Region: Hessen
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Bürgerrechte

Kein Gottesbezug in die hessische Landesverfassung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

2.052 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

2.052 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Hessischen Landtag

Gemeinsam mit den beiden Großkirchen will die CDU „die Verantwortung vor Gott“ als Passus in die hessische Landesverfassung aufnehmen. Anlass dazu bietet die vor über einem Jahr eingerichtete Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“. Bereits am Mittwoch, den 15. Februar 2017, soll dazu eine öffentliche Anhörung im Landtag in Wiesbaden stattfinden.

Der Humanistische Verband sowie die Humanistische Gemeinschaft Hessen stellen sich als Interessenvertretung nichtreligiöser Menschen gegen diese Ausgrenzung und Bevormundung. Auch in Hessen machen Atheisten und nichtreligiöse Menschen einen immer größeren Teil der Bevölkerung aus.

Wir fordern den Hessischen Landtag dazu auf keinen Gottesbezug in den Entwurf für die hessische Landesverfassung aufzunehmen!

Begründung

„Gesetze mit ausdrücklichen Verweisen auf religiöse Vorstellungen widersprechen der Idee von einem demokratischen Staat als verfasstem Gemeinwesen aller Bürgerinnen und Bürger.“ Bereits letztes Jahr hatte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands HVD, in einer Stellungnahme den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein ermahnt, auf einen Gottesbezug in der Landesverfassung zu verzichten. Mit nur einer Stimme scheiterte damals der Antrag an den Landtag in Kiel. https://goo.gl/wwR6Of https://goo.gl/589Ktq

Nun wird auch in Hessen durch die CDU-Fraktion sowie das Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen und den Beauftragten der Evangelischen Kirchen in Hessen ein Versuch gestartet, die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ sowie das Gedenken der „Geschichte und christlich-humanistischen Tradition“ in die Präambel der Landesverfassung aufzunehmen. https://goo.gl/b1S2yk

„Die Bürgerschaft Hessens gründet auf kultureller Vielfalt, nicht auf religiöser Überzeugung oder einem Staatskirchentum“, erklärt Holger Behr, Landessprecher der Humanistischen Gemeinschaft Hessen. „Die beabsichtigte Erwähnung Gottes und christlicher Wurzeln trägt nicht dazu bei, Menschen unterschiedlichen Glaubens oder Nichtglaubens miteinander zu verbinden, und behindert die kulturelle Integration.“

Als in der Nachkriegszeit die Landesverfassung geschrieben wurde, waren noch weit über 95 % der Bürger und Bürgerinnen Mitglieder einer christlichen Kirche. Mittlerweile sind es nur noch knapp über 60 %. „In einer zunehmend säkulareren Gesellschaft einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen wirkt wie ein Versuch, sich mit Zwang gegen die Freiheit zum Nichtglauben zu stellen. Bei der aktuellen politischen Situation würde das Land Hessen damit ein bedenkliches Zeichen gegen eine offene Gesellschaft setzen“, resümiert Florian Zimmermann, Landesvorsitzender des HVD Hessen.

Bereits 2005 gab es einen überparteilichen Antrag auf Verfassungsänderung in Hessen, der auch einen Gottesbezug beinhalteten sollte. Der Versuch scheiterte damals aufgrund unterschiedlicher Positionen bei anderen Aspekten. Mit dem Gottesbezug hatte damals keine im Landtag vertretene Partei unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Humanistische Verband und die Humanistische Gemeinschaft rufen deshalb dazu auf, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zu bilden, um gemeinsam einen Gottesbezug in der hessischen Landesverfassung zu verhindern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.02.2017
Petition endet: 06.02.2018
Region: Hessen
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Unsere Petition "Kein Gottesbezug in die Hessische Verfassung" hat viel Zustimmung gefunden. Es ist ruhig geworden um das Thema und im Herbst dieses Jahres kommt es bei der Landtagswahl zur Abstimmung über die Änderungen in der hessischen Verfassung.
    Die säkularen Gruppen in Hessen hatten sich zusammengeschlossen und in einem langwierigen Prozess in zahlreichen Sitzungen, Anhörungen und Entschließungen gegen die Aufnahme des Gottesbezuges in die Hessische Verfassung gekämpft. Da der Vorschlag der beiden hessischen Großkirchen, den Gottesbezug in die Verfassung zu bringen, die von den Parteien angestrebte breite Mehrheit nicht fand, haben die Kirchen ihren Antrag an die Enquetekommission zurückgezogen. Dies ist nachzulesen unter
    www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/auch-kuenftig-kein-gottesbezug-in-hessischer-verfassung.html.

    Die... weiter

Ein Gottesbezug in der Verfassung ist nicht notwendig, die Verantwortung das menschliche Zusammenleben zum Wohle aller zu regeln genügt. Diese Verantwortung ist universell und eben gerade unabhängig von theistischer Weltanschauung, kann atheistisch wie christlich oder sonstwie begründet oder empfunden werden.

Selbst Menschen, die nicht an Gott glauben, könnten vielleicht in diesen 4 Buchstaben einfach nur eine Kurzformel sehen für humanistische (auch christliche Werte)! Und ich meine, dass es in unserer technokratischen Zeit sehr notwendig ist, sich an diese Werte zu erinnern, sie zu schützen und zu leben! Dazu zählen Ehrlichkeit, Freiheit, Achtung der Würde aller Lebewesen und Mitgefühl ....(Erstaunlich finde ich es, dass gerade die CDU, die Wesentliches zu einem unhumanistischen, unchristlichen Steuersystem beigetragen hat, sich nun an Gott u. die hess.Landesverfassung erinnert ...)

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