274 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Thüringer Landtag Petitionsausschuss
Wir erbitten die Öffnung des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes, nach dem Bespiel der geltenden Gesetzlichkeit in Nord-Rhein-Westfalen - um unseren Kunden im Gartencenter auch das benötigte "Randsortiment" anbieten zu können, wie zum Beispiel Erden, Pflanzgefäße und Dekorationen.
Begründung
Bereits kurz nach der Gründung unseres Geschäftes 1990 haben wir für Sie auch am Sonntag geöffnet. Diese regulären 2 Stunden werden von Ihnen oft genutzt, um noch einen kleinen Blumengruß für das anstehende Familienessen zu besorgen oder eine Saisonbepflanzung für Ihren Garten. Gemütliches Stöbern in unserer Dekorationsabteilung oder die Mitnahme von benötigter Erde gehören für Sie eigentlich genauso dazu. Während der Saison bieten wir Ihnen noch die Möglichkeit der verkaufsoffenen Sonntage – für 5 Stunden an. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ihr Interesse an Blumenkübeln, Erden, Dekoration und Balkonkästen gerade an diesen Tagen sehr hoch ist.
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz sieht allerdings nicht vor, dass wir diese Waren wie z.B. Erden und Pflanzkübel verkaufen dürfen. Für das Landratsamt stellt es ein Problem dar, dass wir zwar ein Gesteck an Sie verkaufen dürfen, aber die einzelnen Bestandteile daraus wie Dekoration nicht. Für Sie heißt dies konkret, dass Sie sich etwa Ihre neuen Geranien für den Balkon kaufen dürfen, aber für die neuen Balkonkästen an einem anderen Tag in der Woche zu uns kommen müssten.
Ferner sind wir nun in der Vergangenheit immer wieder in das Visier des Landratsamtes/Gewerbeaufsicht Unstrut-Hainich-Kreis geraten, die die Einhaltung des Thüringer Ladenöffnungsgesetztes kontrolliert haben. Die Gesetzlichkeiten in Thüringen weichen allerdings nicht unerheblich von denen der anderen Bundesländer ab. Zum Beispiel ist in Nordrhein-Westfalen der Verkauf von „Randsortiment“ an Sonn- und Feiertagen gestattet.
Momentan dürfen wir Ihnen laut richterlichem Beschluss nur Dekorationen verkaufen, die in pflanzliche Gestecke oder Gebinde eingearbeitet sind oder Übertöpfe nur in Verbindung mit Pflanzen und Zierpflanzen, die als „Mitbringsel“ gedacht sind. Wir möchten Ihnen als Kunden die Möglichkeit bieten, auch an den Sonntagen unser gesamtes Warensortiment zu erwerben.
Deshalb fordern wir die Öffnung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes am Beispiel der Gesetzlichkeiten von Nordrhein-Westfalen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.03.2022
Petition endet:
30.04.2022
Region:
Thüringen
Kategorie:
Wirtschaft
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 21.11.2022Liebe Unterstützende,
unserer Petition wurde nicht entsprochen. Es kam zu keinen weiteren Gesprächen mit dem Landtag. Auch auf unser Schreiben hin, dass wir gerne einen Termin vor Ort möchten, kam keine weitere Reaktion.
Das Landratsamt UH-Kreis hat nach beendeter Verhandlung den Gesprächstermin ebenfalls kurzfristig abgesagt, sodass auch hier keine weitere Lösung zu erwarten ist.
Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen unser Gartencenter sonntags, ab 01.01.2023 geschlossen zu halten. Wir bedauern diesen Schritt sehr, bedanken uns aber dennoch für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Elisabeth Ackermann -
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Nochmals Zeitungsartikel bei der Thüringer Allgemeinen
am 05.07.2022
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.