Region: Sachsen
Soziales

P13 Pflegende Angehörige fordern Verbesserung der Entlastungs-Verordnung für Sachsen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Barbara Klepsch MdL – Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

385 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

385 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Frau Barbara Klepsch MdL – Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Wir fordern die Schaffung von mehr Anbietern für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Diese Bereicherung an Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Familien kann durch die Verbesserung der Landesverordnung erfolgen.

Unsere 3 Petitions- Forderungen

Wir haben unsere Landesverordnung nach Verbesserungsmöglichkeiten durchleuchtet und stellen an die Landesregierung folgende Forderungen zur schnellstmöglichen Verbesserung der Versorgungssituation.

  1. Aktive Förderung von Anbietern für alle vier Leistungsformen.
  2. Gleichbehandlung aller Nachbarschaftshelfer
  3. Differenzierte Schulung nach Angeboten und Zielpersonen.

Zu allen Punkten können ergänzende Erläuterungen auf der Webseite https://entlastungsbudget.de/p13-sachsen/ nachgelesen werden.

Begründung

Warum diese Petition? Die vom Bundesgesundheitsministerium gewollte Entlastung kommt bei sehr vielen betroffenen Familien in Sachsen nicht an.

Der Grund: keine verfügbaren Kapazitäten!

Das wollen wir ändern. Mehr Anbieter, mehr Angebote schaffen. Jetzt!

Die sächsische Verordnung und die Organisation der Information (pflegenetz.sachsen.de) über die Anbieter kann im Bundesvergleich als vorbildlich bezeichnet werden. Trotzdem beklagen viele Menschen in unserem Land den Mangel an Anbietern und die zeitliche Verfügbarkeit der angebotenen Unterstützung.

“Das Gute ist der Feind des Besseren.” In diesem Sinnen sehen wir Optimierungspotential bei der Betreuungsangeboteverordnung – BetrAngVO vom 16. Dezember 2015 .

Von den Auswirkungen sind in Sachsen im kommenden Jahr ca. 169.000 Familien *1 betroffen.

Diese 75 % der Familien, in denen ein Familienmitglied in der Regel durch einen Pflegenden Angehörigen in häuslicher Umgebung versorgt wird, sorgen für eine millionenschwere Entlastung der Sozialkassen des Landes.

Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verhindern Pflegende Angehörige die Heimunterbringung ihrer Liebsten, die bei vielen nur über die Sozialhilfe zu finanzieren wäre. Heute werden „nur“ ca. 25 % aller Pflegebedürftigen in Heimen gepflegt.

Im Gegensatz zu diesen durch steuerfinanzierte Mittel des Landes Sachsen zu finanzierende Heimunterbringungen, regelt die zu verbessernde Verordnung Ausgaben, die durch den bundesweiten Versicherungsfond der Pflegeversicherung getragen werden.

Keine Kosten für den Finanzminister.

Im Gegenteil – es bedeutet zusätzliche Kaufkraft für Sachsen (169.000 * 1.500€ = 254 Mio. € jährlich). Da wird sehr viel Geld verschenkt!

Aber dies ist natürlich nur ein Nebeneffekt – uns geht es um jede einzelne Familie, ihr Schicksal und ihre Unterstützung durch die für sie bestimmten Mittel des Entlastungsbetrags.

Machen Sie mit und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung: Mehr Anbieter, mehr Angebote schaffen. Jetzt!

Bitte auch an die bundesweite P17-Petition für Jens Spahn denken: https://www.openpetition.de/!p17jensspahn

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.10.2018
Petition endet: 27.01.2019
Region: Sachsen
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Ja, in Sachsen ist die Verwendung der 125 € einfacher geregelt, aber die Angebote reichen bei weitem nicht aus. Natürlich geht es auch um die Qualität der Angebote. Und das die 125 € nur ein "Zuschuß" sind, wissen wir sehr gut. Wir bezahlen die Pflege unserer Angehörigen oft genug "mit barer Münze", durch Verkürzung der Arbeitszeit und oft durch den Verzicht auf eigene Berufstätigkeit. Von Ausgaben für unsere Pfleglinge ganz zu schweigen, die keine Pflege- und Krankenkasse ersetzt. Entlastung ist dringend nötig, sonst verlassen den "größten Pflegedienst" die Kräfte!

In Sachsen ist es die Organisation tatsächlich vorbildlich (Pflegenetz) und die Forderung nach mehr Anbietern und Angeboten darf nicht abgekoppelt werden von der Forderung nach Qualität diese Angebote. Es ist keiner Familie genützt, wenn das Angebot zum Beispiel preiswert aber unzuverlässig ist. Außerdem müssen Familienangehörige begreifen, dass der Entlastungsbetrag der Pflegekassen nur ein Zuschuß ist. "Wir haben aber nur die 125€ im Monat" das ist so nicht richtig. Die 125€ sind ein Zuschuß und auch die Entlastungsangebote müssen gut bezahlt werden. Ggf mit Eigenmitteln.

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