2.341 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Stadtrat Regensburg
Überregulierung für gastronomische Betriebe durch das Ordnungsamt Regensburg führt zu drastischen Einschränkungen im kulturellen Angebot.
Wir fordern keine weiteren Einschränkungen der gastronomischen Betriebe und eine Lockerung der Veranstaltungsrichtlinien.
Begründung
Die Regensburger Gastronomie und Barszene lebt von ihren Livekünstlern. Nun hat das Ordnungsamt beschlossen, die Freiheiten Rund um Veranstaltungen dieser Art weiter einzuschränken.
Viele Bars zeichnen sich durch ihre live Acts wie z.B. DJs aus. Die Einschränkungen, die vom Ordnungsamt Regensburg veranlasst wurden, fordern eine Anmeldung jedes einzelnen Liveacts, was diese Art von Veranstaltungen drastisch in seinem Vorkommen verringern wird. Hiergegen wollen wir Regensburger Bürger vorgehen und kämpfen für den Erhalt der Barkultur.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.02.2020
Petition endet:
18.03.2020
Region:
Regensburg
Kategorie:
Kultur
Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 19.03.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Debatte
Der Veranstaltungscharakter ist nicht hinreichend dadurch begründet, dass man mitteilt wer an einem Abend für die musikalische Unterhaltung verantwortliche zeichnet. Es kostet keinen Extra Eintritt. Es ist auch schwer zu trennen ob der DJ nicht auf barkeeper ist - oder umgekehrt. Welchen Unterschied soll das auch machen. Wenn das Bauamt einen Gastronomie- Betrieb mit Musikveranstaltungen genehmigt hat weil bauliche Maßnahmen getroffen wurden die den geforderten Lärmschutz erfüllen. .. dann ist diese Beschränkung absolut unverständlich.
Noch kein CONTRA Argument.