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Petition richtet sich an: RAT DER STADT DÜSSELDORF - Durchschriftlich an: Parteien in der Stadt Düsseldorf (Bündnis90/die Grünen; CDU; Die Linke; FDP; Freie Wähler, Piratenpartei; SPD; u.a.); Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Unterzeichner fordern den RAT DER STADT DÜSSELDORF auf, im Rahmen seiner sozialen Verantwortung als öffentlicher Anteilseigner in der Gesellschafterversammlung und/oder dem Aufsichtsrat der FLUGHAFEN DÜSSELDORF GMBH (FDG) zusammen mit den Arbeitnehmervertretern einen Gesellschafter- und/oder Aufsichtsrats-Beschluss herbei zu führen, der betriebsbedingte Kündigungen von Beschäftigten der FLUGHAFEN DÜSSELDORF GROUNDHANDLING GMBH (FDGHG) dauerhaft und belastbar ausschließt. Die Rechtssicherheit dieses Kündigungsschutzes sowie der Existenzsicherung der FDGHG ist z. B. mittels Abschluss bzw. Verlängerung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen FDG und FDGHG herbei zu führen.
Begründung
Der Flughafen Düsseldorf gehört zu 50 % der STADT DÜSSELDORF, 50 % sind im Besitz privater Anteilseigner (30 % HOCHTIEF-AirPort; 20 % Aer Rianta PLC). In 2004 wurde eine 100%ige Tochtergesellschaft für die Flugzeugabfertigung gegründet (FDGHG), in die diejenigen Beschäftigten wechseln mussten, die vorher für die Muttergesellschaft Flugzeugabfertigung betrieben. Mit diesem Wechsel waren eine Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit sowie unmittelbare und mittelbare Einbußen beim Einkommen verbunden. Diese Zugeständnisse machten die betroffenen Arbeitnehmer, um Ihre Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern. Die FDGHG hat heute noch ca. 780 Beschäftigte (Einzugsgebiet bis ca. 80 km um den Flughafen), z. Z. ebenfalls eingesetzte Leiharbeitnehmer (ca. 120 täglich) nicht mitgerechnet. Nach Planung der Geschäftsführung werden aufgrund der Änderung der grundsätzlichen Unternehmenspolitik spätestens Anfang 2014 möglicherweise betriebsbedingte Kündigungen in einer Größenordnung von ca. 160 (Best-Case) bis ca. 330 (Worst-Case) anstehen. Bei dieser Berechnung sind die von der Geschäftsführung geplanten ca. 150 Übernahmen von FDGHG-Beschäftigten in andere Konzern-Unternehmen schon berücksichtigt. Für die bisher zusätzlich eingesetzten Leiharbeitnehmer entfällt voraussichtlich schon 2013 die Beschäftigung in der FDGHG ebenfalls. Begründet wird diese „Verschlankung“ der FDGHG und die möglichen betriebsbedingten Kündigungen mit dem Wegfall von Abfertigungsverträgen zwischen der FDGHG und diversen Luftverkehrsgesellschaften sowie folgend der Entscheidung des Konzerns, anders als in der Vergangenheit die FDGHG in erster Linie unter Renditegesichtspunkten und nicht im Sinne der Beschäftigungssicherung der Alt-Mitarbeiter zu betreiben. Eine Weiterbeschäftigung aller FDGHG-Beschäftigten zumindest im Flughafen-Konzern wäre aber durchaus möglich, wenn eben diese Beschäftigungssicherung in der Konzernpolitik wieder in den Vordergrund gerückt würde. So könnten z.B. weitere Vertragsabschlüsse bzw. -verlängerungen mit Luftverkehrsgesellschaften, gerade weil die FDGHG eine durchweg anerkannte und immer wieder von den Vertragspartnern gelobte Qualität abliefert, erreicht werden. Hierzu müssen diese Verträge in Zukunft jedoch nicht allein unter Renditegesichtspunkten, sondern vielmehr in einer „Mischkalkulation“ zwischen Renditeerwartung und Notwendigkeit (zur Gewährleistung des möglichst produktiven Einsatzes des vorhandenen FDGHG-Personals) selektiert und abgeschlossen werden. Selbst wenn danach noch (in jedem Fall geringere) Verluste in der FDGHG verblieben, würden diese für den Konzern Flughafen Düsseldorf GmbH keine Bedrohung darstellen, wie die Geschäftsergebnisse der „Jobmaschine Flughafen Düsseldorf“ (Titel in Presseberichten) aus den Jahren 2004-2011 beweisen (siehe Anhang). Auch für die Zukunft werden positive Geschäftsergebnisse in ähnlicher Größenordnung prognostiziert. Eine Sicherung der Existenzfähigkeit der FDGHG und der Erhalt aller Beschäftigungsverhältnisse mindestens der FDGHG-Mitarbeiter ist durch Abschluss bzw. Verlängerung des entsprechenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen FDG und FDGHG also möglich und zumutbar. Gerade in Wahrnehmung der sozialen Verantwortung gegenüber langjährigen und verdienten Arbeitnehmern ist ein solches Vorgehen, zusätzlich zur möglichen Verschiebung von FDGHG-Mitarbeitern im Konzern, unvermeidlich. Andernfalls wären, bedingt durch das hohe Lebensalter (Durchschnitt ca. 47 Jahre) sowie die lange Betriebszugehörigkeit (durchschnittlich über 20 Jahre) der meisten FDGHG-Beschäftigten die Chancen auf Vermittlung im Arbeitsmarkt und Vermeidung von Arbeitslosigkeit nach einer betriebsbedingten Kündigung vermutlich sehr gering bzw. nicht vorhanden. Nicht zu vergessen, dass viele der nun bedrohten FDGHG-Beschäftigten auch diejenigen waren, die den Flughafen Düsseldorf nach der verheerenden Brandkatastrophe im Jahre 1996 innerhalb kürzester Zeit wieder „zum Laufen“ gebracht haben. Bisher lehnen sowohl Geschäftsführung wie auch Gesellschafter einen verbindlichen und endgültigen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen ab. Darum fordern die Unterzeichner ein unzweideutiges Bekenntnis gerade der Stadt Düsseldorf zu Ihrer sozialen Verantwortung als Anteilseigner eines wirtschaftlich gesunden und leistungsfähigen Flughafens im Sinne der Arbeitnehmer der FDGHG. BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNGEN MÜSSEN DAUERHAFT UND BELASTBAR AUSGESCHLOSSEN WERDEN.
Anhang: Geschäftsergebnisse Flughafen Düsseldorf Jahr/ Jahresüberschuss/ Bilanzgewinn 2004/ 3.133.708,56 €/ 38.575.385,62 € 2005/ 10.719.266,91 €/ 43.087.015,89 € 2006/ 20.149.008,04 €/ 53.813.529,34 € 2007/ 40.757.940,91 €/ 74.725.739,84 € 2008/ 38.816.922,34 €/ 80.999.375,23 € 2009/ 38.117.353,55 €/ 80.506.001,52 € 2010/ 57.080.620,29 €/ 54.978.069,07 € 2011/ 42.498.966,91 €/ 42.462.451,78 € Quelle: Geschäftsberichte der FDG; siehe https://www.hochtief.de/hochtief/605.jhtml
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.10.2012
Petition endet:
15.01.2013
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
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Informationen zur FDGHG
am 10.06.2013Die weitere Entwicklung der FDGHG wird dokumentiert auf www.Wir-sind-FDGHG.de
Übrigens: Die Bodenverkehrsdienste aller deutschen Verkehrsflughäfen brauchen Ihre Hilfe!
Näheres auf www.Soziales-Europa-Ja.de
Dort können Sie den Initiativantrag im Deutschen Bundestag unterzeichnen und gleichzeitig am Politiker-Ranking teilnehmen. -
Bitte unterstützen Sie auch folgende Petition gegen die BVD-Liberalisierungspläne der EU:
www.openpetition.de/petition/online/gegen-lohn-und-sozialdumping-bei-den-bodenverkehrsdiensten
Achtung, diese Petition hat nur noch eine Laufzeit von knapp 3 Tagen!
Zur Veranschaulichung der Zielrichtung nachfolgend das Schreiben des Betriebsrates des Frankfurter Flughafens, welches mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde:
--- Zitat Anfang ---
Online-Petition gegen Sozial- & Lohndumping!
Erheben auch Sie Ihre Stimme mit Ihrer Unterschrift.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Am 16. April soll über den faulen Kompromissvorschlag zur Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste im EU-Parlament endgültig abgestimmt werden. Sollte... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 15.02.2013Die Petition wurde am 14.02.2013 an den Rat der Stadt Düsseldorf zugestellt.
Debatte
Kann mich erinnern dass es vor einigen Jahren ähnliche Probleme in den Seehäfen gab. Letztendlich hat ein EU weiter Hafenarbeiterstreik diesen "Visionen" jäh ein Ende bereitet. Hier in FRA gibt die gleichen Probleme alles was zählt ist Geld bzw der Aktienkurs und wenn es über Leichen geht. Gleichzeitig steigen frech die Gehälter der Manager ins Uferlose.Fordere das Verbot der "Leiharbeit", und weg mit Parasiten wie Ryanair und Ähnliche. Hoffe bei Euch in DUS geht alles gut aus. Grüße aus FRA
Vor allem: durch die SPD sollten keine weiteren Steuergelder vergeudet werden, die SPD hat mit der WestLB schon viel zuviel finanziellen Schaden angerichtet (zig Milliarden EUR). Falls sich der Flughafen nicht trägt, können die Fluggäste ja nach Köln-Bonn ausweichen?! Arbeitsverträge dürfen natürlich nur so gekündigt werden wie es der Arbeitnehmer vereinbart hat: Wer z.B im Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist stehen hat kann sich darauf berufen.