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Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker, Kulturdezernent der Stadt Köln Stefan Charles, Mitglieder des Rates der Stadt Köln, Mitglieder des Ausschusses für Kunst und Kultur der Stadt Köln
Räumung von Künstlerateliers in Köln stoppen!
Wir fordern die Stadt Köln auf, die von ihr veranlassten Räumungen von Künstlerateliers zu stoppen.
KünstlerInnen erhielten über die Stadt Köln Mietverträge für Ateliers, deren Vertragsdauer nach ursprünglicher Information bei der Vermietung regelmäßig verlängert werden konnte, wenn in den Ateliers künstlerisch gearbeitet wurde und diese nicht nur als Lagerraum missbraucht würden.
Das Kulturamt will nun aber einem Teil der KünstlerInnen ihre Ateliers nehmen und die Ateliers räumen lassen.
Der Kulturausschuss der Stadt Köln, in dem alle Stadtrats-Fraktionen vertreten sind, hat die KünstlerInnen wiederholt unterstützt, indem Beschlüsse (einstimmig!) gefasst wurden, die eine Beendigung der Mietverträge der Ateliers durch das Kulturamt untersagten.
Das Kulturamt hat sich aber - trotz dieser Beschlüsse und entgegen den ursprünglichen Zusagen - dazu entschieden, KünstlerInnen mit Räumungsklagen aus ihren Ateliers zu drängen (z.T. über die betr. Verwaltungsfirmen).
Ein Teil der betroffenen KünstlerInnen klagt gegen die Ateliervergabepraxis des Kulturamtes, bei der Entscheidungen auf falschen Datengrundlagen getorffen worden seien und gegen Verletzungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor dem Verwaltungsgericht Köln (siehe die dazu erschienene Dokumentation).
Wir fordern die Stadt Köln dazu auf, die Räumungsklagen auszusetzen bzw. die gegebenenfalls vorliegenden Räumungsbeschlüsse nicht umzusetzen.
In keinem Fall sollten Räumungen erfolgen, bevor in den laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren letztinstanzlich entschieden wurde.
Begründung
Begründung der Petition:
Es handelte sich bei den Atelier-Mietverträgen i.d.R. formal um 5-Jahresverträge, teilweise aber auch um nicht begrenzte Verträge.
Die mündliche Zusage zur regelmäßigen Verlängerungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Vermietung wurde zwar nicht schriftlich fixiert, wird aber von allen beteiligten KünstlerInnen einhellig bestätig (siehe zu diesen Vorgängen die Dokumentation „Zur Ateliersituation in Köln“, von Dr. Dr. R. Klaer, R. Alexander Akademie Verlag ISBN 978-3-96920-060-5, im Internet Text vollständig einsehbar, siehe auch die Information zur Entstehung der Dokumentation).
Das Kulturamt der Stadt Köln hatte sich - entgegen der ursprünglichen Zusage - im Jahre 2018 dazu entschlossen, die Mietverträge nicht länger als 10 Jahre laufen zu lassen.
Diese Begrenzung wurde zwar vom Kulturausschuss der Stadt Köln aufgehoben; dennoch versucht das Kulturamt weiterhin, KünstlerInnen ihre Ateliers zu nehmen.
Ein Instrument dazu ist der sogenannte Atelierbeirat, der nicht nach geforderten Standards besetzt ist (s. S. 24 der o.g. Dokumentation) und z.T. fehlerhafte Entscheidungen auf falschen Datengrundlagen getroffen hat (siehe die o.g. Dokumentation, dort S. 24 ff.).
KünstlerInnen, die teilweise wiederholt als förderungswürdig angesehen wurden, wurden vom Atelierbeirat abgelehnt mit der Folge, dass sie ihre Ateliers verlieren.
Das Kulturamt verletzt in diesem Zusammenhang auch den Gleichbehandlungsgrundsatz: ein Teil der KünstlerInnnen kann in den Ateliers der Stadt unbegrenzt bleiben, einem anderen Teil wird gekündigt, wieder andere erhielten ohne Votum des Atelierbeirats 2-jährige Vertragsverlängerungen - eine Handhabung der Ateliervergabe nach Gutsherrenart, wie der die KünstlerInnen vertretende Rechtsanwalt E. Reinecke formulierte.
Ein Teil der KünstlerInnen hat resigniert, ein anderer Teil hat gegen die Beschlüsse des Atelierbeirats und die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt.
Der Kulturausschuss der Stadt Köln, in dem alle Stadtrats-Fraktionen vertreten sind, hat die KünstlerInnen in ihrem Anliegen wiederholt unterstützt. Am 25.08.20 wurde der folgende Beschluss (einstimmig!) gefasst (siehe Beschluss):
„Die Verwaltung wird beauftragt, die gegenüber den Künstler*innen des Ateliers ‚Quartier am Hafen‘ ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen, bis die laufenden Verfahren abgeschlossen sind, auch vor dem Hintergrund, dass angesichts der Corona-Pandemie Kündigungen ohnehin jetzt die in Not geratenen Künstler*innen nicht noch zusätzlich belasten dürfen.“
Am 26.10.21 wurde dieser Beschluss noch einmal (einstimmig) konkretisiert, da das Kulturamt gegen den Beschluss gehandelt hatte (siehe Beschluss).
Trotz dieser Beschlüsse und entgegen den ursprünglichen Zusagen betreibt das Kulturamt (bzw. die vom Kulturamt dazu beauftragte Mietverwaltungsfirma) weiterhin Räumungsklagen gegen die KünstlerInnen, um sie aus ihren Ateliers zu entfernen (siehe z.B. Räumungsklagen gegen Karl Haupt AZ 205 C 240/21, Yvonne Diefenbach AZ 209 C 32/22, beide vor dem Amtsgericht Köln). Einer weiteren Zahl von KünstlerInnen wurden die Räumungsklagen angedroht.
Gegen Karl Haupt betreibt das Kulturamt bzw. die Mietverwaltungsfirma nun tatsächlich die Durchsetzung der Räumung mit Räumungsdatum im Februar 2023 (ggf. mit Gerichtsvollzieher).
Als weiteres Beispiel mag der Fall von Lissy Winterhoff dienen, die mit klassischer Fotografie und Dunkelkammer arbeitet und deren Schwerpunkt fotoplastische Arbeiten sind. Nachdem ihr zugesagt wurde, dass der 5-jährige Mietvertrag im Künstlerhaus Quartier am Hafen regelmäßig verlängert würde, hat sie das im Rohbau übergebene Atelier aufwendig ausgebaut (Renovierung, Einbau einer Dunkelkammer und einer Lichtschleuse, Kosten ca. 30.000 €, siehe Atelier Lissy Winterhoff).
Nach zwei Mietvertragsperioden soll sie nun ausziehen. Sie ist geschockt: „Hätte ich gewusst, dass ich nach gut 10 Jahren wieder ausziehen soll, hätte ich nie diese Investitionen getätigt. Ich werde das nicht noch einmal aufbauen können.“
Diese Situation wurde in der Sendung WDR 3 Lokalzeit aus Köln vom 29.09.20 thematisiert. Fazit: „Wo sollen sie denn hin?“ (siehe Lokalzeit-Beitrag).
Die Kultusministerin von NRW I. Pfeiffer-Poensgen hat nach Kenntnisnahme der o.g. Dokumentation die Hoffnung geäußert, dass sich die Situation für die KünstlerInnen entspannen sollte, da sie wisse, dass die Stadt Köln eine größere Zahl von Atelierräumen neu schaffen wird (siehe ihr Schreiben von 06/2022).
In diese Richtung sollte das Kulturamt seine Energie weiterhin richten und nicht darauf, KünstlerInnen, die teilweise erhebliche Investitionen in ihren Ateliers getätigt haben, aus ihren Ateliers zu vertreiben.
Wir fordern die Stadt Köln dazu auf, die Räumungsklagen auszusetzen bzw. die gegebenenfalls vorliegenden Räumungsbeschlüsse nicht umzusetzen.
In keinem Fall sollten Räumungen erfolgen, bevor in den laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren letztinstanzlich entschieden wurde.
Link zur Petition
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Die Petition wurde eingereicht
am 30.05.2023Sehr geehrte Unterstützende der Petition,
die Petition wurde am 21.04.23 an alle Adressaten versendet (Oberbürgermeisterin Reker, Kulturdezernent Charles, alle Ratsmitglieder und alle Mitglieder des Kulturausschusses der Stadt Köln).
Frau Reker verwies in ihrer Antwort lapidar auf das Kulturamt.
Das Kulturamt antwortete lapidar (s.u.).
Ansonsten hat sich kein einziger der anderen Adressaten bisher geäußert.
Das Kulturamt schrieb, dass während der laufenden Gerichtsprozesse kein Kommentar abgegeben werde. Dies ist perfide, da
- der Gerichtsprozess der KünstlerInnen gegen die ablehnenden Bescheide des Kulturamtes zur Verlängerung der Ateliermietverträge zwar noch nicht entschieden ist, andererseits aber
- unterdessen die Stadt Köln Fakten schafft... weiter
Debatte
KünstlerInnen ohne Ateliers können SELTENST wirklich arbeiten! Ohne umfangreich mögliche Arbeit, keine Kunstwerke, also keine 'Bedienung' von Galerien, Museen o.ä., auch die dort Arbeitenden wären arbeitslos: Ausverkauf von Kunst und Kultur ist DER Freifahrtschein in die Barbarei!
Noch kein CONTRA Argument.