Erfolg
Familie

Kinder sollen den selben Nachnamen tragen dürfen, wie alleinerziehender Elternteil!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

96 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

96 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 29.03.2023
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Das Gesetz, dass der Nachname des Kindes nach einer Trennung oder Scheidung nur unter besonderen Bedingungen oder mit der Unterschrift des Elternteils, wo das Kind nicht überwiegend lebt, geändert werden kann, stammt noch aus einer Zeit, in der Scheidung nicht gerne gesehen wurde und Frauen keinen großen Stellenwert hatten.
Kinder leiden aber häufig darunter, dass sie einen anderen Nachnamen tragen, als die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater, da so eine Distanz zwischen dem Kind und seiner ersten Bezugsperson geschaffen wird.
Andererseits werden alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Väter gezwungen, den Nachnamen des Exmannes oder der Exfrau zu behalten, um keinen anderen Nachnamen als das Kind zu tragen und leiden nicht selten darunter.
Heute gibt es sehr viele getrennte oder geschiedene Paare, daher sollten Kinder den selben Nachnamen tragen können, wie der Elternteil, wo das Kind überwiegend lebt!

Begründung

Ich bin selbst doppelt betroffen als Scheidungskind und als geschiedene Mutter, daher spreche ich aus eigener Erfahrung und bekomme immer wieder Zustimmung von anderen Müttern oder Vätern.
Deshalb ist es höchste Zeit, dass etwas geändert wird!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.09.2022
Petition endet: 23.12.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Information der Redaktion:

    Beim Verschicken der letzten Nachricht wurde leider ein falscher Abschlussbericht angehängt. Dieser hier ist der richtige.

    Entschuldigen Sie bitte.

    Mit freundlichen Grüßen
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Das "Leiden" unter dem Namen des Ex-Mannes betrifft in erster Linie die geschiedene Ehefrau. Das heißt nicht, dass die Kinder unter dem Namen des Vaters leiden. Man kann den Ehenamen auch behalten und so den gleichen Namen wie die Kinder führen...übrigens auch, wenn man sich wieder verheiratet!

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