Область : Тюрингія

Rechtsrock vs. Versammlung

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

2 639 підписи

Петицію було завершено

2 639 підписи

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Thüringer Landtages.

Петиція адресована: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

Welches Ziel hat die Petition? Wir fordern die Thüringer Landesregierung und den Innenminister mit dieser Petition auf, im Namen der Thüringer Bevölkerung die zuständigen Versammlungsbehörden massiv bei der Versagung des Versammlungsstatus von Rechtsrockkonzerten zu unterstützen und die bestehende Rechtsprechung zum Schutz des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit umzusetzen. Mit einem ausgeurteilten Klageweg und dem daraus folgenden Urteil der Gerichte würde Rechtssicherheit für die Behörden und die Bevölkerung erreicht werden können.

Des Weiteren sollen Auflagenbescheide bzw. Versagungen als Versammlungen frühzeitig nach Versammlungsanmeldung an die Veranstalter versandt werden, um den Gerichten, bei einem evtl. Klageverfahren, ausreichend Möglichkeiten zur Abwägung und Prüfung der Umstände zu ermöglichen. Dazu könnte eine thüringenweite beratende und übergeordnete Behörde zur Unterstützung der bestehenden Versammlungsbehörden vorteilhaft sein, welche Versammlungen ab einer bestimmten Größe bearbeitet.

Wie wird die Petition begründet? Die Anzahl der rechtsextremistischen Musikveranstaltungen ist in den letzten Jahren, auch in Thüringen, massiv angestiegen. Waren es nach Zahlen der Mobilen Beratung in Thüringen (MOBIT) im Jahr 2014 noch 46, so waren es im Jahr 2017 bereits 60 solcher Musikveranstaltungen. Auch die Anzahl der TeilnehmerInnen stieg im selben Zeitraum von 1.740 Personen auf 9.400 Personen. Diese Entwicklung hat verschiedene Ursachen. Zwei dieser Ursachen liegen sicherlich im Umgang des Landes Thüringen mit den Bestrebungen einzelner rechtsextremistischer Personen. Hier sei der breite Zugriff auf Immobilien durch Personen des rechtsextremistischen Spektrums genannt, in denen diese Konzertveranstaltungen stattfinden können. Ein weiterer Umstand ist die Anmeldung dieser rechtsextremistischen Konzerte als Versammlungen. Dieser begünstigt außerordentlich die steigende Anzahl dieser Konzerte, da es den Organisatoren finanziell und logistisch einfacher gemacht wird, ihre Großevents durchzuführen. Die Polizei ist gezwungen, diese Veranstaltungen abzusichern, die Behörden organisieren ihre Infrastruktur und wesentliche Kosten dieser antidemokratischen Events werden auf die SteuerzahlerInnen umgelegt. Auch die Eingriffsschwelle der Behörden bei strafrechtlich relevanten Ereignissen ist höher - durch die Anerkennung dieser Konzertveranstaltungen als Versammlungen. Im Einzelnen führt das sogar zu rechtsfreien Räumen (in Themar zeigen des Hitlergrußes von hunderten Konzert Teilnehmerinnen). Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches wir derzeit nicht durch ein eigenes Thüringer Versammlungsgesetz modifizieren wollen. Jeder Deutsche soll auch weiterhin das Recht haben, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, um Meinungskundgabe zu betreiben. Auch die von Verwaltungsgerichten regelmäßig angeführte Selbstvergewisserung der Versammlungsteilnehmenden und die Kommunikation mit weiteren Teilnehmern zu politischen Ansätzen halten wir für außerordentlich wichtig in einer demokratischen Gesellschaft, vor allem für Minderheiten und selbst für Verfassungskritiker. Die UrheberInnen des Grundgesetzes haben mit der Versammlungsfreiheit ein elementares Grund- und Freiheitsrecht geschaffen. Dies erkennen wir ausdrücklich an. Der Art. 8 GG wurde geschaffen, um einzelnen Menschen oder Gruppen politisches Gehör und Öffentlichkeit zu verschaffen, (ohne Repressalien durch den Staat). Eine Gewinnerzielung zur Finanzierung der Lebensumstände der Veranstalter war sicherlich nicht beabsichtigt. Diese Motivlage der einzelnen Veranstalter sehen wir aber in der heutigen Praxis der Rechtsrockkonzerte, wenn sie als politische Kundgebungen angemeldet werden. Es werden beträchtliche Geldsummen in Form von Eintrittsgeldern, Versorgungsständen und Merchandisingartikeln umgesetzt. Die Einnahme von Geldern zur Kostendeckung bei Versammlungen stellen keinen Widerspruch zum Versammlungscharakter dar, was gerichtlich auch bestätigt worden ist. Die großen Differenzen zwischen Kosten und Gewinnen, die durchaus auf eine Gewinnerzielung der Veranstalter abzielt, wurde bisher jedoch noch nicht gerichtlich beurteilt. Da nach unserem Empfinden die Gewinnerzielung die primäre Motivation der Veranstalter dieser Rechtsrockkonzerte ist, werden diese auch entsprechend besucherfreundlich ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass das Gesamtgepräge dieser Veranstaltungen - aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters -durchaus Vergnügungscharakter erhalten, um möglichst viele zahlende Menschen zu den Veranstaltungen zu gewinnen. Dies widerspricht jedoch dem Ansatz einer Versammlung, wie auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2007 urteilte. Die Beobachtung dieser Rechtsrockkonzerte durch den Thüringer Verfassungsschutz brachte die Erkenntnis, dass es sich hierbei um Veranstaltungen handelt, „die mit den üblichen Rockkonzerten zu vergleichen sind…oder auch anderen großen Musikevents“ – „man verabredet sich…um ein lustiges Wochenende, einen lustigen Abend zu verbringen“ und „man zelebriert quasi das eigene rechtsextremistische Lebensgefühl“ . Dieses steht im Widerspruch zum Versammlungsrecht und wurde im Zuge der Aberkennung der „Fuckparade“ (und nachfolgend „Loveparade“) als Versammlung vom Bundesverfassungsgericht als elementares Argument angeführt. Im Wortlaut „Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fallen unter ihn (Versammlungsbegriff) ebenso wenig wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht sind, einerlei, ob der dort vorherrschende Musiktyp ein Lebensgefühl von so genannten Subkulturen ausdrückt oder dem Mehrheitsgeschmack entspricht“. Die Veranstalter der Rechtsrockkonterte argumentieren, Rechtsrockkonzerte seien politische Versammlungen, da politische Textinhalte musikalisch aufgeführt würden und politische Devotionalien verkauft würden. Diese Argumentation halten wir für falsch, da die Eigen- und Fremdwahrnehmung eines Rechtsextremisten durch seine politische Einstellung gegeben ist. Einer rechtsextremen Person wird ein politisches Lebensgefühl unterstellt, sonst sei es kein Rechtsextremist. Nur weil ein politisch denkender Mensch eine Tätigkeit ausübt, ist diese nicht gleich politisch motiviert. Einfacher gesagt als Beispiel: „Wenn ein politisch denkender Mensch ein Auto bei der KFZ-Zulassungsstelle anmeldet, ist dies nicht gleich ein politischer Akt, selbst wenn er ein Kennzeichen mit politischer Symboldeutung aussucht“. Es bleibt einfach nur ein Verwaltungsakt, der auch als solches von der zuständigen Behörde gewertet wird. Im Falle der Rechtsrockkonzerte wird das Lebensgefühl der RechtsextremistInnen dargestellt. Aber die bloße Zur Schau Stellung eines Lebensgefühls, und sei es auch politisch, reiche eben nicht zur Rechtfertigung einer Versammlung. Somit sind diese Veranstaltungen eben KEINE Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes nach Art. 8 GG. Vielmehr sind sie Mittel zum Zweck der Gewinnerzielung und haben nach dem Gesamteindruck einen Vergnügungscharakter. Die Einordnung dieser Veranstaltungen als Versammlungen durch das Thüringer Innenministerium und den Thüringer Versammlungsbehörden halten wir für falsch. Rechtsrockkonzerte in dieser derzeitigen Ausgestaltung sind keine Versammlungen! Des Weiteren sehen wir als Problem an, dass die Auflagenbescheide bzw. die wenigen Versuche der Versagungen dieser Konzerte als Versammlungen zumeist sehr kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin von den Versammlungsbehörden an die Veranstalter zugestellt worden sind, obwohl die Anmeldungen für diese Veranstaltungen schon seit mehreren Monaten in den Versammlungsbehörden eingegangen waren. Dadurch haben die zuständigen Gerichte, bei Klageverfahren, kaum die Möglichkeit einer angemessenen Prüfung. Dies wurde bereits von mehreren Gerichten in Thüringen konstatiert, wie auch vom OVG Weimar am 12.07.2017. In der durch die Versammlungsbehörde verursachten Kürze der Zeit, durch eine sehr späte Zustellung des Bescheides an den Veranstalter, entschieden die Gerichte verständlicher Weise im „Einstweiligen Verfahren“ zugunsten des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und erkannten den Versammlungsstatus dieser Veranstaltungen an. Auch wurde hier eine mangelnde Argumentation der zuständigen Versammlungsbehörde angemahnt. Weiterhin wurde in keinem bekannten Rechtsstreit mit den Veranstaltern der Rechtsrockkonzerte die Möglichkeit einer Fortsetzungsfestellungsklage nach „einstweiligen Verfügungen“ durch Landratsämter bekannt. Auch hier sollte das Innenministerium die Landratsämter bestärken und unterstützen um rechtliche Sicherheit zu erlangen.

Поділитися петицією

Зображення з QR-кодом

Відривний листок із QR-кодом

завантажити (PDF)

деталі петиції

Розпочато петицію: 21.01.2019
Петиція закінчується: 04.03.2019
Область : Тюрингія
категорія :

новини

  • Zu der Petition gingen auf der Petitionsplattform über 2.600 Mitzeichnungen ein. Die Initiatoren der Petition haben weitere über 18.000 auf einem privaten Petitionsportal gesammelte Mitzeichnungen sowie 430 handschriftliche Unterschriften zu der Petition eingereicht. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss in seiner 67. Sitzung am 4. April 2019 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse (Innen- und Kommunalausschuss sowie Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz) eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung hatte die Petentin mit Ihren Unterstützern die Gelegenheit, die bestehenden Probleme zu verdeutlichen und in einen argumentativen Austausch mit dem ebenfalls in der Anhörung anwesenden Innenminister zu treten.

    Nach intensiven Beratungen haben der Innen- und Kommunalausschuss sowie der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Juni 2019 mit den Vorlagen 6/5678 und 6/5687 den Petitionsausschuss über das (im Wesentlichen deckungsgleiche) Ergebnis der Mitberatung informiert.

    Auf der Grundlage der durchgeführten Mitberatung hat der Petitionsausschuss gegenüber der Landesregierung die Umsetzung des folgenden 6-Punkte-Plans empfohlen:

    1. Die Versammlungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise werden konsequent durch fach- und rechtsaufsichtliche Begleitung dabei unterstützt, rechtssichere, belastbare und fachlich-sachlich begründete Bescheide zeitnah zur Versammlungsanmeldung zu verfassen, die Grundlage einer gerichtlichen Überprüfung sein können, insbesondere nach den Vorgaben des OVG Thüringen hinsichtlich behördlicher Ermittlungen, ob mit erwirtschafteten Einnahmen eine Gewinnerzielung möglich ist (3 EO 544/17).

    2. Dort wo es geboten und geeignet ist, ist eine aktuelle höchstrichterliche Bewertung zur Kommerzialisierung von scheinbar politischen Versammlungen herbeizuführen bzw. eine solche zu unterstützen, da sich die Art und Weise der Darbietung von Neonazi-Musik im Kontext von Versammlungen in den letzten Jahren abweichend zu einem Urteil des VGH Baden-Württemberg 2010, auf das regelmäßig Bezug genommen wird, weiterentwickelt hat.

    3. Die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) eingesetzte „Task-Force Versammlungslagen“ ist zu verstetigen, die die Rechtsprechung auch in anderen Bundesländern auswertet und am Grundrecht auf Versammlungsfreiheit orientiert praktische Anwendungshinweise an die zuständigen Versammlungsbehörden erteilt.

    4. Durch die Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses an verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden Wissens- und Kompetenzunterschiede weiterhin kompensiert. Darüber hinaus werden Versammlungsbehörden in geeigneter Weise auch beim Wissenstransfer insbesondere von höchstrichterlicher und aktuellerer Rechtsprechung beim Versammlungsrecht unterstützt.

    5. Die Thüringer Polizei wird zum Thema Rechtsrockmusik und -bands verstärkt geschult.

    6. Die Zusammenarbeit von Landesregierung und zivilgesellschaftlichen Initiativen wird weiter verstärkt.“

    Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat gegenüber dem Petitionsausschuss zugesichert, die aufgeführten Punkte zukünftig zu berücksichtigen und darauf hingewiesen, die wesentlichen inhaltlichen Gedanken bereits gegenwärtig bei der Auseinandersetzung mit als Versammlung angemeldeten Rechtsrockkonzerten umzusetzen.

    Der Petitionsausschuss ist sich gleichwohl bewusst, dass aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten ein sofortiger Stopp sämtlicher Rechtsrockkonzerte in Thüringen nicht erreichbar sein wird. Gleichwohl sieht er auf Seiten der zuständigen Versammlungsbehörden und insbesondere auch beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ein erhebliches Bemühen, Thüringen als Standort von Rechtsrockkonzerten so unattraktiv wie möglich zu machen und gegenüber den Veranstaltern mit konsequenten Auflagen aufzutreten.

    Abschließend hat sich der Petitionsausschuss ausdrücklich für das erhebliche Engagement der Petentin im Zusammenhang mit der öffentlichen Petition bedankt. Auch wertschätzt der Petitionsausschuss insbesondere das gesellschaftspolitische Engagement der von Rechtsrockkonzerten konkret betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die sich klar und deutlich gegen Rechtsrockkonzerte positionieren und den Veranstaltungen mit friedlichem Protest begegnen.

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Aber Konzerte sind doch supa und geil. Warum wollt Ihr diese Vielfalt nicht,? Auch in der Musik muß Vielfalt sein. Nur so wird das leben bunt..

Допоможіть в зміцненні громадянської залученості. Ми хочемо, щоб ваші думки були почуті і залишалися незалежними.

просувати зараз