Region: Viersen
Migration

Gegen die Abschiebung von Daouda Guilavogui!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ausländerbehörde Viersen

1.157 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

1.157 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.04.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Ausländerbehörde Viersen

Daouda Guilavogui kam 2014 aufgrund mangelnder Perspektiven und fehlender Familie von Guinea nach Deutschland. Für den 5000 Kilometer langen Weg brauchte er 8 Monate. Seitdem Daouda in Deutschland ist, lebt er in einer Unterkunft für geflüchtete Menschen in Viersen. Sein Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allerdings ab, da sich seine Identität zu diesem Zeitpunkt scheinbar nicht eindeutig bestimmen ließ. Seit 2019 liegt eine Geburtsurkunde aus Guinea vor, die seine Identität mittlerweile zweifelsfrei bestätigt.
Nach vielen Praktika und Ausbildungsangeboten von verschiedenen Firmen konnte er erst im August 2020 eine Ausbildung als Anlagenmechaniker bei der Firma "Steup" in Mönchengladbach beginnen. Er lebte sich dort schnell ein, wurde sofort in das Team integriert und konnte aufgrund seiner Vorkenntnisse direkt im 2. Lehrjahr starten. Daouda wollte gerne schon viel früher ein Ausbildungsverhältnis beginnen, die Ausländerbehörde in Viersen lehnte dies jedoch immer ab. Seine Chefs setzten sich von Beginn an tatkräftig dafür ein, dass Daouda in Deutschland bleiben kann. Aufgrund seiner hervorragenden schulischen und beruflichen Leistungen möchte die Firma "Steup" ihn gerne als Angestellten, auch nach seiner Ausbildung weiter beschäftigen.
Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf, entgegen der Forderungen der zuständigen Ausländerbehörde, eine Ausbildungsduldung erteilte, reichte ebendiese Viersener Ausländerbehörde Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen gab das Oberverwaltungsgericht Münster der Ausländerbehörde Recht, was zur Folge hatte , dass die Ausbildungsduldung verweigert wurde und Daouda somit seine Ausbildung zum 18.02.2021 beenden musste.
Im Februar 2021 wurde Daouda einer Expertenkommission aus Guinea vorgestellt, die ihm die formale Richtigkeit seiner Identität erneut zweifelsfrei bestätigte. Hierdurch sieht die Behörde nicht, wie vermutet werden könnte ein Argument um ihm den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu gewähren, sondern viel mehr den Grund seine Abschiebung schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Am 18. März stellte die Viersener Ausländerbehörde eine Grenzübertritts-Bescheinigung aus, die eine sofortige Ausreise bis zum 12.04.2021 verlangt.
Selbst das Angebot seines Ausbildungsbetriebes, alle anfallenden Kosten für den weiteren Aufenthalt von Daouda komplett zu tragen, konnte an der Entscheidung der Behörde nichts ändern.
Auf Grund von diversen Aufrufen aus Reihen der Politik und Bevölkerung, sowie Berichterstattungen in Zeitung und Fernsehen, die sich für Daouda stark machten und über seine Situation berichteten, erteilte die Ausländerbehörde eine mündliche Zusage, dass er bis zu seiner Zwischenprüfung im Juni in Deutschland bleiben dürfe. Eine schriftliche Bewilligung hat es in dieser Hinsicht bisher nicht gegeben.
Danach müsse er "freiwillig" ausreisen um die Möglichkeit zu haben ein Arbeitsvisum zu beantragen, mit dem er auf ''legalem'' Wege erneut nach Deutschland einreisen könne. Nur so hätte er die Chance in den nächsten Jahren wieder in Deutschland leben zu können.

Begründung

Eine Zwischenprüfung ist keine abgeschlossene Berufsausbildung und wird Dauoda nach seiner geplanten Ausreise im Juni wohl keine positiven Auswirkungen auf seine Perspektive in Guinea bieten.
Wir fordern, dass Daouda Guilavogui seine Ausbildung als Anlagenmechaniker beenden darf.
Außerdem sollte er auch dauerhaft die Möglichkeit bekommen sein Leben, welches er sich in Deutschland seit 7 Jahren erkämpft hat, hier weiterführen zu können.
Daouda hat schnell die deutsche Sprache gelernt, war von Beginn an motiviert und engagiert eine Ausbildungsstelle zu finden, ist laut Aussage seines Ausbildungsbetriebes äußerst zuverlässig, begabt und zudem einer der Klassenbesten. Nach seiner Ausbildung stünde ihm eine Anstellung in dem Betrieb in Aussicht, wodurch er keinerlei finanzielle ''Belastung'' für den Staat darstellen würde.
Obwohl für uns persönlich, auch ohne die genannten Aspekte, das Handeln der Behörden menschenunwürdig wäre, sehen wir, gerade weil all diese Gegebenheiten erfüllt werden, absolut keinen Grund warum Dauoda nicht weiterhin in Deutschland leben sollte.
https://mg-heute.de/jusos-lehnen-abschiebung-von-daouda-guilavogui-strikt-ab/
https://www1.wdr.de/nachrichten/viersen-azubi-handwerk-abschiebung-100.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.04.2021
Petition endet: 16.06.2021
Region: Viersen
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.

Formalrechtlich mag es keinen Asylgrund geben. Es geht hier aber nicht darum, dass Herrn Guilavogui Asyl gewährt werden soll, sondern darum, eine Duldung zu erwirken. Und dafür gibt es sehr wohl gute Argumente. Zum Beispiel, dass er ganz offensichtlich eine Bereicherung für das Unternehmen darstellt, in dem er arbeitet. Wenn wir es nicht schaffen, engagierte und talentierte Menschen in diesem Land zu halten, dann sieht unsere Zukunft düster aus.

Er ist aus Guinea mangels Perspektive und weil er keine familiären Bindungen hatte, "geflohen". Richtigerweise wurde sein Asylantrag abgelehnt und letztlich auch die Klage für die Ausbildungsduldung. Sie können das Gerichtsurteil nicht nachvollziehen? Lesen Sie einfach die Begründung des Urteils! Nur weil Sie anderer Meinung sind und möchten, dass der Guineer bleibt, heißt das noch nicht, dass es auch so kommen muss. Er hat keinen Asylgrund....also, warum sollte er dann hierbleiben können? Wohl eher nicht!

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