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Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis
Lūgumraksts adresēts: Deutscher Bundestag
Die Einträge bei Schuldnern, z.B. im Melderegister, Schufa, Banken und bei Gerichtsvollziehern sollten nach der Schuldbegleichung nur noch für 1 Jahr und nicht wie üblich für 2 Jahre gespeichert werden.
Pamatojums
Ich richte mich hier an Menschen, die durch tragische Umstände ohne Selbstverschulden in die Schuldenfalle geraten sind und das Schuldverfahren bereits über Inkasso und Anwalt läuft.
Ich war selber in dieser Situation und wollte ein Konto bei einer Bank eröffnen, aber ich konnte nicht, wegen den Einträgen. Die Bank hat mir das Konto nicht gegeben. Ich selber weiß, wie es sich anfühlt, wenn man kein Konto eröffnen kann, keine Wohnung mieten kann, usw.
Ich denke vielen anderen geht es genau wie mir und ich bin sicher nicht alleine damit!
Gemeinsam wollen wir diesen schlechten und selbstwertlosen Zustand ändern!
Deine Stimme zählt!
Saite uz petīciju
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Petitionsempfänger antwortet nicht
30.06.2024Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Zwischenbericht
29.06.2022Liebe Unterstützende,
die Bundesregierung wurde vom Petitionsausschuss darum gebeten, eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu verfassen. Diese Stellungnahme liegt nun vor und befindet sich im Anhang. Die Petition sowie die Stellungnahme der Bundesregierung wird im Folgenden vom Petitionsausschuss geprüft und behandelt. Über das abschließende Ergebnis der Petition werden wir sie informieren, sobald wir weitere Informationen dazu erhalten haben.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
29.06.2022Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 1-20-06-298-005085 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Debates
Es geht doch nicht um Schuld oder Unschuld, sondern wie lange ein Eintrag nach Begleichung noch gespeichert bleiben soll.
Und wer kümmert sich um den Schutz der geprellten Gläubiger?Ein grösserer Teil der "Insoventen" ist nämlich durchaus nicht unschuldig an ihrer Situation. Eine Warnfunktion über entsprechende Register über 2 Jahre ist ohnehin m.E. kurz bemessen.