89 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Ich bitte um Prüfung und Korrektur der Gesetzeslage für die abschlagsfreie Altersrente schwerbehinderter Menschen. Dieser Personenkreis konnte in der Vergangenheit 2 Jahre vor ihren gesunden Pedanten Rente beziehen. Im Verhältnis zum Gesetz "Rente mit 63" müssen bestimmte Jahrgänge (1952-1957) nun bis zu 6 Monate länger arbeiten, als gesunde Menschen. Insbesondere sollte das Renteneintrittsalter an die "Wartezeit" von 35 Jahren angepasst werden, da beide einander bedingen.
Begründung
Der schwerbehinderte Mensch hat derzeit für den Renteneintritt mehrere Auswahlmöglichkeiten: •Er kann, wie der „gesunde Mensch“ auch, die „Rente mit 63“ wählen. Dazu muss er neben des Alters von 63 Jahren (plus jahrgangsabhängige Monate) eine „Wartezeit“ von 45 Jahren erfüllen. Wartezeit bedeutet, dass er 45 anerkannte Arbeitsjahre nachweisen muss. Dies ist für viele 63-jährige Menschen zwar erreichbar, haben sie aber z.B. ein Studium absolviert, ist dies nicht zu erfüllen. Studienzeiten „zählen“ hier nicht mit. Zeiten von Arbeitslosigkeit dagegen werden in der Regel anerkannt. Schwerbehinderte Menschen haben´s da schwer. Ihre Krankheiten lassen oft die erlernte Tätigkeit nicht oder nicht mehr zu, Umschulungen und ggf. auch ein Studium verhindern dann das Erreichen der erforderlichen 45 Arbeitsjahre.•Eine weitere Möglichkeit ist die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“, die, wie der Name schon sagt, bei Erwerbsunfähigkeit greift. Oft ist diese Rentenart notwendig, aber so mancher schwerbehinderter Mensch will dennoch arbeiten und stattdessen die•„Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ in Anspruch nehmen. Dies war vor der Gesetzesnovellierung gegenüber der normalen Altersrente zwei Jahre eher möglich, jetzt hat sich dies z.T. umgekehrt. Für diese Rentenart muss der zukünftige (schwerbehinderte) Rentner ebenfalls eine „Wartezeit“ erfüllen. Diese beträgt 35 Arbeitsjahre und ist sicher leichter zu erreichen, als die 45 Arbeitsjahre bei der „Rente mit 63“. Diese Bezeichnung „35-jährige Wartezeit“ führt aber augenscheinlich zu einem Trugschluss. Aussagen einiger kontaktierter Abgeordneter des Deutschen Bundestages deuten darauf hin. So lautete z.B. eine Auskunft: „Der Schwerbehinderte kann doch mit Erreichen von 35 Arbeitsjahren Rentner werden.“ - Diese Aussage ist nicht ganz falsch. „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“ ist so durchaus möglich. Aber für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ ist zwingend auch das Erreichen des gesetzlich fixierten, ebenfalls jahrgangsabhängigen Alters, notwendig. Die beiden „Wartezeiten“ von 45 Arbeitsjahren („Rente mit 63“) und 35 Arbeitsjahren („Altersrente für schwerbehinderte Menschen“) scheinen auf den ersten Blick vergleichbar zu sein, praktisch sind sie es aber nicht. Es ist nur ein „Schein-Vorteil“, weil es dem schwerbehinderten Menschen eben nicht möglich ist, nach 35 Arbeitsjahren Altersrentner zu werden. Er muss zusätzlich auch das entsprechende Alter erreichen. Zwischen 1952 und 1957 geboren, muss der schwerbehinderte Rentenanwärter, der z.B. krankheits-, arbeits- oder studienbedingt nicht die 45 Jahre „Wartezeit“ erfüllen kann, nun 1 bis 6 Monate länger arbeiten, als der „gesunde Pedant“. Damit könnte die "Schwerbehinderten-Altersrente" sogar entfallen, sie ist wirkungslos geworden. Schwerbehinderte sind selten in der Lage, ihre Rechte einzufordern, sie sind ja schwerbehindert. Stellen Sie bitte Gerechtigkeit her!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
22.05.2016
Petition endet:
21.07.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 3-18-11-8222-032514 Regelungen zur Altersrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte Verbesserungen bei der Altersrente für schwerbehinderte
Menschen erreichen.
Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es in der
Vergangenheit schwerbehinderten Menschen ermöglicht worden sei, zwei Jahre
früher als nicht schwerbehinderte Menschen Rente zu beziehen. Diese zwei Jahre
Differenz im Regelrenteneintrittsalter fänden jedoch keine Berücksichtigung mehr,
wenn es um die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab
Alter 63 und 45... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.