53 Unterschriften
Petition richtet sich an: Arbeitsgericht Stuttgart
Im Kündigungsschutzverfahren des Arbeitsgerichts Stuttgart 6 Ca 1355/24 habe ich mehrere Befangenheitsanträge (Ablehnungsgesuch) beim Arbeitsgericht Stuttgart eingereicht. Alle meine Befangenheitsanträge waren begründet.
Die Ablehnungsgesuche allerdings wurden bisher ohne eine stattgefundene sachliche Untersuchung vom Arbeitsgericht Stuttgart abgelehnt. Dies entspricht nicht dem Grundstein des Rechtstaates, denn jeder Bürger in Deutschland hat das Grundrecht auf einen neutralen Richter. Durch diese Handlung des Arbeitsgerichts Stuttgart wird das Grundprinzip des Rechtsstaates gem. Art 97 Abs 1 GG nicht eingehalten, wonach jeder Bürger das Grundrecht auf ein neutrales Gericht hat.
Begründung
Diese Petition ist für jeden Bürger aus Stuttgart und der umliegenden Region wichtig. Auf Grund der Tatsache, dass das Arbeitsgericht Stuttgart bisher die sachliche Untersung der Befangenheitsanträge der Frau Svetlana Kuzmina nicht unternommen hat, besteht hier die Gefahr, dass das Art. 97 Abs. 1 verletzt ist. Deswegen müssen hierzu die Ermittlungsarbeiten gestartet werden.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.03.2025
Petition endet:
17.09.2025
Region:
Baden-Württemberg
Kategorie:
Bürgerrechte
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Debatte
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Ich kann zwar nicht einschätzen, ob die Befangenheitsanträge begründet sind, da Petitionstext und Begründung der Petition keinen Hinweis auf die Gründe enthalten, weswegen die Petentin die Richter*innen im genannten Verfahren für befangen hält.
Dennoch unterschreibe ich, da ich es für einen der wichtigsten rechtsstaatlichen Grundsätze halte, dass alle Richter*innen in bezug auf den jeweiligen Verfahrensgegenstand und die beteiligten Parteien unbedingt neutral sein müssen und nur dem Gesetz und dem Souverän (d.h. in einer Republik wie unserer dem Volk im Sinne der Gesamtheit aller Staatsangehörigen) verpflichtet sein dürfen und müssen. Davon darf (wie von einigen anderen unabdingbaren Grundsätzen) auf keinen Fall abgewichen werden.
Also, das bedeutet, ich will mit meiner Unterschrift ein Zeichen setzen, für wie wichtig ich die Einhaltung dieses Grundsatzes halte, jedoch ohne eine Aussage dazu treffen zu können, ob die Petentin mit ihrem auf den Einzelfall bezogenen Anliegen Recht hat oder nicht.
Mir geht es darum, dass die Befangenheitsanträge nochmals sorgfältig geprüft werden und eine den dabei festgestellt werdenden Tatsachen entsprechende Entscheidung getroffen wird.