205.165 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesregierung, Bundesrat, Verkehrsministerium / Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Wir Motorradfahrer sprechen uns vehement gegen begrenzte oder generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbote aus.
Am 15.05.2020 kam der Bundesrat in der Sitzung 989 zusammen. In dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 der Beschluss erörtert, der als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist. https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-node.html;jsessionid=6D540169138BB717E577B44CFF05DA58.2_cid391?cms_topNr=10#top-10 Dieses ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens, Unterzeichner Armin Laschet.
Zum einen will die Länderkammer sich nach einem Beschluss dafür einsetzen, die zulässige Lautstärke bei Neufahrzeugen auf maximal 80dB/A in allen Betriebszuständen zu begrenzen. Das entspräche einem vorbeifahrenden LKW oder einem topmodernen Rasenmäher.
In einem weiteren Vorschlag des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg sollen die Länder der Polizei bei gravierenden "Lärmüberschreitungen" die Möglichkeit geben, eine sofortige Sicherstellung vornehmen zu dürfen. Außerdem soll das sogenannte Auspufftuning härter bestraft werden. In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen, begrenzte Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen auszusprechen. https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/200213_Forderungskatalog_Initiative_Motorradl%C3%A4rm_01.pdf
Begründung
Durch dieses Verbot werden wir in unserer freien Entfaltung eingeschränkt und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer mit Füßen getreten.
Eine Begrenzung ist in meinen Augen nur eine Hinhaltetaktik, um es dann schnell in ein generelles Fahrverbot zu ändern.
Dieses Verbot diskriminiert uns Motorradfahrer. Es werden damit alle Motorradfahrer für die Verstöße von wenigen bestraft. Das kann und darf so nicht sein! Eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist so nicht mehr gegeben.
Was ist mit den teilweise viel zu lauten mehrspurigen Kfz oder mit den zum Teil legal getunten Mofas und Rollern, diese dürfen dann immer noch fahren, sollte es dann nicht für alle gelten? Es darf keine Einschränkung von nur einer verkehrs teilnehmenden Gruppe geben.
Hier werden systematisch Arbeitsplätze zu Grunde gerichtet, die im Zusammenhang mit Motorradfahren hängen, sei es im Verkauf, Reparatur. Zubehörhandel oder Fahrschulen, während die Autoindustrie mit hohen Zuwendungen vom Staat gesponsert werden soll.
Viele Gaststätten, Imbissbuden, Werkstätten, Hotels, Campingplätze usw. wären von diesem Verbot betroffen, denn Motorradfahrer sind inzwischen eine zahlungskräftige Kundschaft.
Durch dieses Verbot würden viele das Motorradfahren für sich einstellen müssen, dadurch würde in der Gastronomie weniger Umsatz generiert. Die Zweiradwerkstätten würden weniger Aufträge erhalten, weil weniger Motorräder eine Wartung oder Reparatur benötigen, wodurch dann zwangsläufig weniger Arbeitskräfte benötigt werden. was wiederum im Umkehrschluss zu Arbeitslosigkeit in allen Bereichen führen würde, die in Verbindung mit Motorrädern stehen.
Weiterhin wird nicht berücksichtigt, dass es nicht unwesentlich viele Personen gibt, die als Hauptbeförderungsmittel nur ein Motorrad besitzen.
Wenn am Bike alles technisch und StVZO konform ist, die Versicherung und Kraftfahrzeugsteuern bezahlt sind, sollte es dem Fahrer freistehen, fahren zu dürfen, wann und wo er möchte.
Es gibt genug arbeitende Menschen in unserem Land, die nur an Sonn- & Feiertagen dazukommen mal auf dem Motorrad zu entspannen und dem Alltag, der gerade in Corona Zeiten sehr schwer ist, zu entfliehen.
Es ist unbestreitbar, dass die Lärmbelastung in unserer Umwelt sehr hoch ist: hier ein Laubbläser - da ein Rasentrimmer, Bahnlinien, die direkt durch ein Wohnviertel gebaut werden, Flugschneisen, Autobahnen etc.
Auch verurteile ich die Motorradfahrer, die in Ortschaften / Wohnvierteln extra Krach machen und durch unnötiges Frequentieren von besonders attraktiven Strecken mit überhöhter Geschwindigkeit und hohen Drehzahlen, den Ärger von Anliegern auf sich ziehen.
Durch diese wenigen wird das Problem auf alle Motorradfahrer projiziert.
Darum appelliere ich hiermit an euch alle: Fahrt in Ortschaften umsichtig und lärmgemindert!
Zitat eines Users für die Pro Seite: "Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimmter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen. ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist. Quelle: allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Grundgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Zitate User# 1. Ist das Motorrad wie alle anderen Fahrzeug ein wichtiger Wirtschaftszweig. Da Motorradfahren ein Hobby ist das hauptsächlich an Wochenenden ausgeführt wird. 2. Wenn an Wochenenden nicht mehr gefahren werden darf, dann werden viele das Hobby an den Nagel hängen oder erst gar nicht damit anfangen. Ergo: Es fallen Arbeitsplätze wie Zweiradmechaniker, Verkäufer, von Zubehör Herstellern und von Bekleidungsherstellern weg. 3. Ausflugsgaststätten, Pensionen, Hotels und Campingplätzen fallen Gäste weg. 4. Motorradtreffen aller Art die an Wochenenden stattfinden und an denen auch viele Leute, Firmen usw. Geld verdienen kann man sich dann sparen.
Ihr wollt noch mehr tun als nur mit eurer Unterschrift dann kommt zu einer unserer Deutschlandweit geplanten angemeldeten Kundgebung. Die Termine zu den Kundgebungen sind derzeit leider nur auf Facebook verfügbar. Die Inhalte der Facebookgruppe sind zum Teil für alle lesbar auch wenn man kein Facebook Konto besitzt. https://www.facebook.com/groups/573589926872077/
An dieser Stelle möchten wir uns noch bei allen Helfern und Helferinnen bedanken.
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Petition gestartet:
18.05.2020
Petition endet:
31.07.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 30.06.2021Liebe Unterstützende,
der Petitionsausschuss hat das Anliegen der Petition aufgrund einer sachgleichen Eingabe bereits früher geprüft und schickt das Ergebnis in der als Anlage beigefügten Begründung.
Freundliche Grüße
das openPetition Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 15.06.2021Mehr als 4 Millionen zugelassene Motorräder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Über 12 Millionen Bundesbürger besitzen einen Motorradführerschein. Für viele von uns ist das motorisierte Zweirad weit mehr als ein Freizeitvergnügen, für einige sogar die einzige Möglichkeit einer individuellen Mobilität. Und auch die Ausübung unseres wunderschönen Hobbys zwingt uns keinesfalls in irgendeine Rechtfertigungsrolle.
So unterschiedlich Positionen und Ansichten im gesellschaftlichen Leben auch sein mögen, Ausgrenzung, Diskriminierung und Kollektivstrafen waren und sind nicht zukunftsfähig.
So dringend Lösungen für bestehende Probleme benötigt werden, einseitige Verbote und Freiheitsbeschränkungen sind keine Option!
Als Teil der Motorradcommunity... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 06.04.2021Hallo,
vielen Dank für euren zahlreichen Mails. Wir lassen selbstverständlich nicht locker, der Motor läuft.
Bitte hab Verständnis, dass wir auf Grund der Vielzahl der Rückfragen, nicht auf jede einzelne Frage eingehen können und bitten Dich vorerst unsere Website zu besuchen. Hier findest Du die Informationen zu unserer bisherigen Arbeit und bald auch zukünftige Aktionen.
Denn es passiert dieses Jahr noch eine ganze Menge bei uns und mit uns. Hierfür benötigen wir Deine Unterstützung.
DLzG das Team von Moto e.V.
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Debatte
Motorräder unterliegen als inländische Fahrzeuge, nach dem KraftStG, ebenso wie PKW der Steuerpflicht, welche mit der verkehrsrechtlichen Zulassung solange besteht, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Wenn nun ausschließlich ein bestimter Teil bzw. eine Gruppe von steuerpflichtigen Fahrzeugen, von der uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Straßen benachteiligt wird, stellt dies eine eine öffentliche Diskriminierung dar. Weiterhin ist zu prüfen ob diese Einschränkung im Rahmen des AGG sowie mit Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) vereinbar ist.
Das Kind fällt gerade in den Brunnen und nun regen wir uns auf?Wir alle hatten es selbst in d. Hand, bevor es so weit kommt?Hört man Kradfahrer untereinander reden wird meistens der Sound gut u. geil gefunden je lauter u. bolleriger sie klingt.Die wenigsten Kradfahrer outen gleichgesinnte wegen ihrer lauten Kräder.Würden wir Kradfahrer auf die einzelnen und wenigen Unbelehrbaren zugehen u. Ihnen klar machen,daß das nicht OK ist hätten diese wenigen unter uns diese Verbotswelle sicherlich nicht angeschoben!Jetzt sind so viele am jammern aber warum haben so wenige bei Silent Rider unterzeichnet?