5.459 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landesregierung NRW
CDU und FDP haben ihre Wahlkämpfe im vergangenen Jahr maßgeblich mit den Themen „Bildung“ und „Freiheit“ bestritten.
Ein offener, freier Austausch innerhalb der Universitäten scheint aber nun nicht Ziel der Bildungspolitik der resultierenden Landesregierung zu sein. Dies entnehmen wir dem Eckpunktepapier zu einer Novellierung des Hochschulgesetzes (http://url.nrw/HG) sowie dem später veröffentlichten Referentenentwurf zum neuen Hochschulgesetz (https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-784.pdf).
Enthalten im Referentenentwurf ist die Aufhebung des Verbots allgemeiner Anwesenheitspflichten, die massive Einschränkung studentischer Mitspracherechte innerhalb der Hochschulen und die Einführung von Studienverlaufsvereinbarungen.
Freiheit bedeutet für die Landesregierung damit nicht die Freiheit für die Studierenden, sondern umgekehrt die Freiheit für die Hochschulen, die studentische Partizipation einzuschränken. Die Studierendenvertretungen des Landes NRW (Landes-ASten-Treffen NRW) lehnen einen Großteil der Änderungen für das neue Hochschulgesetz, die die Studierenden direkt betreffen, geschlossen und entschieden ab (Nähere Ausführungen siehe in der Begründung).
Erstunterzeichnende Oranisationen:
AStA der Universität Münster, AStA der Universität Duisburg-Essen, AStA der FH Aachen, AStA der Universität Bielefeld, AStA der Ruhr-Universität Bochum, AStA der Universität Bonn, AStA der HHU Düsseldorf, AStA der FernUniversität Hagen, AStA der Hochschule Rhein-Waal, AStA der SpoHo Köln, AStA der Universität zu Köln, AStA der Hochschule Niederrhein, AStA der Hochschule Ruhr-West, AStA der Bergischen Universität Wuppertal, AStA der FH Düsseldorf, AStA der Universität Münster, AStA der RWTH Aachen, AStA der Universität Siegen, AStA der Universität Paderborn, AStA der TU Dortmund, AStA Westfälische Hochschule, AStA FH Bielefeld, Campusgrün NRW, GEW Studierende NRW, freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften, JUSO-Hochschulgruppen NRW, DGB NRW
Begründung
1. Aufhebung des Verbots von Anwesenheitspflichten
Der Referent*innenentwurf sieht vor, die Regelung im §64 (2a) zu streichen: §64 (2a) "Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung."
Dass Kompromisse wieder außer Kraft gesetzt werden, weisen wir entschieden zurück. Es zeigt sich, dass die Studierenden Vorlesungen, Übungen und Seminare insbesondere dann motiviert und mit Forschergeist besuchen, wenn die Qualität der Lehre hinreichend durch Evaluationen und Verbesserungen revolutioniert wird. Das aktuelle Hochschulgesetz deckt Ausnahmeregelungen für den wissenschaftlichen Diskurs bereits ab. Daher fordert das LAT die Beibehaltung der bestehenden Regelung, die die Dozierenden dazu verpflichtet, ihre Veranstaltungen auch auf eine sinnvolle Anwesenheitspflicht durch den Prüfungsausschuss überprüfen zu lassen.
2. Einschränkung studentischer Beteiligung
Demokratischer Streit auf Augenhöhe statt Top-Down-Durchregieren ist aus Sicht des LAT die beste Qualitätssicherung, erst Recht, wenn immer mehr Hochschulen zu Systemakkreditierung übergehen. Nur so ist eine gründliche Debatte unter Einbeziehung aller Perspektiven sichergestellt. Deshalb fordern wir die paritätische Besetzung aller Senate und die Ersetzung der wirtschaftsdominierten Hochschulräte durch beratende zivilgesellschaftliche Kuratorien. Die Entscheidungskompetenzen sollten auf die Senate übertragen werden. Anstatt die Studienbeiräte mundtot zu machen, indem den Hochschulen die Option gegeben wird, sie abzuschaffen oder ihre Rechte einzuschränken, sollte ihre Aufgabenbestimmung geschärft werden: Sie sollten nicht lediglich die Dekanate "beraten", sondern die Studiengänge systematisch evaluieren und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickeln.
3. Abschaffung der SHK-Vertretung
Gute Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von studentischen Hilfskräften und universitären Einrichtungen. Dazu gehören adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen. Daher ist und bleibt eine Personalvertretung der SHKs notwendig. Eine SHK-Vertretung braucht eine gesetzliche Verankerung, welche ein Engagement auf Augenhöhe ermöglicht. Eine Verbesserungsmöglichkeit wäre, die SHK-Personalvertretung in die Personalräte zu integrieren.
4. Gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen
Nach wie vor ist es notwendig, dass in einem Kodex für gute Beschäftigung an Hochschulen festgeschrieben werden sollte, unter welchen Bedingungen Professorinnen, Mitarbeiterinnen in Wissenschaft, in Technik und Verwaltung sowie auch studentische Hilfskräfte adäquate Arbeitsanforderungen, faire Bezahlung und transparente wie verlässliche vertragliche Grundlagen vorfinden. Dies ist im aktuellen Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen teilweise realisiert.
5. Einführung von Online-Assessments
Eine weitere Maßnahme zur Senkung der Studienabbrecherquote sollen künftig gesetzlich unterstrichene Online-Self-Assessments sein. Diese digitalen Tests sollen flächendeckend etabliert werden. Wenn die Hochschule sich für diese Variante des Tests entscheidet, können sie Studieninteressierten, die den Test nicht absolviert haben, die Immatrikulation verweigern. Eine Hochschulzugangsberechtigung muss eine ausreichende Voraussetzung dafür sein, jeden Studiengang studieren zu können. Wenn die Landesregierung zusätzlichen Bedarf sieht, liegt diese Bringschuld nicht bei den zukünftigen Studierenden, sondern bei den vorherig besuchten Schulen. Wir lehnen Tests, die darauf zielen oder dazu führen, dass Studieninteressierte vom Studium abgehalten werden, ab.
6. Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen
Eine dieser Maßnahmen sind die sog. "verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen". Das im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Modell gestaltet sich wie folgt: Nach der Hälfte der Regelstudienzeit müssen die Studierenden in ein verpflichtendes Beratungsgespräch, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht 1/3 der Creditpoints gesammelt haben. Im Beratungsgespräch soll dann eine Vereinbarung darüber unterzeichnet werden, wie sich der weitere Studienverlauf gestaltet. Was passiert, wenn diese Vereinbarung gebrochen wird, ist nirgendwo definiert.
7. Friedensklausel
Das Eckpunktepapier sieht vor, die Verpflichtung der Hochschulen zu streichen, zu Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie beizutragen, während gleichzeitig Drittmittel für Rüstungs- und Sicherheitsforschung in hohem Umfang locken. Vielen Studierenden ist es jedoch ein Herzensanliegen, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen sollen.
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Petition gestartet:
09.04.2018
Petition endet:
20.10.2018
Region:
Münster
Kategorie:
Wissenschaft
Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 05.07.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Unterstützende,
es geht in die zweite Runde: Wir haben eine neue Petition aufgesetzt, um gemeinsam zu zeigen, dass NRW #NotMyHochschulgesetz vertritt. openPetition hat dazu ein Bild auf Facebook und Twitter gepostet. Bitte teilen, teilen, teilen:
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Änderungen an der Petition
am 12.07.2018
Debatte
Es ist ganz einfach so, dass viele Seminare, Vorlesungen etc. eher an Beschäftigugstherapie erinnern, als an gut geführte und zielgerichtete Lerneinheiten. Die Anwesenheit sagt nichts über meinen Arbeitseifer oder meine Mitarbeit aus. Sie behindert viele in ihren Jobs und ist nicht praktikabel. Da sollten beide Seiten einfach mal sachlich reden und eine gute Lösung für alle finden.
Viele nutzen die Anwesenheits-Freiheit aus, leisten ihre Pflicht ab und kommen dann nicht mehr. Die Fluktuation ist besonders in Vorlesungen erschreckend. Ich habe Anwesenheitspflicht und darf maximal 2 Mal fehlen, was aber bisher auch immer gut geklappt hat. Schließlich ist das Studium eine Ausbildung; in einem Betrieb könnte man auch nicht einfach mal fehlen. In besonderen Fällen kann man mit jedem Dozenten reden, die waren ja schließlich auch mal Studenten.