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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Petitionsausschuss Europaparlament
Wir sind Bürger und Bürgerinnen Deutschlands und anderer europäischer Staaten. Wir fordern die Einführung von Volksabstimmungen bei allen grundlegenden politischen Fragen auf Bundes- und Landesebene in der Bundesrepublik Deutschland und allen anderen Staaten Europas. Wir appellieren an die Verantwortlichen der Europäischen Union (EU), die nachfolgend genannten Reform-Forderungen ernst zu nehmen und in die Tat umsetzen. Falls dies nicht geschieht, fordern wir nach der Volksabstimmung über den Brexit in Großbritannien auch Volksabstimmungen in Deutschland und anderen EU-Staaten über den Verbleib oder Austritt aus der Europäischen Union. Wir treten ein gegen die Entmündigung von rund 500 Millionen EU-Bürgern in dieser entscheidend wichtigen Frage.
Dafür treten wir ein:
Wir befürworten ein Europa der freien Völker in Freundschaft, Frieden und gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit. Jeder Staat soll politisch, wirtschaftlich und juristisch über sich selbst bestimmen können. Wir lehnen den Brüsseler EU-Zentralismus ab, der immer deutlichere Züge einer Diktatur entwickelt.
Wir treten entschieden ein für die Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit in Europa. Wir lehnen alle Gesetze und Maßnahmen (insbesondere Antidiskriminierungsgesetze) ab, die diese Freiheit in irgendeiner Weise beschränken.
Wir stehen zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und vergleichbare Gesetze in anderen europäischen Staaten. Wir sind dankbar für die dort verankerten Freiheitsrechte und den Gottesbezug. Wir wenden uns dagegen, dass das deutsche Recht durch ein Europarecht auf atheistischer Grundlage und ohne wirkliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger verdrängt wird.
Wir begrüßen und unterstützen den besonderen Schutz der Ehe (Ehe zwischen einem Mann und einer Frau) und der Familie, wie er etwa in Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes verankert ist. Wir lehnen die Auflösung dieses Schutzes durch die Gender-Ideologie (Behauptung einer grenzenlosen „Gleichheit“ einer angeblichen Vielzahl von Geschlechtern) im EU-Reformvertrag (Art. 2) ab.
Wir treten ein für die Erhaltung des Friedens, eine Armee allein zu Verteidigungszwecken und Abrüstung bis zu dem Maß, dass die Verteidigung des eigenen Landes gegen Angriffe gesichert ist. Wir lehnen eine darüber hinausgehende Aufrüstung, Verbesserung militärischer Fähigkeiten und Kampfeinsätze ab, wie sie der EU-Reformvertrag (Artikel 42 und 43) propagiert.
Wir befürworten eine stärkere Kontrolle der EU-Regierenden durch das demokratisch gewählte Europaparlament. Wir fordern die Abschaffung des von Prof. Schachtschneider u.a. so genannten „EU-Ermächtigungsgesetzes“ (Art. 48), das es der EU-Führung ermöglicht, sich selbst immer mehr Zuständigkeiten einzuräumen.
Wir treten ein für die Freiheit jeder Bürgerin und jedes Bürgers, nach den Gesetzen ihres eigenen Landes beurteilt und gerichtet zu werden. Wir begrüßen die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass ein Deutscher nicht an das Ausland ausgeliefert werden darf (gemäß Art. 16 GG) und ähnliche Entscheidungen in anderen europäischen Staaten. Diese Entscheidung darf nicht durch den europäischen Haftbefehl ausgehöhlt werden.
Wir verteidigen den Schutz und die Würde des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Bereits das ungeborene Kind ist eine individuelle menschliche Person, ebenso der behinderte, kranke oder alte Mensch. Wir lehnen eine Unterscheidung zwischen „Mensch“ und „Person“ ab, weil jeder Mensch von der Zeugung bis zum natürlichen Tod eine durch das Gesetz zu schützende Person ist.
Wir treten dafür ein, dass Christen in Europa die gleichen Freiheitsrechte behalten wie andere Menschen, auch zur Mission und Evangelisation im öffentlichen Raum. Wir warnen vor einer Christenverfolgung in Europa unter dem Deckmantel des „Fundamentalismus“- oder „Diskriminierungs“-Vorwurfs. Wir warnen vor einer zunehmenden Islamisierung unseres Kontinents und treten ein gegen die Zulassung der Scharia in Europa. Wir setzen uns ein für die Erhaltung christlicher Werte und die Liebe zu Gott und unseren Mitmenschen.
YouTube: Diktatur Europa. Interviews mit Dr. Lothar Gassmann und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider: https://www.youtube.com/watch?v=HkM9Aukolvs Prof. Schachtschneider: Der Lissabonner Vertrag: der Weg in die EU-Diktatur https://www.youtube.com/watch?v=-2OsrpzbwqQ
Begründung
Der EU-Beitritt wurde in den meisten Staaten Europas ohne Volksabstimmung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg von den Regierenden beschlossen. Nur in den wenigsten Staaten wurde die Bevölkerung befragt, ob sie der EU beitreten will. In Staaten wie Frankreich und den Niederlanden wurde die Bevölkerung zwar befragt, aber nach dem „Nein“ des Volkes zur EU-Verfassung im Jahr 2005 wurde der „Vertrag von Lissabon“ als Quasi-Verfassungsvertrag verabschiedet und ohne weitere Volksbefragung verbindlich gemacht. Volksabstimmungen über den EU-Beitritt müssen deshalb in allen EU-Ländern, in denen sie bisher nicht erfolgt sind oder in denen das Volk übergangen wurde, nachgeholt werden. Nur so sieht wahre Demokratie aus.
Alle wesentlichen Entscheidungen in der EU wurden zentralisiert. Die meisten Gesetze kommen inzwischen aus Brüssel und nicht von den nationalen Regierungen und Parlamenten. Die Bevölkerung in den einzelnen Staaten und die nationalen Parlamente haben kaum Möglichkeiten, auf die laufende europäische Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Gelegentliche Wahlen und das mit hohen Hürden versehene Petitionsrecht können daran nur wenig ändern. Die EU hat sich in entscheidenden Bereichen von Politik, Wirtschaft und Justiz de facto eine Totalermächtigung eingeräumt. Das muss anders werden. Die Bevölkerung in den einzelnen Staaten muss gemäß dem Schweizer Modell über wichtige politische Entscheidungen per Abstimmung befragt werden. Der Brüsseler Zentralismus muss abgeschafft, zumindest aber wesentlich beschränkt und stärkerer demokratischer Kontrolle unterstellt werden als bisher. Die Einzelstaaten müssen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip möglichst viele Rechte behalten und zurückbekommen.
Die Bundesrepublik Deutschland büßt ihre Souveränität immer mehr ein, ebenso die anderen der EU angeschlossenen Staaten. Das Recht der einzelnen Staaten (z.B. das deutsche Grundgesetz) wird zunehmend vom „Europarecht“ verdrängt. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht soll nach dem Willen der EU-Regierenden entscheidende Kompetenzen an den Europäischen Gerichtshof abgeben. Das darf so nicht weitergehen. Die Souveränität der einzelnen Staaten ist zu bewahren, auch auf dem Gebiet der Rechtsprechung.
Die Völker in Europa nehmen die zentralistische EU immer mehr als "diktatorischen Begrenzer von Freiheit und Demokratie" wahr, da aus Brüssel überwiegend Verbote und Einschränkungen für die Bürger und Nationen kommen (z.B. wiederholte Vertragsbrüche zu „Maastricht“, „Schengen“ und „Dublin“; Spardiktate; steuerfinanzierte Rettungspakete für marode Staatskassen, Banken und Unternehmen; perspektivlose europäische Migranten- und Flüchtlingspolitik; ungenügende Bekämpfung der ausufernden Kriminalität; TTIP; CETA usw.). Das ärgert die Menschen an der EU, fördert das Misstrauen und macht die EU zunehmend unattraktiv. Gesetze und Beschlüsse zu solchen maßgeblichen Fragen dürfen hingegen nicht gegen den Willen der europäischen Bevölkerung von oben herab verordnet werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger jedes Staates sind per Volksabstimmung in die Entscheidungsfindung und Gesetzgebung mit einzubeziehen.
Die EU-Politik kann – insbesondere durch ihre „Nichtdiskriminierungs“-Klausel und ihren fehlenden Gottesbezug - eine Einschränkung der Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit zur Folge haben. Die Präambel und die Grundwerte-Definition des EU-Verfassungsvertrags stehen in wesentlichen Punkten im Gegensatz zum christlichen Glauben und könnten – besonders im Blick auf die „Nichtdiskriminierungs“-Klausel – im schlimmsten Fall eine Christenverfolgung in Europa herbeiführen. Davor ist deutlich zu warnen. Der Gottesbezug ist in der Präambel zu ergänzen, christliche Werte sind zu garantieren und zu sichern. Minderheiten sind zu schützen, aber deren Schutz darf nicht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Verfolgung Andersdenkender nach sich ziehen.
1 http://www.eu-info.de/europa/eu-vertraege/EU-Verfassung/
2 http://bit.ly/volksabstimmung-schweiz
4 http://www.ead.de/arbeitskreise/religionsfreiheit/nachrichten/einzelansicht/article/europa-gegen-diskriminierung-von-christen.html
http://l-gassmann.de/diktatur-europa
Literaturhinweise:
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist, 2012, 384 Seiten Souveränität. Grundlegung einer Allgemeinen Souveränitätslehre. Ein Beitrag zum deutschen Staats- und Völkerrecht, Berlin 2015, 597 Seiten
Dr. Lothar Gassmann: Europa – das wiedererstehende Römische Reich, Lage, 2. Aufl. 2006, 62 Seiten Diktatur Europa? Was darf man in Europa noch sagen?, Lage, 3. Aufl. 2009, 80 Seiten Europäische Union – das Ende der Freiheit? Was steht wirklich im Lissabonner Vertrag?, Steinhagen 2013, 20 Seiten (mit Europa-Resolution)
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.06.2016
Petition endet:
29.12.2016
Region:
Europäische Union
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Folgende Nachricht haben wir von openpetition bekommen:
"Petitionen, die unsere Qualitätsanforderungen für Petitionen nicht erfüllen, werden nicht öffentlich gelistet.
Forderung ist nicht konsistent. Es ist nicht klar erkennbar, wer hinter dem "wir" steckt. Der Petent fordert, dass das Volk befragt wird, gibt aber gleichzeitig vor, wofür das Volk steht: Beispielsweise gegen Abtreibung, gegen homosexuelle Gleichstellung bezüglich Ehe, gegen Sterbehilfe, gegen Islamisierung, für eine stärkere Verankerung des Christentums per Gesetz, etc."
Aus aktuellem Anlass wird die Petition auf einer anderen Plattform neu gestartet. Siehe Link:
www.citizengo.org/de/signit/35523/view -
Änderungen an der Petition
am 30.06.2016 -
Änderungen an der Petition
am 30.06.2016
Debatte
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