Region: Bayern
Bildung

Polizei an Schulen nicht für PAG-Propaganda einsetzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Staatsregierung, Kultusministerium, Innenministerium, Bayerischer Landtag

200 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

200 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerische Staatsregierung, Kultusministerium, Innenministerium, Bayerischer Landtag

Ich lehne den Plan der Bayerischen Staatsregierung strikt ab, Polizisten an Schulen für das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz werben zu lassen.

Begründung

Polizisten sollen ihrer Arbeit zum Schutz unserer Gesellschaft nachgehen können. Diese sowieso schon mit viel zu viel alltäglichen Aufgaben bei nach wie vor massivem Personalmangel zeitlich massiv belasteten Polizeiorgane dürfen nicht für eine einseitige Propaganda der CSU und für deren Wahlkampzwecke instrumentalisiert werden.

Zudem gilt an allen öffentlichen Schulen der Grundsatz der politischen Neutralität. Nach Artikel 84 II des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht zulässig. Schulen dürfen deshalb auch nicht als Plattform für politische Werbung genutzt werden. Als Informationskampagnen getarnte Werbeveranstaltungen, die vom Ministerpräsidenten angesichts in der Gesellschaft höchst umstrittener Gesetzesänderungen ins Leben gerufen werden, sind insbesondere vor den Landtagswahlen ein unrechtmäßiges Mittel der Beeinflussung junger Menschen und der gesamten Schulfamilie.

Das Bayerische Kultusministeriums verweist diesbezüglich selbst in einem Schreiben an alle Schulleitungen der öffentlichen Schulen auf die entsprechende Rechtslage: Demnach ist fünf Monate vor dem Wahltermin das Gebot der politischen Zurückhaltung strikt zu beachten. Mit Blick auf die nächsten Landtagswahlen in Bayern, die am 14. Oktober 2018 stattfinden, gilt diese Frist also seit diesem Montag, 14. Mai 2018.

Zudem ist es Staatsorganen untersagt, mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit parteinehmend in einen Wahlkampf einzugreifen oder eine staatliche Einflussnahme der freien Willensbildung zu ermöglichen.

Sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen dieses Vorgehen ebenfalls kritisch.

Deshalb sehen wir sowohl das Bayerische Innenministerium, wie auch das Kultusministerium hier in der Pflicht Ihrer - eben nicht parteipolitischen -Verantwortung und Verpflichtung nachzukommen und sowohl Polizei als auch die bayerischen Schulen sowie deren Schülerinnen und Schülern vor derartigem Missbrauch zu Wahlkampfzwecken zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.05.2018
Petition endet: 17.11.2018
Region: Bayern
Kategorie: Bildung

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