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Der Petition wurde entsprochen
Die Petition war erfolgreich!
Neuigkeit lesenPetition richtet sich an: Landrat Dr. Michael Ermrich und Mitglieder des Kreistages
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Michael Ermrich, sehr geehrte Mitglieder des Kreistages Harz, wir, Eltern erwachsener behinderter Kinder, protestieren gegen die Art und Weise, wie der Landkreis Harz versucht, über die Abzweigung des Kindergeldes Haushaltsdefizite auszugleichen. Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Kreisverwaltung das von über 150 Familien im Jahr 2012 an die Verwaltung abgezweigte Kindergeld zur Zahlung der Grundsicherung einsetzt. Wir verwahren uns auch im Interesse der älteren Menschen, die in Armut leben müssen, gegen diese Praxis. Laut Gesetz steht Eltern, die ein behindertes erwachsenes Kind in ihrer Familie betreuen, Kindergeld auf Dauer zu. Niemand weiß besser als wir, welche Belastungen mit der Betreuung eines behinderten Menschen verbunden sind. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den Leitgedanken des Gesetzgebers, das Kindergeld zum Wohle des Kindes einzusetzen. Zweck des Kindergeldes ist der Familienlastenausgleich, das heißt die Belastung der Eltern für das Kind auszugleichen. Die Kreisverwaltung Harz praktiziert genau das Gegenteil. Der Familienlastenausgleich findet dann nicht mehr statt. Für erwachsene Kinder mit einer Behinderung kann länger Kindergeld bezogen werden als für nicht behinderte Kinder. Das Gesetz nimmt damit Rücksicht auf die besondere Bedarfslage. Schon insoweit ist davon auszugehen, dass diese ausnahmsweise Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind nicht dieselben Bedarfe abdeckt, wie sie die bloße Grundsicherung sicherstellt. Wie lebensfremd sind Menschen eigentlich, wenn sie glauben, dass für Familien mit behinderten Kindern keine Mehrausgaben im täglichen Leben anfallen. Das Leben mit einem behinderten Kind erfordert nicht nur Mehrausgaben im Sinne von finanziellen Belastungen. Das ganze Leben einer Familie wird vom Zusammenleben mit dem behinderten Familienmitglied geprägt. Einschränkungen und Verzicht im Vergleich zu anderen Menschen sind täglicher Begleiter des Lebens mit behinderten Kindern. Die Liebe zu unseren behinderten Kindern gibt die Kraft für die täglichen Kämpfe. Und wird sie auch weiterhin geben. Da unsere Kinder in unseren Haushalten leben und viele Familien durch die kostengünstigere Bereitstellung von Wohnraum sowie durch die Betreuung Betreuungsunterhalt leisten, ist schon an dieser Stelle die Beantragung der Abzweigung völlig absurd. Viele andere Unterhaltsleitungen werden durch die Eltern erbracht. Einfache Beispiele sind die Finanzierung von Freizeiten sowie die Beförderung unserer Kinder. Mit der Beantragung der Abzweigung des Kindergeldes unterstellt der Landkreis den betroffenen Eltern, dass diese sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern. Wer sich nicht ausreichend um sein Kind kümmert, wäre als Betreuer ungeeignet. Da viele Eltern auch Betreuer ihrer Kinder sind, haben sie die Pflicht, sich für das Wohl der betreuten Person einzusetzen. Die Abzweigung des Kindergeldes dient eindeutig nicht dem Wohl der Kinder. Es ist die gesellschaftliche Aberkennung der Leistung der Familien. Wir verwahren uns ausdrücklich gegen diese Unterstellungen. Mit dem Mäntelchen der Legalität werden Familien diskriminiert und stigmatisiert. Nicht alles was scheinbar legal ist, ist auch legitim. Im Nachbarlandkreis Wolfenbüttel hat der Landrat die Abzweigungsanträge zurückgenommen und sich bei den Eltern entschuldigt. Landkreis Harz – Landkreis sozialer Kälte Dieser Satz passt nicht zu unserem schönen Harzkreis. Über Widersprüche und Gerichtsverfahren, in die Sie die Eltern schicken, werden wir um unser Recht kämpfen. Dabei geht es nicht nur um materielle Werte, es geht um Achtung, Menschenwürde und moralische Werte. Diese dürfen in unserem Land nicht verloren gehen. Bitte prüfen Sie den gesamten Sachverhalt und entscheiden Sie neu, ob die Abzweigungsanträge das geeignete Mittel zur Haushaltssanierung sind.
Begründung
Das Kindergeld ist ein Rechtsanspruch der Eltern nach §32 Einkommenssteuergesetz - und doch saniert die Kreisverwaltung Harz damit den eigenen Haushalt. Die Kreisverwaltung bedient sich dazu des Mittels der sogenannten KINDERGELDABZWEIGUNG. Im Juni 2011 stellte der Landkreis für 241 Familien Abzweigungsanträge bei der Familienkasse. Die Eltern erfuhren erst davon, als sie per Post die Aufforderung von der Familienkasse erhielten, innerhalb von 14 Tagen Stellung zu beziehen und die Verwendung des Kindergeldes im Detail (Rechnungen, Quittungen, Belege usw.) nachzuweisen. Die Zahlung des Kindergeldes wurde jeweils ab dem auf den Brief der Familienkasse folgenden Monat eingestellt. Inzwischen hat die Familienkassen bei 150 Familien die Abzweigung des Kindergeldes an die Kreiskasse entschieden. Der Landkreis HARZ hat aus dieser Kindergeldabzweigung vom 01.01. bis 11.09.2012 180.543,80 EUR eingenommen. Mit dem Geld werden Haushaltslöcher gestopft. Die am 24.10.2012 vom Kreistag beschlossene Landratsvorlage (Überplanmäßige Ausgabe zur Zahlung von Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII) enthält als Deckungsquelle in Höhe von 180.000 EUR das von Januar bis September 2012 vom Landkreis zum Nachteil der Eltern abgezweigte Kindergeld. Der Einreicher (Eberhard Schröder) reicht diese Petition im Auftrag der Elterninitiative Quedlinburg ein. Er unterstützt die Elterninitiative bereits seit Juni 2012. Mehr Informationen finden Sie auf: https://www.kindergeldabzweigung-stoppen.de
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
22.11.2012
Petition endet:
21.01.2013
Region:
Landkreis Harz
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
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Nochmals recht herzlichen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer. Sie haben zum Erfolg der Petition beigetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Schröder -
Petition war für betroffene Eltern erfolgreich
am 01.03.2013Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Online-Petition,
ich möchte Sie heute abschließend über das Ergebnis unserer Petition informieren.
Insgesamt kann das Ergebnis positiv bewertet werden. Die Verwaltung des Landkreises Harz hat ihre Abzweigungspraxis grundlegend geändert.
Alle Anträge auf Abzweigung wurde nach Information des Landrates vom 27.02.2013 zurückgenommen. Offen sind noch 8 Fälle, bei denen die Eltern z.B. im Klageverfahren sind.
Die Rücknahme der Abzweigungsanträge erfolgt allerdings nicht rückwirkend, so dass den Eltern, die damit nicht einverstanden sind, jetzt der Weg der Klage offensteht.
Weiterhin abgezweigt wird bei 61 Familien, wo die Eltern selber Sozialleistungen (Hartz IV oder Grundsicherung) beziehen.... weiter -
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Sachen Protest gegen die Kindergeldabzweigung,
ich möchte Sie auf die Sendung „exakt“ (heute 20.02.2013 20:15 Uhr mdr) aufmerksam machen.
Der Bericht über die Kindergeldabzweigung greift insbesondere die Situation im Harzkreis und in der Stadt Magdeburg auf.
Die Problematik betrifft aber nach wie vor viele Familien bundesweit.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Schröder
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.