783 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landrat Christoph Göbel
Sehr geehrter Herr Göbel,
die deutsche Gesellschaft erwarten von den zu uns geflohenen Menschen die Bereitschaft zur Integration, Motivation zur Arbeit und eine Stärkung für unseren Arbeitsmarkt durch die Beseitigung des Fachkräftemangels. Ebuka Ofoma und Isaac Aja sind zwei Paradebeispiele dafür. Sie haben, seit sie hier sind, versucht, sich bestmöglich zu integrieren und alle Erwartungen umzusetzen. Für zwei heimische Betriebe sind sie gefragte und benötigte Auszubildende. Es scheitert lediglich an der behördlichen Erlaubnis, die nach dem Integrationsgesetz und Ermessen der Behörde gegeben werden könnte und in anderen Landkreisen auch gegeben wird.
Laut „Anweisung des Ministerrats auf Modifikationen zur Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Asylbewerberinnen und Bewerber und Geduldete“ kann: Eine Beschäftigungserlaubnis schon bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden. Folgendes vorausgesetzt:
kein ablehnender Asylbescheid des BAMF
Einreise vor dem 1. Mai 2016 erfolgt
ein Asylantrag wurde gestellt
der Betreffende stammt nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat
der Betreffende befindet sich im letzten Schuljahr der weiterführenden Schule oder der Berufsintegrationsklassen
bzw. bei vergleichbaren berufsvorbereitenden oder Berufsintegrationsmaßnahmen (z.B. Berufsgrundbildungsjahr [BGJ], mindestens sechsmonatige Einstiegsqualifizierung [EQ] gemäß § 54a SGB III oder mindestens sechsmonatige Maßnahme der beruflichen Qualifizierung nach der Vereinbarung mit der bayerischen Wirtschaft „Integration durch Ausbildung und Arbeit“) in der zweiten Hälfte der Maßnahme,
er soll nach einem erfolgreichen Praktikum in einem Betrieb von diesem als Auszubildender übernommen werden
ein Ausbildungsvertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung wird vorgelegt.
Sollte der Asylantrag nach Erteilung der Beschäftigungserlaubnis abgelehnt werden, besteht entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung (sog. 3+2-Regelung).
Beide erfüllen diese Voraussetzungen alle. Eine Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnis wird seitens ihrer Behörde aber nicht erteilt. Obwohl sie nach: § 60 a Absatz 2 Satz 4 AufenthG Anspruch auf eine Duldung bis zum Ende des Ausbildungsvertrags haben, da sie eine qualifizierende Berufsausbildung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BeschV) aufnehmen, konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen und kein Arbeitsverbot nach § 60 a Abs. 6 AufenthG besteht. Bitte setzen Sie sich für Ebuka und Isaac ein und erteilen Sie ihnen die Ausbildungserlaubnis, damit sie die Chance erhalten, sich aus eigener Kraft eine Zukunft aufzubauen und einen Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten.
Die beiden jungen Männer leben mittlerweile seit vielen Jahren in Deutschland, kommen jeden Tag pünktlich in die Schule, lernen fleißig und haben trotz der enormen psychischen Belastungen durch ihre Situation einen erfolgreichen Schulabschluss geschafft. Daneben engagieren sie sich zum Beispiel noch als Klassensprecher und arbeiten nachts und am Wochenende, um keine staatlichen Hilfen nehmen zu müssen.
Sie wollen einfach nur eine Chance bekommen, sich auf ehrliche Art und Weise eine Existenz in diesem Land aufzubauen. Sie haben hart für die Möglichkeit gearbeitet, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Sie haben trotz des enormen Drucks, den es bedeutet, immer in Ungewissheit und Angst vor Abschiebung zu leben und den zahlreichen Rückschlägen immer weiter gemacht und alles gegeben, um den Schulabschluss zu schaffen und einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ebuka als Koch bei der Allianz SE in Unterföhring, einem angesehenen und renommierten Unternehmen. Isaac als Elektroniker, einem Beruf mit enormen Nachwuchsproblemen, bei der Firma Herbert Schwarz Elektroinstallationen in Aschheim.
Wenn sie keine Ausbildungserlaubnis bekommen, sind sie dazu verdammt, ab September mit einem erfolgreichen Schulabschluss in der Hand rumzusitzen und „die Wand anzuschauen“. Was das für sie persönlich und ihre psychische Verfassung bedeutet, liegt auf der Hand. Genauso werden sich die Allianz und Schwarz Elektroinstallationen sowie andere Firmen sicherlich in Zukunft auch gut überlegen, ob sie sich das wieder „antun“, schließlich wollen diese Firmen auch Planungssicherheit. Sie wurden von der Politik aufgefordert, bei der Integration von Flüchtlingen zu helfen, wollen dies tun und erleben nur Erschwernisse und Hindernisse.
Geben Sie diesen zwei Menschen bitte die Chance, die sie verdient haben. Nehmen Sie ihnen den psychischen Druck und die Belastung, die sie nun schon viel zu lange aushalten müssen. Lassen Sie die Beiden ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen und belohnen Sie ihren enormen Einsatz. Erteilen Sie bitte die Ausbildungserlaubnis.
Begründung
Ebuka OFOMA (08.08.1993) kommt ursprünglich aus Nigeria und lebt jetzt in Ottobrunn (Sachbearbeiter: Herr Floeren). Ebuka ist Mitglied der Bevölkerungsgruppe der Igbo und musste vor 9 Jahren aus seiner Heimat in Nigeria fliehen, nachdem er miterleben musste wie seine beiden Elternteile getötet wurden. In Griechenland angekommen hat er einen Antrag auf Asyl gestellt, aber nie eine Antwort erhalten. Nach vier Jahren, in denen er hauptsächlich auf der Straße gelebt hat und dadurch schwer krank geworden ist (u.a. Lungenprobleme und Fieber), ist er weiter nach Deutschland gezogen.
Deutschland, sagt er, hat ihn gerettet. Erstens medizinisch, (er war schwer krank und hätte wohl ohne medizinische Versorgung nicht überlebt) und zweitens psychisch (er konnte eine Therapie machen und seine traumatischen Erlebnisse einigermaßen bewältigen). Hier in Deutschland hat er im August 2013 einen Asylantrag gestellt. Das war vor 4 Jahren! Nach weiteren drei Jahren (Ende 2016) hatte er endlich seine Anhörung. Im Frühsommer 2017 kam als Antwort, dass sein Antrag ein Zweitantrag sei und er deshalb nicht bearbeitet werden würde. Er bekam eine Duldung. Seit er in Deutschland ist hat er versucht, sich bestmöglich zu integrieren. Er hat zunächst einen Deutschkurs besucht, anschließend die Berufsschule zur Berufsintegration, die er Ende Juli mit dem erfolgreichen Bestehen des Berufsintegrationsjahres (BIK-s) als Klassenbester beendet hat. Außerdem hat er durch eine externe Prüfung der Mittelschule am Gotzinger Platz den Erfolgreichen Mittelschulabschluss erworben.
Nach der Schule hat er einen Nebenjob (Nachtschicht im Hotel), um nicht auf Almosen – wie er es nennt - (wie SGB II) angewiesen zu sein. Einen Betreuer hat er nicht, sondern, er ist auf sich alleine gestellt und erledigt seine Angelegenheiten immer selbst. Außerdem absolvierte er zahlreiche Praktika, u.a. zweimal als Koch bei der Allianz, um sich dort für einen Ausbildungsplatz zu empfehlen. Diesen bekam er auch, trotz großer Konkurrenz durch andere Bewerber bereits im März.
Nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags wurde die Ausbildung bei der IHK eingetragen und der Antrag auf Ausbildungserlaubnis mit allen nötigen Dokumenten beim Landratsamt gestellt.
Die Mitarbeiter im Landratsamt gaben die erste Zeit nach Einreichung des Antrags zunächst immer die Auskunft: „es gibt noch keine Antwort, weil noch keine Entscheidung getroffen wurde“, dass könne noch dauern. Nach einiger Zeit kam dann die Antwort: „eine Entscheidung könne erst 3 Monate vor Beginn der Ausbildung getroffen werden“ (also am 01. Juni). Nach dem 01. Juni war die Antwort: „es gibt noch keine Entscheidung, das kann dauern, vielleicht macht der Sachbearbeiter ja gerade Urlaub. Auskunft über Stand kann nicht gegeben werden.“
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ende Juni den Asylantrag als Zweitantrag wertete (obwohl das BAMF einige Monate zuvor eine Anhörung durchführte) und eine Duldung ausstellte, bat Herr Ofoma um eine für diesen Fall mögliche Ausbildungsduldung durch Ihre Behörde, um seine Ausbildung nicht zu verlieren und zum September antreten zu können. Die Antwort war negativ, eine schriftliche Antwort wurde aber verwehrt.
Isaac AJA(28.02.1994) kommt ursprünglich aus Nigeria und lebt jetzt in Aschheim (Sachbearbeiter: Frau Mauermann) Auch Isaac besuchte die Berufsschule zur Berufsintegration, hat das BIK-s Ende Juli erfolgreich beendet und darüber hinaus den externen Mittelschulabschluss erworben. Auch er hatte triftige Gründe, seine Heimat zu verlassen. Als Mitglied der Bevölkerungsgruppe der Igbo im Gebiet des ehemaligen unabhängigen Staates Biafra wird er durch die Zentralregierung unterdrückt. Seine Eltern wurden umgebracht und er persönlich bedroht. Nur hier in Deutschland hat er die Chance sich überhaupt eine Zukunft aufzubauen, bei seiner Rückkehr nach Nigeria würden ihn Folter und Tod erwarten. Er ist bereits seit 3 Jahren und 4 Monaten in Deutschland und hat sich seitdem mit aller Kraft für eine gelungene Integration und eine Chance auf Bildung, Ausbildung und Arbeit bemüht. Auch er hat nach verschiedenen Praktika im Bereich Elektrotechnik einen Ausbildungsplatz bei einem Elektroniker in Aschheim gefunden. Auch er erfüllt alle Punkte aus der „Anweisung des Ministerrats auf Modifikationen zur Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Asylbewerberinnen und Bewerber und Geduldete“ und die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60 a Absatz 2 Satz 4 AufenthG.
Die asylrechtliche Situation ist ähnlich wie bei Ebuka, außer, dass sein Erstantrag auf Asyl nicht in Griechenland, sondern in Italien erfolgte. Seine von Italien ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, wurde ihm in Deutschland abgenommen und nicht mehr ausgehändigt. (Kopien liegen Ihrer Behörde vor) Auch er hat frühzeitig und inklusive aller notwendigen Dokumente eine Ausbildungserlaubnis beantragt. Auch er hat, nachdem er immer und immer wieder vertröstet wurde eine mündliche Ablehnung erhalten.
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.07.2017
Petition endet:
06.08.2017
Region:
Landkreis München
Kategorie:
Migration
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 28.03.2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich habe, schlappe 7,5 Monate nach dem Einreichen, leider vom Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags die Mitteilung erhalten das meine Petition abgelehnt wurde...(Zitat: "die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten")
Es macht mich sehr traurig und wütend. Isaak lebt mittlerweile nicht mehr in Deutschland und Ebuka darf von Monat zu Monat schauen, ob er seinen Job bei einer Zeitarbeitsfirma weitermachen darf. Das scheint aber in Ordnung zu sein, schließlich kann er so als billige Arbeitskraft tätig sein ohne sich eine vernünftige Zukunft aufzubauen und sich richtig zu integrieren. Ich freue mich wirklich in diesem modernen Bayern zu leben.
Der Beschluss wurde... weiter -
Liebe Unterzeichner,
ich möchte mich recht herzlich bei euch allen für die Unterstützung bedanken. Es sind in nur einer Woche 779 Unterschriften zusammen gekommen. Ich finde das sehr gut.
Leider habe ich vom Landratsamt noch keine Antwort erhalten wann ich die Petition übergeben kann. Ich werde euch aber informieren sobald ich einen Termin habe.
Vielen Dank und liebe Grüße
Jaromir Paschmann
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.