Frau Schwesig: Zwillinge sind 2 Kinder! Eltern sollten für jedes Kind Elterngeld erhalten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Bundesministerin für Familie Frau Schwesig

1.264 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Frau Bundesministerin für Familie Frau Schwesig

Für jedes Kind einer Mehrlingsgeburt bis 31.12.2014 hatten die Eltern jeweils einen Elterngeldanspruch. Für alle Mehrlingsgeburten ab 01.01.2015 gilt dies nicht mehr. Eltern haben nur noch einen Elterngeldanspruch für das erstgeborene Kind und für jedes weitere Mehrlingskind erhalten sie einen Zuschlag in Höhe von 300€ (vgl.: https://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html)..) Es wird nicht ersichtlich, warum dies geändert wurde. Mehrlingseltern dürfen gegenüber anderen Eltern mit mehreren Kindern nicht benachteiligt werden! Vor dem Hintergrund des Grundgesetzes, in dem es in Artikel 3 heißt: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.", möchten wir darauf verweisen, dass dies eine gesetzliche Ungleichbehandlung ist. Daher unsere Forderung für eine Gesetzesänderung in Bezug auf das Elterngeld: Eltern haben für jedes Kind einer Mehrlingsgeburt Anspruch auf Elterngeld, welches über 14 Monate x Anzahl der Kinder bezogen werden kann.

Begründung

Als werdende Eltern von Zwillingen haben wir uns mit dem Thema Elterngeld auseinandergesetzt. Es traf uns wie ein Schlag. Warum haben wir nur das Anrecht auf Elterngeld für das erstgeborene Kind? Ist das andere Kind nicht das gleiche Wert? Bekämen wir 2 Kinder mit einem Abstand von 2 Jahren, hätten wir Anspruch auf 28 Monate Elterngeld. Darin sehen wir eine enorme Benachteiligung. Ist es für Deutschland nicht erstrebenswert, wenn viele Kinder geboren werden? Die Regierung betont immer wieder, dass die Geburtenrate sinkt, die Bevölkerung immer älter wird und dass Familien unterstützt werden müssen. Ich sehe in dem Elterngeldanspruch für Eltern von Mehrlingen keine besondere Unterstützung. Alleine mit Zwillingen liegt eine Frau über der durchschnittlichen Geburtenrate von 1,4 Kindern pro Frau. Bekommen Familien also 2 Kinder oder mehr, egal ob Mehrlinge oder nacheinander, müsste dies sogar belohnt werden. Denn es hilft, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Bekäme man mit einem gewissen Abstand voneinander 2 einzelne Kinder, steht jedem dieser Kinder, durch das zur Verfügung gestellte Elterngeld, im ersten Jahr eine 1:1 Betreuung zu. Warum sollten Zwillinge in diesem Punkt benachteiligt werden? Warum können nicht Vater und Mutter für jeweils 1 Kind Elterngeld beantragen? So wäre die 1:1 Betreuung im ersten Jahr gewährleistet. Eltern von Mehrlingen stehen vor großen finanziellen Hürden. Alles muss gleichzeitig doppelt angeschafft werden (Autositze, Kinderbetten, Kleidung, Wiegen, Tragetaschen etc.). Bekäme man Kinder nacheinander, kann man Angeschafftes wieder verwenden und hat damit nur die halben Kosten. Bekommen Eltern Zwillinge, wird höchstwahrscheinlich auch ein neues, entsprechend großes Auto benötigt. Dies will auch finanziert werden, ggf. auch über die Zeit, in der man Elterngeld bezieht hinweg. Dies ist eine große Belastung, wenn man das Elterngeld, welches einem nach aktueller Gesetzeslage zusteht über 2 Jahre hinweg bezieht. Mit der Unterschrift dieser Petition stimmen Sie für die gleichberechtigte Förderung aller Geburten in Deutschland und eine Gleichstellung aller Familien und den darin geboren Kindern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.09.2015
Petition endet: 15.03.2016
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

Elternzeit doppelt Rentenzeit doppelt Überhaupt sollte die Eltern alles doppelt bekommen.

ELTERNgeld, nicht KINDERgeld. Die Zeitspanne der Arbeitsfreistellung und damit des Einkommensausfalls bleibt bei Mehrlingsgeburten unverändert. Das Elterngeld soll ein Ausgleich der Einkommenseinbußen sein. Und bei Mehrlingsgeburten ruht trotzdem vorübergehend nur ein Arbeitsverhältnis und nicht mehrere.

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