475 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Stefan Bauer
Welche Auswirkungen hat die Kita-Reform im Einzelnen auf uns Eltern in der Gemeinde? Es gibt viele Fehlinformationen, die im Umlauf sind. Aus diesem Grund möchten wir Euch noch einmal (so kurz wie möglich) eine Übersicht über die bereits bestehenden sowie auch möglichen, noch folgenden Konsequenzen geben:
I. Wegfall des Kita-Geldes
Das sogenannte Kita-Geld, von dem Eltern mit Kindern profitiert haben, die im U3-Bereich (Krippe, Tagespflege) betreut wurden, wird es ab August 2020 nicht mehr geben. Dies bedeutet, dass alle Familien, die ein oder mehrere Kinder im U3-Bereich betreuen lassen, ab Sommer 100,00 € pro Kind mehr zahlen müssen. Dies ist im Gute-Kita-Gesetz (Kita-Reform) bereits fest verankert.
II. Geschwister-Ermäßigung / Geschwisterbonus
Jetzige Situation: Noch ist der sog. Geschwisterbonus in der Satzung des Kreises Bad Segeberg verankert. Das erste Kind zahlt voll, das zweite Kind zahlt nur noch 70 % der Kosten und ab dem 3. Kind ist die Betreuung kostenfrei. Unabhängig, in welchen Bereichen (Krippe / Kindergarten / Hort) die Geschwisterkinder innerhalb der Gemeinde untergebracht sind.
Nun wurde der Geschwisterbonus in der Kita-Reform ebenfalls neu geregelt. Nunmehr zahlen die Eltern für das erste Kind den vollen Beitrag, für das zweite Kind 50 % und für das dritte Kind ist die Betreuung kostenlos. Dies erscheint auf den ersten Blick ein Mehr für die Eltern zu sein. Da jedoch die Hortkinder nach neuer Reform nicht mehr unter diese Regelung fallen, bedeutet diese Neuregelung für viele Eltern eine hohe finanzielle Mehrbelastung. Diese Neuerung der Geschwisterregelung ist eine Mindestbedingung der Reform. Das heißt, dass der Kreis selbstverständlich Mehr geben darf, nicht jedoch weniger. Herr Wenzel vom Kreis Bad Segeberg hat bereits am 28.01.2020 mitgeteilt, dass der Kreis SE diese Mindestvorgabe als Grundlage nimmt. Statistisch liegen in Schleswig-Holstein vier Jahre zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes. Damit profitieren nur noch sehr wenige Eltern (und diese auch nur für eine kurze Zeit) von dieser Regelung.
III. Mögliche Beitragserhöhung – Hier ist unseres Wissens nach, bislang noch nichts beschlossen worden.
In Henstedt-Ulzburg haben wir eine Krippen-/Kita-Betreuung von 7 bis 17 Uhr (10 Stunden an fünf Tagen in der Woche). Wir möchten die Erhöhung der Gebühren auf den Deckel an folgenden Beispielen (der Einfachheit halber an den Vollzeitplätzen) erklären:
a) Krippe: Diese kostet bisher 343,00 € für einen Ganztagesplatz. Abzgl. des Kita-Geldes zahlen die Eltern 243,00 €. Durch eine Anhebung auf den Deckel müssen die Eltern für einen Ganztagesplatz 360,10 € bezahlen. (Der Deckel in der Reform ist für einen 8 Stunden-Platz berechnet). Die Mehrbelastung bei den Eltern liegt dann bei 117,10 €.
b) Kita / Ü3-Bereich: Hier kostet der Ganztagesplatz derzeit 261,00 €. Durch die Anhebung der Gebühren auf den Deckel müssen die Eltern dann für den Ganztagesplatz 284,60 € zahlen. Dies ist eine finanzielle Mehrbelastung von 23,60 €.
c) Hort: Die Hortgebühren wurden bereits im August 2019 von 116,00 € auf 187,00 € angehoben. Der Hort ist in der Kita-Reform nicht gesondert geregelt, da viele Gemeinden/Städte keine Betreuung (oder nur noch vereinzelt) im Hort anbieten. Demzufolge wird der Hort genauso gehandhabt wie der Ü3-Bereich. Da die meisten Horteinrichtungen in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr nicht besetzt sind, ist hier eine Anhebung auf den Deckel (8 Stunden) in Höhe von 226,00 € möglich. Dies wäre eine Gebührenanhebung von fast 100 % innerhalb eines Jahres.
Die Kita-Reform ist beschlossen und tritt am 01.08.2020 in Kraft. Der Kreis SE und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben die Möglichkeit, die Reform in vielen Punkten frei zu gestalten (Gebühren und Geschwisterbonus). Für uns Eltern ist es wichtig, dass hier eine aktive und transparente Zusammenarbeit stattfindet. Der Grundgedanke der Reform, nämlich eine einheitliche Regelung im gesamten Bundesland auf hohem Qualitätsniveau, mag gut sein, ganz bis zu Ende gedacht ist sie aber leider nicht.
Viele Eltern wissen von dieser Reform noch nichts bzw. sind sich der möglichen Konsequenzen nicht bewusst. Bitte sprecht auf dem Spielplatz, vor dem Kindergarten, der Schule und auch in den Gruppen mit anderen Eltern darüber. Tragt diese Probleme an die Elternsprecher weiter, damit diese möglichen Mehrkosten verstanden werden und wir uns gemeinsam gegen eine erneute Mehrbelastung stark machen können.
Bitte: Liebe Eltern, Großeltern, Tanten/ Onkels der Gemeinde Henstedt-Ulzburg unterschreibt diese Petition. Denn wir Eltern brauchen Gewissheit und Planungssicherheit.
Begründung
Vorab: Es liegen der Gemeinde noch keine Zahlen vor! Diese werden zu Mai 2020 erwartet. Aber für einige Gemeinden bringt die neue Reform keine Entlastung sondern eine Mehrbelastung. Es liegt an unserer örtlichen Politik, die Mehrkosten nicht an uns Eltern weiterzugeben.
Die neue Kitareform 2020 des Landes Schleswig-Holstein soll Familien stärken. Dies trifft in der Ausschließlichkeit scheinbar nur auf Familien mit einem Kind zu. Familien mit 2 und mehr Kindern werden erheblich Mehrkosten schultern müssen, insbesondere dann, wenn die Kinder in die Grundschule gehen und dort nachmittags in Hort oder OGS kostenpflichtig betreut werden.
Das finden wir nicht fair!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.02.2020
Petition endet:
22.05.2020
Region:
Henstedt-Ulzburg
Kategorie:
Familie
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 23.05.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Wir finden auch, dass nicht Geschwisterermäßigung nicht einheitlich Bundesweit ist. In Kreis nordstormann, wir mit 3 kinder mussen leider full betreuungkosten selbe zahlen (Kein Geschwisterermäßigung). weil die Zwillinge haben dieses Jahr Schule angefangen und da ist keine Geschwisterermäßing und die Tochter ist im Kindergarten und mussen wir für Sie auch voll bezahlen. So kein Geschwisterermäßigung In Lübeck ab 01.08.2020 Eltern bekommen die Geschwister ermäßgung egal ein oder mehrer Kinder im Schulbetreuung sind. Erste Kind bezahlt voll, zweite 50% und dritte und weitere gar nicht.
Noch kein CONTRA Argument.