21 allekirjoitukset
Vetoomus on osoitettu: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss / Bundesagentur für Arbeit
Ziel des AuPairVerein.de®e.V. ist es: Die behördliche Überwachung von Au Pair- Agenturen, wie es beispielsweise auch in der Arbeitnehmerüberlassung üblich ist.
Das bedeutet eine Reglementierung von Au Pair- Vermittlungsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit.
In der genaueren Zielsetzung bedeutet dies, Au Pair- Agenturen müssen sich per Antrag auf Erlaubnis zur Au Pair- Vermittlung eine von der Bundesagentur für Arbeit entsprechende Erlaubnis einholen, um als Vermittlungsagentur für Au Pair und Gastfamilien tätig werden zu dürfen.
Es müssen:
- Vermittlungsagenturen eine entsprechende Anlaufstelle, ein Büro außerhalb des eigenen Wohnraums besitzen und dies aus eigener Kraft unterhalten.
- Au Pair- Agenturen im Schnitt mindestens eine sogenannte Notfallunterkunft kostenfrei (Zimmer m. mind. 14m², Bett, etc. ) für Au Pair je 10 Vermittlungen im Monatsdurchschnitt zur Verfügung stellen können.
- Vermittlungsagenturen ebenfalls ein oder das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit Au Pair nach §12 BeschV i.V. §19c AufenthG gelesen und verstanden haben. Dies muss verpflichtend dem Au Pair sowie der Gastfamilie zweifelsfrei unterrichtet werden. Auch die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzestexte müssen dem AuPair und der Gastfamilie lückenlos dargelegt werden.
- Agenturen mindestens einen Kontostand (Guthaben) von 5.000,00€ bei Antragsstellung auf Erteilung einer Erlaubnis zur Au Pair- Vermittlung positiv nachweisen können. Dies ist wichtig, damit gewährleistet werden kann, dass mindestens ein in Not geratenes Au Pair vollumfänglich und gleich zu Beginn betreut werden kann (Unterkunft, Zugticket, Verpflegung, Versicherung, ggf. Flugticket, etc.)
- Nachgewiesen werden können, dass Agenturen eigene Quellen für Au Pair und Gastfamilien nutzen. Fremde Quellen (weitere Agenturen oder Vermittler) gehören nach unserer Ansicht verboten. Fremde (dritte) Quellen zur Vermittlung steigern die Kosten für Gastfamilien und Au Pair. Dies darf in einem kulturellen Austauschprogramm nicht weiter erlaubt sein. Erlaubte Quellen für Au Pair- und Gastfamilien- Gewinnung dürfen direkte Bewerber durch Marketing, seriöse Sprachschulen (bei unentgeltlicher Empfehlung), Eigenrekrutierung sowie soziale/gemeinnützige Organisationen sein.
- Vermittlungsagenturen die von der Bundesagentur für Arbeit vorgesehenen Vorlagen für Vertrag und Fragebogen nutzen. Eine Besserstellung von Au Pair und/oder Gastfamilien in einzelnen Agenturen darf nicht gestattet sein.
- Agenturen die Einhaltung des §12 BeschV bei den Au Pair- Beschäftigungen überwachen und ggf. bei Verstößen handeln und diesen an die Bundesagentur für Arbeit melden.
- Agenturen die Au Pair sowie die Gastfamilien persönlich (mind. Videocall) kennenlernen. .
- Agenturen die benötigten Dokumente/Nachweise zusammentragen und für die Zeit der Au Pair- Beschäftigung aufbewahren.
- Au Pair Agenturen über die gesamte Laufzeit der Au Pair- Beschäftigung eine kostenfreie Anlaufstelle für Au Pair und Gastfamilie sein.
- Verlassen oder Beendigung der Au Pair- Beschäftigung ohne zwingenden Grund verboten werden.
- Als Nachweis, dass und von welcher Agentur vermittelt worden ist, müssen die entsprechenden Punkte auf dem Fragebogen für Gasteltern nachweißlich eingetragen werden.
- Agenturen mindestens als Gewerbe, Verein, Stiftung, etc. angemeldet sein. Gewerbliche angemeldete Kleinunternehmen dürfen nicht vermitteln.
- AuPair-Agenturen nicht an preisliche Höchstgrenzen für Ihren Service gebunden werden.
- Die Erlaubnis zur Vermittlung von Au Pair und Gastfamilien auf das 1. Jahr und nach wiederholter Antragsstellung auf ein 2. Jahr befristet werden, bevor eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden kann.
- Au Pair und Gastfamilien eine umfassende Schulung der Gesetze und Vorschriften sowie über das kommende Zusammenleben mit all seinen kulturellen Unterschiedenen erhalten.
Ein Verbot für freie, selbstständige und private Au Pair- Vermittler (allg. private Vermittlung).
- Die private, freie oder von einzelgewerblichen Personen Vermittlung soll verboten werden. Die allg. private Vermittlung gefährdet Ziel 1. In sämtlichen Punkten. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Einnahmen der allg. privaten Vermittlern nicht angegeben und versteuert werden.
- Es besteht des Weiteren die Gefahr, dass weiterhin Au Pair´s, Studenten, FSJ- Beschäftigte, Auszubildende und andere Personen aus Drittstaaten gewerbsmäßig Au Pair´s vermitteln, keine Nachsorge für Au Pair und Gastfamilien bieten können, illegale selbstständige Arbeitsaufnahme betreiben und somit auch steuern hinterziehen.
- Eigenrekrutierung von Au Pair von Gastfamilien ist ebenfalls eine in die allg. private Vermittlung einzugruppierende Vorgehensweise.
- Auch im Bezug auf Wechsel der Gastfamilie oder des Au Pair ohne eine adäquate Au Pair- Agentur kann nicht sichergestellt werden.
Perustelut
Diese Vorgabe soll den Sinn des Au Pair- Programms als kulturelles Austauschprogramm schützen und bewahren, sowie den ersten Kulturschock des Au Pairs abfedern und die Integration in die Gastfamilie vereinfachen.
– Diese Vorgabe soll vor Missbrauch der Erlaubnis schützen.
– Schutz der freien Marktwirtschaft für registrierte und erlaubte Agenturen.
– Diese Betrachtungsweise soll die Chancengleichheit von kleineren Agenturen, Vereinen und Einrichtungen mit ebenso seriöser Arbeitsweise sicherstellen. Die Tatsache, dass die AuPair Society e.V. seit Gründungsbeginn immer von Agenturen, bzw. Agenturbesitzern im Vorstand geführt worden ist und lässt den Eindruck einer Befangenheit zu Vorteilen von Agenturen und zu entsprechenden Nachteilen für Gastfamilien und Au Pair entstehen. Die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit sich zertifizieren zu lassen oder nicht muss ebenfalls gewährleistet werden. Eine Zertifizierung schafft Vertrauen und ist ein Signal von Seriosität und vertrauensvoller Arbeitsweise sowie Einhaltung von Vorgaben und eine Sicherstellung, dass zertifizierte Agenturen geprüft worden sind, sowie in regelmäßigen Abständen auch überprüft werden. Jedoch arbeiten, wie in jeder Branche, auch nicht zertifizierte Unternehmen nach eigenen Standards, die punktuell auch bessergestellt sein können als wie mit einer Zertifizierung.
– Dies soll Au Pair und Gastfamilien sowie dem Finanzamt und anderen Behörden eine seriöse Arbeitsweise Garantieren.
– Diese Vorgabe soll die Arbeit der Behörden bei Fragen oder Unklarheiten vereinfachen und als Nachweis dienen, dass legal vermittelt worden ist.
– Diese Vorgabe soll den Sinn des Au Pair- Programms als kulturelles Austauschprogramm schützen und bewahren.
– Diese Vorgabe soll vorzeitige und leichtfertige Beendigungen vermeiden. Wechselgründe des Au Pair oder der Gastfamilie sind dann begründet.
– Diese Vorgabe soll bei entstehenden Fragen oder Problemen ein Nachweis sein, dass alles für einen reibungslosen Ablauf getan worden ist.
– Dadurch soll verhindert werden, dass Au Pair für andere Zwecke ausgenutzt oder missbraucht werden. Auch soll verhindert werden, dass Gastfamilien nur als „Sprungbrett“ zum erlangen der Aufenthaltserlaubnis benutzt werden.
– Dies gilt es von der Bundesagentur für Arbeit in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und es soll sicherstellen, dass das Au Pair- Programm weiterhin eine seriöse Möglichkeit bleibt um andere Kulturen und Sprachen zu erlernen. Das finanzielle Ausnutzen von Au Pair und Gastfamilien für rein wirtschaftliche Zwecke wird hierdurch eingeschränkt.
– Dies soll verhindern, dass Au Pair Agenturen aufgrund von Seriosität, entsprechenden Gastfamilien/AuPair und positiver Arbeitsweise von Au Pair/Gastfamilien ausgewählt werden und nicht aufgrund von anderweitiger Vorteilsverschaffung.
– Diese Vorgabe soll gewährleisten, dass Au Pair aufgreifbar und gemeldet bleiben und nicht in die Verlegenheit kommen können, bei Freunden, Verwandten oder dubiosen Gasteltern (unwissenden Gastfamilien) bewusst oder unbewusst unterzutauchen.
– Diese Vorgabe soll den Sinn des Au Pair- Programms als kulturelles Austauschprogramm schützen und bewahren, sowie die Einhaltung rechtlich vorgeschrieben Abläufe für Wechsel, Meldepflichten, Kündigung, Rückreise, usw. gewährleisten.
– Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass Au Pair nach Verlust einer Gastfamilie aufgreifbar bleiben und versorgt sind. Eine Meldung an die jeweils zuständige Ausländerbehörde ist dann ebenso angebracht, ggf. muss vorgeschrieben werden.
– Dies soll ein besseres und gutes Auswahlverfahren und das Gelingen des Au Pair- Beschäftigungsverhältnisses wahrscheinlicher machen. Dadurch werden Wechselersuchen reduziert
– Diese Vorgabe soll eine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Agenturen sicherstellen.
Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
30.03.2025
Vetoomus päättyy:
29.09.2025
Alueella:
Saksa
Aihe:
Kulttuuri
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Miksi ihmiset allekirjoittavat
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Jung Menschen sollen in einem demokratischen Land ein verbrieftes Arbeits - Recht für ihre Arbeit im in und Ausland, für die hier genannten Tätigkeiten haben.
Somit dürfen nur Argenturen, die diese Rechte und Pflichten umsetzen, eine Zulassung erhalten.