3.011 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: 90522 Stadt Oberasbach
Für der Erhalt der beliebten und weit über den Landkreis Fürth hinaus bekannten UNTERASBACHER KÄRWA
Und so soll es auch bleiben - "Hopfen und Malz und die Unterasbacher Kärwa - Gott erhalt´s"
Begründung
Der Kärwa drohen kürzere Betriebszeiten, eine Verlegung oder sogar deren ersatzlose Streichung aufgrund von Klagen eines Anwohners über fehlende Lärmschutzauflagen!
Mehr Infos hier im Interview mit dem Initiator der Petition:
Unterasbacher leben Tradition und lieben ihre Kärwa seit Generation. Die im Juli jedes Jahr mit ihrem 1.000 Mann Festzelt in Eigenregie der Stammtischgesellschaft Unterasbach und ihren rund 240 Mitgliedern durchgeführte Kärwa auf der extra dafür vorgesehenen Festwiese ist dabei für fünf Tage der Nabel von Oberasbach! Manche sagen auch der "Welt".
"Die rasche Entwicklung des technischen Fortschritts in den letzten Jahrzehnten ging auch am Menschen und seinen Lebensgewohnheiten nicht ohne Spuren vorbei. Hektik, Stress, Konsumzwang, fehlende innere Ruhe und wachsender Abstand zu seinem Nächsten sowie steigende Vereinsamung ist der Preis dafür, dass man durch immer modernere Technik von der direkten Anteilnahme seines Mitmenschen unabhängig geworden ist." - Leitsatz der Gründungsmitglieder der Stammtischgesellschaft Unterasbach im Jahre 1952-
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.03.2018
Petition endet:
21.06.2018
Region:
Oberasbach
Kategorie:
Kultur
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 22.06.2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Ich dachte immer, dass Gemeinwohl vor Einzelwohl geht. Nur weil jemand wohin zieht, wo es ihm an 4 Tagen/Jahr nicht gefällt, sehe ich keine Veranlassung etwas zu ändern. Anders wäre es, wenn sich in der Umgebung die Lärmsituation im Laufe der Jahre negativ verändert und man konnte nicht damit rechnen. Dann hat man vermutlich das Recht zu beschweren. Dies ist aber, so wie ich verstanden habe, im vorliegenden Fall nicht gegeben. Es wäre schön, wenn die Kirchweih in ihrer jetzigen Form von unserem neuen Oberasbacher Mitbürger akzeptiert / toleriert / am besten mitgefeiert würde.
Noch kein CONTRA Argument.