2.174 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Landtag Brandenburg
Wir bitten Sie, die Forderungen des Deutschen Mieterbundes Land Brandenburg zu unterstützen und dahingehend auf die Landesregierung einzuwirken:
- Die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung werden für 5 Jahre fortgesetzt.
- Die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung erfassen alle Gemeinden des Landes Brandenburg, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
- Im Jahr 2024 erfolgt eine erneute Prüfung der Wohnungsversorgung.
- Für die Erstellung von Mietspiegeln ist eine Förderung für die Gemeinden zu etablieren.
- Das Gutachten zu den Verordnungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist sofort freizugeben. (wurde veröffentlicht am 16.12.2020)
Mietsteigerungen bremsen, jetzt!
Begründung
Unsere Landesverfassung schützt in Art. 47 das Recht auf eine angemessene Wohnung. Deshalb muss für jeden Brandenburger Bürger und Einwohner eine Wohnung bezahlbar sein. Das Land ist verpflichtet, das mit geeigneten Maßnahmen sicher zu stellen. Eine Erhöhung der Miete von 15 Prozent in 3 Jahren ist mehr als genug. Bei Wiedervermietung mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete verlangen zu können, verschließt vielen Menschen die Möglichkeit eine angemessene Wohnung zu mieten.
Es ist keine geeignete Maßnahme am 31. Dezember 2020 die Kappungsgrenzen- und die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten nicht fortzuführen.
Das gefährdet den sozialen Frieden.
Berlin hat einen Mietendeckel; die Bundesregierung hat gerade eine Verschärfung der Mietpreisbremse im BGB geschaffen; und das Land Brandenburg will die Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnung nicht fortführen. Familien, Rentner, Alleinerziehende, Arbeitslose und Geringverdiener, Auszubildende und Studenten brauchen dringender denn je den Schutz dieser Verordnungen.
Das beauftragte Gutachten soll erst Ende November 2020 vom zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung frei gegeben werden.
Eine wirkliche Beteiligung des einzigen Interessenvertreters der Mieterinnen und Mieter, dem Mieterbund des Landes Brandenburg, war und ist offenbar nicht beabsichtigt.
Transparente Politik sieht anders aus.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
14.10.2020
Petition endet:
30.04.2021
Region:
Brandenburg
Kategorie:
Wohnen
Neuigkeiten
-
Mietpreisgrenze gilt für weniger Orte Steigende Mieten im Berliner Speckgürtel befürchtet
26.01.21
Eigentlich wäre die Mietpreisbremse in Brandenburg Ende vergangenen Jahres ausgelaufen. Kurz vor knapp wurde sie bis 2025 verlängert. Allerdings gilt das nicht für alle betroffenen Gemeinden.
Die Fliesen kaputt, die Elektrik veraltet, das Bad aus den 1980ern: So sieht eine Bernauer Plattenbau-Wohnung aus, die seit 30 Jahren nicht saniert wurde. Mehr als 14.000 Euro müsste die Wohnungsgesellschaf Wobau in die Sanierung stecken, sagt Geschäftsführer Jens Häßler. Zukünftig könnte er nun deutlich mehr davon auf den neuen Mieter umlegen als bisher. Denn die Mietpreisbremse ist zum 1. Januar für Bernau (Barnim) ausgelaufen.
"Wenn Sie dann überlegen,... weiter -
www.neues-deutschland.de/artikel/1146067.mietpreisbremse-mieten-ohne-bremse.html
-
Änderungen an der Petition
am 21.12.2020
Debatte
Weshalb ausgerechnet Erkner und Schönefeld zu den Gemeinden gehören sollen, die in Wegfall geraten, erschließt sich nicht. Der BER und die Tesla-Fabrik werden Arbeitsplätze schaffen. Das wird zur Folge haben, dass Menschen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen wollen. Um diese Wanderungsbewegung vorauszusehen, bedarf es auch keiner Glaskugel, wie Staatssekretär Genilke meint. Da sollen wohl schöne Gewinne auf Kosten der Mieter gesichert werden.
Es wäre schön, wenn Sie sich erst einmal Gedanken gemacht hätten wie die beiden Verordnungen wirken und dass sie beide NICHTS mit einer angeblich nicht mehr rentablen Vermietung oder gar der Behinderung von Neubau zu tun haben. Hier geht es nur um eine geringfügige Einbremsung des Tempos der Miethöheentwicklungen.