1 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Jan Hendrik Röhse,
Eine Katze kann im Jahr bis zu 3-mal ungewollt Junge bekommen. Wenn ein Katzenpaar zwei Mal im Jahr Nachwuchs bekommt mit je drei Katzenbabys pro Wurf, dann sind das nach 10 Jahren über 80 Millionen Nachkommen. Dieses Leiden will ich verhindern, das durch die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen ca 2 x im Jahr bei unkastrierten und oder entlaufenene oder ausgesetzten Katzen nachgewiesen ist.
Deshalb ist eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger Katzen so wichtig und ich bitte Euch diese Petition zu unterstützen. Vielen, lieben Dank dafür.
einige Menschen lassen ihre Katze aufgrund dieser Pflicht freiwillig kastrieren. Die Strafe bei Nichteinhaltung sollte höher liegen als eine Kastration kostet. Bürger, die sich eine Kastration nicht leisten können, sollten finanziell unterstützt werden in Form eines Gutscheines so wie es in https://www.weener.de/ auch praktiziert wird.
Begründung
Bürgerantrag: Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilebende Katzen in der Gemeinde-, Stadtsatzung bzw. in die Polizeiverordnung.
Inhalt des Bürgerantrages Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung von Hauskatzen wird die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen beantragt. Mehr als 8 Millionen Hauskatzen leben in Deutschland. Die Katze ist somit Haustier Nummer 1. Unzählige Tiere streunen ohne Versorgung und häufig krank durch Städte und Gemeinden. Es sind nicht herrenlose oder Wildtiere, sondern ausgesetzte oder entlaufene Katzen und deren Nachkommen.
Mit 5 Monaten sind Katzen schon geschlechtsreif und vermehren sich unkontrolliert. Aber auch unkastrierte Katzen die einen Besitzer haben, oder Katzen von Bauernhöfen. Nur eine weibliche Katze kann nach Jahren eine Population von Katzen erreichen die nachher unüberschaubar ist .
Züchter-Katzen aus genehmigter privater oder gewerblicher Zucht und/oder Handel sind ausgenommen und vor der Weitergabe an Dritte, vor Vollendung des 5. Lebensmonats, mittels Tätowierung und/oder Mikrochip zu kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Dies geschieht auf schriftlichen Antrag sofern eine Kontrolle, Dokumentation, nachhaltige Verantwortung und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Die Mindesthalteanforderungen für Katzen sind einzuhalten.
Alle sollten für sich und Ihre Tiere eine praktikable Lösung finden und anstreben.
Nur durch eine Verordnung kann der ständige Zustrom unkastrierter, später verwilderter oder nur in lockerer Verbindung zum Menschen lebender Katzen wirksam vermindert werden.
Eine flächendeckende Kastration aller freilaufenden Katzen ist die wirkungsvollste Methode, die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen sowie das daraus resultierende Elend innerhalb der wildlebenden Katzenpopulation (Krankheiten, Hunger, Mangelernährung, Unfälle) einzudämmen und die Tiervereine, Heime, Katzenhäuser und Pflegestellen zu entlasten.
Die Kennzeichnung ("Chippen" bzw. Tätowieren) sowie die anschließende Registrierung der Katze in einer bundesweiten Datenbank ist eine wirkungsvolle Maßnahme, verloren gegangene bzw. entlaufene Tiere ihrem Halter unverzüglich zuordnen zu können. Auch können dadurch Freigänger-Katzen problemlos von verwilderten Katzen unterschieden werden, was Tierschützern ihre Arbeit erheblich erleichtern würde.
Viele Tierschüter zahlen die Kosten für die Kastrationsaktionen vollständig aus eigener Tasche. Es wäre schön, wenn sie durch zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Mittel Unterstützung erfahren würden. Auch Kommunen werden auf diese Weise entlastet, da durch flächendeckende Kastrationsaktionen die Anzahl an Fundtieren zurückgehen würde.
Überall sind die Tierheime voll. Die Folge ist das keine Tiere mehr aufgenommen werden ,da die Kosten zu hoch sind. Hinzu kommen immer mehr Haustiere, die aus finanziellen Gründen von ihren Haltern abgegeben werden. Paderborn und Düsseldorf hat uns gezeigt, wie man das Problem angehen kann: Es gilt dort eine allgemeine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen. Eine Regelung die nur zu empfehlen ist.
Wir erwarten von einer Kastrationspflicht nicht nur eine Entlastung der Tierheime. Ordnungsämter und Steuerzahler würden langfristig erhebliche Kosten sparen.
Den Katzen tun wir keinen Gefallen damit, wenn sie sich ungehindert vermehren können. Ein Leben ist das nicht für die Tiere. Stellen Sie sich nur vor, Sie sind 1 x im Jahr ungewollt schwanger!!!! Immer auf der Flucht einen Überlebenskampf zu führen. Immer müssen die armen Tiere schauen wo was für sie zum Fressen abfällt und aufpassen das sie nicht gestört oder verletzt zu werden. Einige Leute wehren sich mit unlauteren Mitteln z. B.mit giftigen Ködern. Das müssen wir vermeiden.
Private Organisationen wie https://www.Katzennothilfe.d oder Personen dürfen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten weil andere Personen unverantwortlich handeln.
Weitere Informationen zum Thema: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-kastrations-und-registrierungsplicht-von-freilaufenden-katzen-in-niedersachsen" https://www.tierschutzbund.de/gemeinden-katzenkastrationspflicht.html
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
29.11.2014
Petition endet:
28.05.2015
Region:
Harburg
Kategorie:
Tierschutz
Debatte
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