16 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landrat Richard Sigel
Lärmbelästigung ist nur eine feine Ausrede, Unfallschwerpunkte sind in diesen Teilabschnitten auch nicht gegeben. Es kann nicht sein, das sich der freie Rahmen der Bevölkerung noch weiter einschränkt nur weil einige Personen positiver dastehen möchten (in den Medien oder im Gespräch) und mit Forderungen der Beschränkungen auf 100 km/h viele Bürger verärgern und ein weiteres Stück selbstentscheid nehmen!
Wir wollen alle keine unverantwortliche Raser, aber ist man mit einer Fahrgeschwindigkeit von 120 km/h ein Raser? Straft lieber die, die Ihre Mobiltelefone während der Fahrt nutzen! Da ist geholfen und nicht mit weiteren Einschnitten der freien Entscheidung mit einem limitierten kontrolliertem Tempolimit!
Begründung
Der Rahmen der Freiheit wird uns allen durch die Politik immer enger zugeschnürt. Sei es mit Fahrverboten oder mit weiteren Beschränkungen! Es muss mal gut sein, gezielte Kontrollen sind gut, Verbote öfters suboptimal...
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.12.2019
Petition endet:
26.03.2020
Region:
Rems-Murr-Kreis
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 27.03.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Da es sich hierbei um sehr gut ausgebaute Schnellstraßen in einem autobahnähnlichen Zustand handelt; mit 2 Bahnen je Fahrtrichtung, schließe ich mich dem Petenten an und fordere eine Beibehaltung der erlaubten 120 km/h.
Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt, sind 120 km/h auf einer Bundesstraße unnötig, da diese, wie gesagt keine Autobahn ist. Zu den im Text geschriebenen Argumenten: 1. Handys sind nach der §23 StVO bereits verboten und werden auch bestraft (über die Verhältnismäßigkeit lässt sich streiten) 2. Verstehe ich nicht, wo dem Fahrer die Entscheidung genommen wird. Ob man nun gezwungen ist, maximal 120 oder maximal 100 km/h zu fahren, spielt für die Selbstentscheidung keine Rolle.