Petition gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz in NRW für "Shisha-Cafés"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags

2.262 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.262 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes in NRW wird die Erhaltung von Shisha-Bars ab dem 01. Mai 2013 eingeschränkt. Das Gesetz, welches im Interesse der Landesregierung ist, verbietet ausdrücklich den Tabakkonsum in geschlossenen Räumen, wodurch das Rauchen mit einer Wasserpfeife in Shisha-Cafés ab dem 01.05.2013 untersagt wird.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Abneigung bzw. den Protest gegenüber des neuen Nichtraucherschutzgesetzes, welches ab dem 01.05.2013 rechtskräftig wird und fordern, vor allem für Shisha-Bars, eine Änderung dieses Gesetzes.

Es ist wichtig, dass wir GEMEINSAM dagegen vorgehen. Aus diesem Grund ist JEDE, von einem volljährigen hinterlegte Unterschrift von großer Bedeutung.

Begründung

"Shisha-Cafés sind Gaststätten, die von volljährigen Bürgern zu dem Zweck besucht werden, vor Ort angebotene Shishas zu rauchen. Shisha-Cafés können nicht rauchfrei betrieben werden, da hier weder der Verzehr von Speisen, noch der Konsum von Getränken im Vordergrund steht. Nichtraucher besuchen solche Cafés entsprechend in der Regel nicht und die Shisha-Cafés sind von außen deutlich als solche erkennbar. Ein absolutes Rauchverbot wirkt sich bei diesen als faktisches Berufsverbot aus.

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist dabei zu bedenken, dass eine Shisha über einen Zeitraum von mindestens einer halben Stunde geraucht wird, sodass ein Konsum außerhalb der Café-Räume allenfalls in den Sommermonaten möglich ist.

Als Anknüpfungspunkt für ein Rauchverbot in Shisha-Cafés kommt demnach allein der Aspekt des Gesundheitsschutzes des Personals in Betracht. Auch dort ist ein Rauchverbot verfehlt, weil der Ansatz bei inhabergeführten Betrieben gänzlich ins Leere läuft.

Ein schlichtes absolutes Verbot berücksichtigt nicht den Aspekt der Freiheit in der Wahl des Arbeitsplatzes. Keineswegs werden angestellte Arbeitnehmer in einer rauchfreien Gaststätte oder in anderen Gewerbebereichen vor gesundheitsgefährdenden Emissionen jeder Art und Konzentration geschützt.

Die durch die Regelungen des NiSchG NW in erster Linie geschützten nicht rauchenden Kunden einer Gaststätte werden nicht nennenswert benachteiligt, weil Shisha-Cafés nahezu ausschließlich von Interessenten des Wasserpfeifenrauchens besucht werden. Lediglich die in einem solchen Lokal beschäftigten Arbeitnehmer würden - für einen kurzen Zeitraum - weiter durch die Gefahren des Passivrauchens belastet. Arbeitnehmer sollten zur Rechtssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber eine Einverständniserklärung abgeben können.

Der Genuss der Shisha muss im Mittelpunkt stehen, weshalb der Genuss von Alkohol dahinter anzustehen hat.

Um Jugendliche zu schützen kann ein Zutritt der Shisha-Gaststätte unter 18 Jahren nicht erlaubt werden.

Sowohl die Nichtverabreichung von Alkohol als auch der Zutritt von Personen von mindestens 18 Jahren ist als angemessene Ausgleichsmaßnahme anzusehen, um den nicht gänzlich unberechtigten Einwänden ausgewogen entgegenzuwirken."

FAZIT:

Ein Verbot solcher Shisha-Bars würde sowohl ein faktisches BERUFSVERBOT als auch eine EXISTENZVERNICHTUNG bedeuten. Diese Tatsache akzeptieren Sie mit Ihrer Unterschrift nicht und verlangen eine Berücksichtigung und Lösung dieser Problematik.

WICHTIG:

Nach Beendigung der Unterschriftensammlung werden sämtliche Unterschriften an die Piratenpartei weitergeleitet, damit umgehend weitere Schritte gegen diesen Gesetzesentwurf eingeleitet werden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.03.2013
Petition endet: 08.06.2013
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie:

Neuigkeiten

Würden nicht tausende von Shisha-Cafè Besitzern pleite gehen, wenn in ihren Lokalen nicht mehr geraucht werden darf? Wollen wir denn noch mehr Arbeitslose?!

Diese Petition hat gerade einmal (trotz Verlängerung) eine Zustimmung von rd. 2.100 Personen erhalten. Selbst bei Facebook kommt eine ähnliche Aktion auf gerade einmal 680 Aktivisten. Insofern scheint offensichtlich, dass hier kein schutzwürdiges öffentliches Interesse vorliegt, sondern lediglich wirtschaftliche Interessen einzelner Personen, die ihren Betrieb zum Teil in Zeiten gegründet haben, in denen die Verschärfung des Nichtraucherschutzes längst bekannt und absehbar war.

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