104 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Bundestages
Obwohl die Tätigkeit der Frisöre als Grundbedürfnis die Einschränkung des Grundrechtes Art. 2 GG ausschließt, wird Nagelstudios als angeblicher Bestandteil von Kosmetiksalons die Tätigkeit verboten.
Begründung
Dies soll sich ändern, da der Kundenkontakt im Verhältnis zum Kontakt bei Frisören lächerlich wenig gefährlich ist (Plexiglasscheiben, Masken auf beiden Seiten, Arbeitshandschuhe, desinfizierte Geräte und Materialien) und, da ein unaufgefüllter und gebrochener Nagel eine schmerzhafte Verletzung darstellt. Von den der Frisur gleichgestellten eitlen Interessen ganz zu schweigen. Eine unbegründete Einschränkung des Grundrechtes.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.11.2020
Petition endet:
15.01.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Kultur
Debatte
Es sollte zumindest erreicht werden, dass jeder selber entscheiden kann, ob er sein Studio öffnen will!
Noch kein CONTRA Argument.