Region: Fellbach
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Keine Änderung der Baulinie in der Hauffstraße in Fellbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeisterin Gabriele Zull

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Oberbürgermeisterin Gabriele Zull

Wir fordern Sie auf, keine Änderungen des Bebauungsplans „Aufstellung eines Bebauungsplanes 07.02/7“ (innere Bahnhofstr. 13); des Bebauungsplans Nr. 072 „Hauffstr. und Zeppelinstraße östl. Teil Nordseite“ vom 28.08.1936 und des Baugebietplans Nr. 273 vom 28.04.1965 vorzunehmen, sondern den Charakter der einheitlichen Wohnbebauung zu belassen und beantragen h i e r m i t f ö r m l i c h zum Schutz der Anwohner, Schul- und Kindergartenkinder, Radfahrer, Kinder im Kinderwagen,

die Hauffstraße von einer Anliegerstraße in eine Anwohnerstraße umzuwidmen.

Begründung

Werte Bürgermeisterin Frau Zull,

werter Bürgermeister Herr Berner,

werte Baubürgermeisterin Frau Soltys,

werter Gemeinderat der Stadt Fellbach,

mit diesem Schreiben möchten wir unsere vehementen Einwendungen gegen die im Fellbacher Stadtanzeiger – Ausgabe 26/202020, Seite 6– angekündigten Änderungen des Bebauungsplans, bezeichnet als „Aufstellung eines Bebauungsplanes 07.02/7“ (innere Bahnhofstr. 13) und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften im Planbereich 07.02, Markung Fellbach; Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 072 „Hauffstr. und Zeppelinstraße östl. Teil Nordseite“ vom 28.08.1936 und des Baugebietplans Nr. 273 vom 28.04.1965 innerhalb des o.g. Geltungsbereiches mitteilen. Die Hauffstraße ist für das Bauvorhaben, insbesondere für eine Gaststätte mit ca. 100 qm Außenfläche nicht geeignet!

Initial möchten wir festhalten, dass sich dieses Schreiben nicht gegen eine generelle Ambition richtet, unsere Stadt mit neuen Möglichkeiten zu bereichern, oder bauen als solches zu verbieten. Vielmehr zielt es darauf ab, dass das konkrete Bauvorhaben und damit der Auslöser zur Abänderung des Bebauungsplanes nicht mit den Gegebenheiten und den Interessen der Anwohner und den öffentlichen Interessen vereinbar sind.

  1. Wir als Anwohner möchten es unterstreichen, dass das Bauvorhaben in dem Beschluss Az. 61/Li/18.05.2020 das wirkliche Bauvorhaben herunterspielt und die Dimension des Bauvorhabens der Grundstückseigentümer nicht richtig spiegelt. Das Bauvorhaben betrifft entgegen der Darstellung primär und eklatant die kleine Hauffstraße, da die großen Zugänge zur Praxis, Außenbewirtschaftung, Feuerwehr-Aufstellfläche und zur Gaststätte nur über die schmale Hauffstr. ermöglicht werden wird. Dabei handelt es sich um eine geplante Außenbewirtschaftung mit eventuell 65 Außen-Sitzplätzen! Die im Plan eingezeichnete Fläche von 55 qm ist im Übrigen auch nicht richtig dargestellt, diese Fläche ist nur der Eingangsbereich der Gaststätte. Die Außenbewirtschaftung weist darüber hinaus noch weitere Tische in der Hauffstraße auf, der Außenbereich dürfte insgesamt über 100 qm betragen. Damit ist es eine Gaststätte mit einem vergleichlich sehr großen Außenbereich, den es so in Fellbach in einem Wohngebiet nicht gibt.

  2. Der Gehweg der Hauffstraße ist nur 60 cm breit und bereits für Fußgänger viel zu klein. Der Gehweg ist damit nicht behindertengerecht, ein Kinderwagen, ein Rollator oder ein Rollstuhl passen nicht drauf. Diese Personen sind daher angehalten, die Fahrbahn zu nutzen. Die Gesamtfahrbreite ist 2,90m, häufig stehen davon nur knapp 2,50 m zur Verfügung. Das Bauvorhaben gehört primär zur Hauffstraße und nicht zur Bahnhofstr, da jegliche Nutzung über die Hauffstr. gegeben sein wird, auch der Lieferverkehr. Dafür ist die Straße zu schmal. Früher hatte die Hauffstraße zwei Gehwege. Auf der Parkseite wurde der Gehweg zugunsten von benötigten Parkplätzen für Anwohner und deren Besucher umgewidmet.

  3. Die größte Gefährdung betrifft die Kinder, die die Hauffstraße als Schulstraße auf dem Weg zur Schule oder Kindergarten benutzen. Die Hauffstraße wird von Kindern Richtung Haltestelle Lutherkirche als auch als Schulweg Richtung Silchergrundschule benutzt. Besonders die Kleinkinder und die Grundschulkinder, die oftmals alleine unterwegs sind, sind bereits jetzt verunsichert, wie sie sich gegenüber auf der Hauffstraße fahrenden Fahrzeugen in Schutz bringen, da der Gehweg nicht ausreichend dimensioniert ist. Diese Gefahrensituationen werden sich bei Betrieb einer Kinderarztpraxis mit Zugang in der Hauffstraße und dem Liefer- und Publikumsverkehr für die Gaststätte mit ständig anfahrenden Fahrzeugen und Fußgängern, vor allem mit Kinderwagen, die die Straße nutzen, sowie Parkplatzsuchenden für Parkplätze, die es nicht gibt, exponentiell verstärken.

  4. Zudem gibt es in der Hauffstraße ständig Parksituationen, die auch die Einschaltung der Polizei erforderlich machen. Es ist eine ständige Belastung, dass nicht nur an den gekennzeichneten Parkflächen, sondern ebenfalls auf den verbotenen Stellflächen geparkt wird. Dies erschwert nicht nur die Durchfahrt, aber auch das Ein- und Ausfahren der Anwohner aus ihren Parkplätzen und Garagen, und vor allem den Fußverkehr in der Hauffstraße. Die Anwohner helfen sich derzeit so, dassder private und damit nicht öffentliche Durchgangsweg, , der sich in südlicher Richtung zum Eingang des Kindergartens St. Franziskus befindet und nur ein Überfahrtsrecht der Kirche vorsieht, regelwidrig befahren wird. Dies ist aber gleichzeitig der Empfangsbereich des dortigen Kindergartens St. Franziskus, wo auch morgens und zu Abholzeiten sogar Kinderwagen mit Kindern abgestellt sind, um das Geschwisterkind abzuholen. Hier steigt der Gefährdungsgrad der Passanten durch das beabsichtigte Bauvorhaben. Auch um zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die der Stadt Fellbach allesamt sicherlich am Herzen liegen muss, appellieren wir an Sie, liebe BürgermeisterInnen und Gemeinderäte.

  5. Das Vorhaben zeigt keine Vera

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.07.2020
Petition endet: 01.09.2020
Region: Fellbach
Kategorie: Bauen

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