Lärmschutz - Regelungsbedarf für den Einsatz von Luftwärmepumpen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

276 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

276 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen -dass Luftwärmepumpen generell genehmigungspflichtig und so zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf Nachbargrundstücke verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind (insbesondere tieffrequente Geräusche) -die Inhalte des bayr. Leitfadens für LWP in Deutschland verbindlich eingeführt werden -dass die aufgezählten Regelungen auch auf bereits bestehende Anlagen anzuwenden sind.

Begründung

Die Nutzung von Luftwärmepumpen in Wohngebieten führt vermehrt zu Lärmbelästigungen bei Nachbarn des Betreibers. Folgende Lärmbelästigungskomponenten treten auf: - Lautstärke
- lange Laufzeiten
- bei vielen Pumpen tieffrequenter Schall. Diese Formen der Lärmbelästigung bedeuten für Betroffene eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu massiven gesundheitlichen Problemen. Tieffrequenter Schall kann geschlossene Fenster, Wände und Dächer ungedämpft durchdringen. Dies hat zur Folge, dass das permanente tieffrequente ?Brummen? im Wohnhaus des Nachbarn deutlich störend wahrnehmbar ist. Bei Betroffenen führt dies zu Schlafstörungen, Tinnitus, Kopf-/Gliederschmerzen, Schwindel, Herz-Kreislaufstörungen, Konzentrationsstörungen, Ohrendruck, Unsicherheits-/Angstgefühle. Bei Infraschall ist eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt.
Vielfach sind Fluktuationen (Schwebungen) wahrzunehmen. Betroffene spüren ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen(insbes. bei LWP) zu starken Belästigungen führt. Inzwischen gibt es bereits Betroffene, die aufgrund der belastenden Situation ihr Haus verlassen mussten. Wir bitten Sie daher, den Entwurf der modifizierten DIN 45680 verbindlich umzusetzen (E DIN 45680:2011-02). Die noch in der TA Lärm verankerte alte DIN 45680 reicht nicht, um die Problematik des Brummens im Nachbarhaus zu belegen. (S. Bayerischer Leitfaden) Das ?Eigenheim? soll ein Rückzugsort für Ruhe, Regeneration und Erholung darstellen. Durch das andauernde Geräusch werden die Lebensqualität und der Immobilienwert erheblich gemindert (Laufzeit der LWP im Winter zw. 18 und 24 Std.). Besonders störend sind diese LWP vor allem nachts, da die Geräusche aufgrund der ruhigen Umgebung viel stärker wahrgenommen werden. Je nach Umgebungssituation und Schallpegel der Pumpen sind diese in einem Umkreis von bis zu bzw. sogar über 30m hör- und spürbar. Aus Mangel an gesetzlichen Regelungen werden LWP derzeit nur unter der TA-Lärm bewertet. Diese ist jedoch völlig ungeeignet, um die gesamte akustische Problematik zu erfassen. Diese LWP müssen zwingend strenger bewertet werden, da sie die Umwelt durch ihre Emissionen erheblich belasten. Da keine Genehmigungspflicht und auch keine Vorschriften bestehen, können LWP derzeit überall auf dem Grundstück des Betreibers aufgestellt werden. Oft erfolgt die Installation in Richtung des Nachbarn, um den Schall eher dorthin abzuleiten, damit der Betreiber selbst nicht gestört wird. Durch entsprechende Regelungen des Deutschen Bundestages und Einführung einer Genehmigungspflicht dieser Anlagen würde geschädigten Nachbarn -eine langwierige und schwierige Beweispflicht
-die Durchführung von teuren Akkustikmessungen + Gutachten -und letztendlich zivilrechtliche Auseinandersetzungen erspart bleiben - ganz zu schweigen von zerrütteten nachbarschaftlichen Beziehungen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.10.2011
Sammlung endet: 06.12.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Timo MüllerLärmschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.10.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
    und Reaktorsicherheit – zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird im Interesse eines verbesserten Lärmschutzes die
    Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-Pumpen gefordert.
    Insbesondere in Wohngebieten führe die Nutzung von Luft-Wärme-Pumpen zu
    Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft, obgleich die oftmals tieffrequenten
    Geräusche dieser Geräte nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar wären.
    Da insbesondere der tieffrequente Schall durch geschlossene Fenster und Wände
    ungedämmt hindurchdringen könne und bei den Betroffenen eine starke
    Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu gesundheitlichen Problemen auslösen
    könne, fordert die Petition die generelle Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-
    Pumpen. Alternativ begehrt die Petition, dass die Lärmproblematik von Luft-Wärme-
    Pumpen mithilfe des vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
    im Jahr 2011 publizierten Leitfadens verbessert werde.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 274 Unterstützer sowie 81 Diskussionsbeiträge
    auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bewirkt
    hat. Dem Petitionsausschuss liegt zu diesem Anliegen überdies eine weitere
    Mehrfachpetition vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die
    parlamentarische Beratung einbezogen wird.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
    folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mit dem zunehmenden Einsatz alternativer
    Energiequellen sich neue Fragestellungen ergeben. So bereitet der Einsatz von Luft-
    Wärme-Pumpen, der nur einen kleinen Bereich der alternativen Energien darstellt,
    insbesondere in Wohngebieten aus der Sicht des Lärmschutzes immer wieder
    Probleme. Luft-Wärme-Pumpen emittieren insbesondere auch tieffrequenten Schall,
    der von den Außenbauteilen der Gebäude, wie Wänden oder Fenster, weniger stark
    gedämpft wird als die übrigen Frequenzanteile. Vor diesem Hintergrund haben in den
    letzten Jahren die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch stationäre Geräte
    zum Kühlen, aber auch zum Heizen und Lüften von Gebäuden sowie zur
    Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zugenommen. Heute sind die
    stationären Geräte oder einzelne Baueinheiten im Freien neben oder auf Gebäuden
    aufgestellt. Der Petitionsausschuss macht an dieser Stelle auf eine bei den Ländern
    durchgeführte Umfrage des Bundesumweltamtes (UBA) aus dem Jahr 2009
    aufmerksam. Diese hat aufgezeigt, dass vor allem die tieffrequente Tonhaltigkeit der
    Geräuschemissionen von solchen Geräten ein Problem darstellt.
    Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass der Lärmschutz nach derzeitiger
    Rechtslage (§ 22 Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung Lärm –
    BImSchG, TA Lärm) zwar in Einzelfällen zu einer zufriedenstellenden Lösung der
    Lärmproblematik bei im Freien von Wohngebieten betriebenen Klimaanlagen wie
    auch Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerken führen
    kann, aber für die Vielzahl der Fälle keine generelle Lösung bewirkt, die effektiv dem
    Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund hat
    die 75. Umweltministerkonferenz im November 2010 den Bund um einen Bericht
    gebeten, wie den Lärmproblemen wirksam begegnet werden kann.
    Ein mit den Ländern abgestimmter und nunmehr auf der
    77. Umweltministerkonferenz vorgelegter Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass zur
    generellen Lösung der Lärmproblematik bei den stationären Geräten neue
    Lärmschutzvorschriften aufgrund des § 23 BImSchG erforderlich sind. Danach sollen
    in Wohngebieten nur geräuscharme Geräte verwendet werden dürfen, die dem

    Stand der Technik entsprechen und einem anspruchsvollen Wert für den
    Schallleistungspegel genügen. Über diesen Lösungsansatz lässt sich ein akzeptabler
    Beurteilungspegel für die Nachbarschaft sicherstellen.
    Der Petitionsausschuss macht weiterhin darauf aufmerksam, dass der Bericht als
    erste und kurzfristige Maßnahme die Ausarbeitung eines Leitfadens durch die
    Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) empfiehlt, um zu einer
    verbesserten Anwendung der TA Lärm und insbesondere zu einer verbesserten
    Vollzugspraxis bei der Einzelfallbeurteilung der stationären Geräte beizutragen.
    Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das BMU darüber hinaus an der zügigen
    Vorlage eines Verordnungsentwurfes für neue Lärmschutzvorschriften arbeiten wird.
    Der Petitionsausschuss hält die in der Petition enthaltenen Gesichtspunkte für
    geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden. Er empfiehlt daher,
    die Petition der Bundesregierung – dem BMU – zu überweisen.

    Begründung (PDF)

LWP machen Bürger krank. Man kann sich gegen diesen Lärm nicht wehren, man kann diese LWP nicht abschalten, sie stehen in Nachbars Garten. Der Nachbar, das ist deutlich zu beobachten, stellt die LWP immer möglichst weit weg vom eigenen Haus, möchte gerne selber vor diesem Lärm geschützt werden. Man ist diesen LWP ausgeliefert und sie machen nachweislich krank, arbeitsunfähig

Bei uns in der Straße sind 3 laute LWP, die unseres Nachbar lärmt frontal auf unsere Hausfront zu, der Lärm übersteigt die zulässigen Grenzwerte, aber das Landratsamt schränkt die Lärmbelastung erst ab 22 - 04 Uhr ein, alles Andere ist offiziell zu ertragen, genauso die Nachbarn, in deren Augen wir auch noch die BÖSEN sind, ein Recht auf Menschenrechte scheint sie nicht zu geben, krankmachend und zermürbend macht dieser Krach, und selbst die Kinder müssen das ertragen, es ist wie eine Folter. Immer dieser brummende Schall und Schlaflosigkeit liegt an der Tagesordnung. Die Betreiber fragen sich dann noch warum ihre Kinder nicht schlafen können !!!, Wir fordern ein Baurecht für LWP und niedrigere Grenzwerte, nicht nur in den Nachtstunden.

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