9.000 Unterschriften
Dialog abgeschlossen
Petition richtet sich an: Landtagspräsidentin & Petitionsausschuss de Niedersächsischen Landtages
Die Unterzeichner *innen fordern das Land Niedersachsen und das unter der Aufsicht des Landes stehende Gewerbeaufsichtsamt auf, im Falle des Steinbruchs Bisperode/Ith keine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb einer Deponie der Klasse 1 zu erteilen.
Die Unterzeichner *innen fordern das Land Niedersachsen weiterhin auf, den Steinbruch Ith in das umgebende europäische Schutzgebiet „Flora-Fauna-Habitat Ith“ aufzunehmen.
Begründung
Die Hannoverschen Basaltwerke planen im Steinbruch Ith eine Deponie der Klasse 1. Der Steinbruch soll über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren mit leicht- bis mäßig belasteten Bauabfällen verfüllt werden. Diese Deponieklassifizierung umfasst auch freigemessenen Bauschutt aus Atomkraftwerken, wie zum Beispiel dem nahegelegenen Atomkraftwerk Grohnde, das im gleichen Zeitraum rückgebaut werden soll. Genehmigungsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt in Hannover.
Durch die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens wird der Kreistag Hameln-Pyrmont nun erstmals konkret über die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entscheiden haben. Selbst wenn der Kreistag gegen die Entlassung und damit gegen die Errichtung einer Deponie der Klasse 1 stimmt, kann das Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen und dies mit einem übergeordneten Interesse begründen.
In der Vergangenheit hatte der Kreistag Hameln-Pyrmont bereits sein Interesse an der Aufnahme des Steinbruchs in das umgebende FFH-Gebiet Ith deutlich gemacht.
Siehe: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/einzelnen_naturschutzgebiete/45111.html und https://www.hameln-pyrmont.sitzung-online.de/pi/vo021.asp?VOLFDNR=1000481&topselected=1002073
Übergeordnetes Interesse:
Den Unterzeichner*innen dieser Petition ist bewusst, dass in Niedersachsen Deponien der Klasse 1 fehlen. Wir halten die Errichtung einer solchen Deponie mitten im Flora-Fauna-Habit und umgeben von Trinkwasserschutzgebieten jedoch für kurzsichtig und einseitig an wirtschaftlichen Interessen orientiert. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, des stetig zunehmenden Artensterbens und der wachsenden Belastung unseres Trinkwassers durch Nitrate sollte der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen in der Genehmigungspraxis einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen.
Naturschutz:
Obwohl der Gesteinsabbruch die Natur und Landschaft von Grund auf verändert hat und als schlimme Wunde in der Landschaft wahrgenommen wird, kann das Abbaugebiet sich zu einer ökologisch wertvollen Nische für viele Tier- und Pflanzenarten entwickeln siehe: [http://nabu-mk.de/2017/08/08/steinbrueche-extreme-mit-anziehungskraft/].
Im Rahmen einer Begehung des Steinbruchs wurde bereits eine nicht unerhebliche Population der Geburtshelferkröte ausgemacht. Ebenso wie die Gelbbauchunke ist sie eine besonders geschützte Art nach dem BNatSchG und europaweit nach der FFH-Richtlinie geschützt. Beide Arten waren ursprünglich in unverbauten Fluss- und Bachauen zuhause, die sich heute kaum noch finden. Sie mussten ausweichen, auf sonnige, warme und weitgehend unbewachsene Lebensräume aus zweiter Hand, wie zum Beispiel Steinbrüche. Im Sinne des Artenschutzes zählt der Verzicht auf Aufforstung und Erhalt der Offenlandlebensräume deshalb zu den geeigneten Erhaltungsmaßnahmen.
Wasserhaushalt und Trinkwasserschutz:
Bei Inbetriebnahme der Deponie, müsste das Oberflächenwasser, das sich im Steinbruch sammelt, entsorgt werden. Da es mit belastetem Material in Berührung gekommen ist, könnte es nicht einfach an anderer Stelle abgeleitet werden. Wenn das Oberflächenwasser nicht mehr versickern darf, sondern entsorgt werden muss, wird das Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und auf den Wasserstand der Quellbäche im Ith haben. Davon wäre das gesamte Ökosystem Ith betroffen.
Aus dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hameln-Pyrmont geht hervor, dass der gesamte Ith auf der Westseite, auf der sich auch der Steinbruch befindet durch eine hohe Grundwasserneubildung geprägt ist. Zugleich wird der Ith mit einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber stoffunspezifischen Verschmutzungen eingeschätzt, da die Deckschichten des Gesteins eine geringe Kompensationswirkung besitzen. Nördlich und südlich des Steinbruchs befinden sich Trinkwasserschutzgebiete, die von den umliegenden Gemeinden zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Es erscheint fragwürdig, ob die Gebiete geologisch getrennt vom Steinbruch zu betrachten sind.
In unserem Landkreis haben wir bereits diverse Standorte ehemaliger Fabriken und Deponien, die davon zeugen, dass es keine geeigneten Verfahren gibt, um eine dauerhafte Abdichtung gegenüber dem Grundwasser zu gewährleisten. Sie besitzen bereits nach wenigen Jahrzehnten nicht mehr die gewünschte Dichtigkeit und verursachen nun aufwendige und kostenintensive Sanierungen um das Grundwasser zu schützen.
Lärmbelastung:
Für die Menschen in den umliegenden Ortschaften ist die Lärmbelästigung durch den dann wieder zunehmenden LKW-Verkehr ein weiteres Thema. In den am stärksten betroffenen Ortschaften Lauenstein und Bisperode sind die Bürgersteige zum Teil so schmal, dass man sich mit Kinderwagen oder Rollator kaum begegnen kann. Die endgültige Stilllegung des Steinbruchs würde hier endlich verkehrsberuhigende Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs erlauben. Stattdessen soll für mindestens weitere 30 Jahre starker LKW-Verkehr durch die Ortschaften geleitet werden
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
02.06.2019
Petition endet:
01.08.2019
Region:
Niedersachsen
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 24.10.2021Liebe Ithianer*innen,
der nds. Landtag ist in seiner Sitzung vom 14.10.2021 der Empfehlung gefolgt, unsere Petition der Landesregierung "als Material" zu überweisen. Das heißt, die Anliegen unserer Petition müssen im weiteren Planfeststellungsverfahren geprüft und ggf. verwertet werden. Dieses Ergebnis ist mehr als wir erwarten konnten. Die meisten Petitionen werden mit der Unterrichtung der Petitent*innen über die Sach- und Rechtslage beschlossen. In der Anlage zum verlinkten Schreiben findet Ihr auch eine Erläuterung zu den verschiedenen Beschlussformeln des Petitionsausschusses zur Einordnung.
Das Schreiben des Nds. Landtages findet Ihr hier: 1drv.ms/b/s!AuUdw6N0Cncqij0tWgaq0K-7kqd5?e=rYlRV1
Herzliche Grüße
Britta Kellermann -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 19.02.2021Liebe Ithianer*innen,
ich möchte Euch darüber informieren, dass unsere Petition gestern nur ganz kurz im Nds. Landtag zur Sprache kam. Und zwar ganz zu Beginn des TOPs und mit dem Hinweis, "die Fraktionen hätten sich darauf verständigt, die Petition erneut in den Petitionsausschuss zurück zu verweisen". Die Damen und Herren Landtagsabgeordneten tun sich wohl etwas schwer mit einer Entscheidung und sehen weiteren Beratungsbedarf. Das ist doch positiv, dass sie sich so intensiv mit unserem Anliegen auseinander setzen. Wir warten mal ab.
Herzliche Grüße
Britta -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 17.02.2021Liebe Ithianer*innen,
morgen wird unsere Petition zur abschließenden Beschlussfassung im Nds. Landtag behandelt. Im unten stehenden Link findet Ihr auch die TO. Die Petition verbirgt sich hinter dem etwas kryptischen TOP 18 und soll um 14:21 verhandelt werden.
Coronabedingt können wir nicht dabei sein und ich selbst dürfte vielleicht, kann es aber beruflich nicht einrichten.
Es gibt aber eine Live-Übertragung im Internet: www.landtag-niedersachsen.de/plenum-ausschuesse-gremien/plenum/
Ihr könnt ja mal reinschauen.
Viele Grüße
Britta
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.