur beginnen kann, um so die Ausfallzeit des benötigten Hilfsmittels möglichst gering zu halten. Um vor Missbrauch zu schützen, kann das Sanitätshaus nach der Reparatur die Rechnung unter Angabe der Hilfsmittel oder Verordnungsnummer bei der Krankenkasse einreichen. Ebenfalls denkbar wäre ein Reparaturfreibetrag so das beispielsweise diese Regelung für Reparaturen bis zu 500,- € gilt und höhere vorab genehmigt werden müssen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern