Bürgerrechte

Petition für Petitionen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

47 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

47 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern, dass die Bearbeitung von Petitionen dahingehend geändert wird, das dem Petenten nach Stellungnahme der zuständigen Dienststelle / Behörde / Ministerium, die Möglichkeit gegeben wird, zu dieser eine Gegendarstellung abzugeben, bevor die Petition im Ausschuss beraten wird.

Begründung

Petitionen werden häufig geschrieben, weil auf Anfragen bei der zuständigen Stelle bzw. Anregungen bei den zuständigen Stellen nichtssagende oder ausweichende Antworten, deutlich an der Anfrage vorbei, gegeben werden.
Leider, und dieses zeigt die Erfahrung, passiert dieses auch bei Petitionen. Dabei ist es das Problem, dass dieses regelmäßig für Personen, die mit der Materie nicht bekannt sind, nicht zu erkennen ist. Der Grund der Petition wird damit bewusst oder unbewusst unterlaufen.
(Häufig gepaart mit der Begründung aus den gesetzlichen Grundlagen, die eigentlicher Anlass zur Petition waren.)
Beispiel. (Petition 95134 vom 20. Mai 2019):
Es erfolgte ein Veränderungsvorschlag für § 35 Baugesetzbuch. In diesem wurde ausgeführt, dass eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplans aufgrund der Geräuschimmissionen dauerhaft nicht gesichert ist. Ähnlich wie es bei dem Betrieb von Sportanlagen, Schule, Kita usw. war. Eine gleichartige Lösung schien uns jedoch für unsere Betriebe nicht sinnvoll und möglich.
Als Ausweg wurde vorgeschlagen, dass der § 35 Baugesetz dahingehend geändert wird, dass der Betrieb von Hundeschulen als „immissionsintensiver Betrieb“ in Abs. 1 aufgenommen wird, um eine vereinfachte Bauerlaubnis (mit Rückbauverpflichtung) zu bekommen.
Die Petition wurde am 27.01.2022 (nach mehr als 2 ½ Jahren) u.a. mit der folgenden Begründung abgelehnt:
„Bei Einrichtungen zur Ausbildung von Hunden mit hierfür bestimmungsgemäß und regelmäßig genutzten Grundstücksflächen oder überdachten Bereichen handelt es sich regelmäßig um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage. (…)
Derartige Anlagen sind nach § 22 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und danach unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. (…)
Maßgeblich für die Beurteilung der Geräuschimmissionen im Einzelfall sind vielmehr die geräuschrelevanten Parameter wie Art, Dauer, Häufigkeit und Ausmaß der Geräuschemissionen der Anlage, etwaige Geräuschabschirmeinrichtungen, Abstand zur Wohnbebauung und die Gebietsart am maßgeblichen Immissionsort.“
Abschließend wurde noch auch die Freizeitlärmrichtlinie hingewiesen.
Nicht nur, dass dabei wurde dann total verkannt, dass Hundeschulen Gewerbebetriebe und keine Freizeitanlagen (Hundedressurplätze) sind und damit NICHT der Freizeitlärmrichtlinie unterliegen, sondern es wurde auch nicht geschrieben, dass Erlaubnisverfahren im Außenbereich bei nicht privilegierten Betrieben mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Dass damit u. a. erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen nur durch umfangreiche bauliche Maßnahmen möglich wären, wurde in der Petition dargelegt!
Wobei die Immissionen vor und nach dem Besuch der Kunden mit ihren Hunden noch nicht berücksichtigt wurden. Ein dauerhafter Betrieb wäre also auf keinen Fall gesichert.
 
Bei der Vielzahl der Gesetze und Vorschriften ist es dem Petitionsausschuss vielleicht nicht möglich, alle Aspekte des Sachverhalts zu erkennen. Aus diesem Grund wäre es daher sinnvoll, den Petenten die Stellungnahme zur Petition zur Gegendarstellung zu geben.
Damit würde dann auch gezeigt werden, dass Bürgeranliegen wirklich ernst genommen und inhaltlich nachvollzogen werden. Die Anerkennungsquote von Petitionen könnte gesteigert und der Frust bei Petenten verringert werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.03.2022
Petition endet: 26.05.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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