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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: An die politischen Verantwortlichen, insbesondere die Koalitionsparteien von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus sowie SPD und die Linke im Brandenburger Landtag,
Freie in den RBB-Personalrat
Wir die Unterzeichner fordern die politischen Verantwortlichen, insbesondere die Koalitionsparteien von SPD und CDU in Berlin sowie SPD und die Linke in Brandenburg auf, sich endlich für die Rechte freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb einzusetzen. Wir fordern die Politiker auf, die anstehende Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen, damit Freie im rbb endlich auch durch den Personalrat vertreten werden, wie dies in anderen Rundfunkanstalten etwa beim Saarländischen Rundfunk, dem HR, WDR, Radio Bremen, dem ZDF und demnächst auch dem SWR selbstverständlich ist.
Im rbb arbeiten neben den rund 1800 Festangestellten fast eben so viele feste Freie (§12a Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen TvaäP). Sie arbeiten programmgestaltend gemeinsam mit Festangestellten in gemischten Redaktionen und Teams, freie Kameraleute, Cutter, Tontechniker, MAZ-Ingenieure, Redakteure, Autoren und Realisatoren. Es ist längst nicht mehr nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Kolleginnen und Kollegen nicht die gleichen Vertretungsrechte haben sollten wie die Festangestellten und nicht auch durch den Personalrat vertreten werden können.
Diese nicht nachzuvollziehende Benachteiligung und Diskriminierung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb muss endlich beendet werden!
Anlehnend an die Regelungen in anderen Anstalten, insbesondere orientiert am Wortlaut des für den WDR geltenden LPersVG Nordrhein-Westfalens, schlagen wir deshalb folgende sinngemäße Ergänzung in §34 des rbb-Staatsvertrages vor:
"Abweichend von § 4 BPersVG gelten als Beschäftigte im rbb auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 12a Tarifvertragsgesetz."
Alternativ könnte grundsätzlich die Geltung des PersVG Berlin für den rbb festgelegt werden, hier müsste dann entsprechend der Geltungsbereich auf die arbeitnehmerähnlichen Personen erweitert werden.
Damit würde der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich der rbb nicht vom Trend einer Vertretung der „arbeitnehmerähnlichen Freien“ in immer mehr öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abkoppelt.
Begründung
Doch bislang sind Freie im rbb nur Mitarbeiter Zweiter Klasse. Es besteht immer noch im rbb eine Schieflage:
Bis heute gibt es im rbb für Freie keine rechtsverbindliche Vertretung, die die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen kontrolliert und in Konfliktfällen eingreifen könnte, etwa bei Fragen der Ruhezeiten, Regelungen zur Arbeitszeit, Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz. In Konfliktfällen sind Freie nahezu ungeschützt, sei es bei der Ausübung ihrer Interessenvertretung oder auch bei Meinungsäußerungen im Betrieb. Für die freien Kolleginnen und Kollegen können solche Konflikte existenzbedrohend sein. Mangelnde Wertschätzung der freien Kolleginnen und Kollegen durch die Vorgesetzten ist ein regelmäßiger Kritikpunkt im rbb. Freie sind von den monatlichen Dienstbesprechungen ausgeschlossen. Pläne, Betriebsteile per Video zu überwachen, Produktionsweisen multimedial auszurichten, eine Welle abzuschaffen, ein neues Fernsehstudio zu errichten oder die Bewachung des Betriebsgeländes durch Zäune statt Wachpersonal zu ersetzen, gehen festangestellte und freie Mitarbeitende gleichermaßen etwas an. Freie haben aber keine Gelegenheit, ihre Interessen in vertraulicher Sitzung vorzubringen. Sie haben kein Anrecht, dieselben Informationen zum gleichen Zeitpunkt wie Festangestellte zu erhalten. Freie haben kein Recht darauf, die Antworten der Geschäftsleitung zu hören. Es ist leicht zu verstehen, dass sich eine innerbetriebliche Kultur des „Verstehens“ und des „Vertrauens“ so nur schwer ausbilden kann. Freie sind von der Personalversammlung ausgeschlossen. Sozialangelegenheiten sowie Fragen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden für Freie nicht erörtert. Freie genießen im rbb keinerlei Informationsrecht. Freie werden durch das Arbeitszeitgesetz und Dienstvereinbarungen im rbb zur Verteilung der Arbeitszeit nicht geschützt. Es gibt keine Instanz, die überwacht, ob die gesetzlichen Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn am nächsten Tag auch bei freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingehalten werden. Die Einhaltung geplanter Pausenzeiten werden bei Freien nicht überprüft. Die Dienstplanung von Freien wird von keiner unabhängigen Instanz geprüft, ob gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse bei der Gestaltung ihrer Dienstplanung eingehalten werden. So schreibt es das Arbeitsschutzgesetz aber zwingend vor. Schwangere freie Mitarbeiterinnen mit Beschäftigungsverbot erhalten keine Lohnfortzahlung wie sie Festangestellten nach dem Mutterschutzgesetz zusteht.
Die Schwerbehindertenvertrauensfrau darf die Interessen von Freien nur vertreten, wenn das Haus ihr dies gestattet oder eine Regelung gleichzeitig auch Feste betrifft („Freie im Schlepptau“). Schwerbehinderte Feste haben Sonderrechte, etwa bei der Entlastung von Schichtarbeit, sie haben zusätzliche Urlaubstage und stehen unter besonderem Schutz, wenn es um die Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz geht. Diese Schutzrechte stehen Freien mit Behinderung nicht zu. Freie haben keinen institutionalisierten Schutz vor Mobbing oder sexueller Belästigung. Gesetzliche Beteiligungsrechte bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen von Freien gibt es nicht.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.02.2013
Petition endet:
10.05.2013
Region:
Berlin-Brandenburg
Kategorie:
Medien
Debatte
Eine kritische Begleitung der Gebührenzahler ist gut. Gerade viele engagierte Feste und Freie an der Basis wollen einen besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nur müssen sie dafür auch einen fairen gesetzlichen Rahmen erhalten, etwa, dass die Freien auch im Personalrat vertreten sind! Dafür können dann auch die Gebührenzahler und das Wahlvolk votieren und kämpfen.
Wenden Sie sich bitte im Jobcenter an den Fallbetreuer Ihres Vertrauens. Der ÖRR mit seinen Mafiamethoden wird demnächst geschlossen.