Erweiterung des NRW Verbotsantrages gegen die NPD um die Landesverbände NRW der SPD und der Grünen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag NRW
2 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Verbotsantrag gegen die NPD wg. des Verdachtes der Verfassungswidrigkeit soll um die Landesverbände NRW der SPD und der Grünen erweitert werden, Hilfsweise soll ein eigenständiger Antrag für ein Verbot dieser Landesverbände gestellt werden.

Begründung

Für den Antrag eines Verbotes der NPD hat die Landesregierung bzw. der Innenminister mehrmals öffentlich vorgetragen, dass die NPD mit ihren Äußerungen und Handlungen ihre Verfassungswidrigkeit mehrfach belegt hat. Diese Erkenntnisse hätten z.T. durch den Einsatz von sog. V-Männern gewonnen werden können.

Ein verfassungswidriges Handeln ist der NPD nach meiner Erkenntnis gerichtlich noch nicht nachgewiesen worden.

Die Rot-Grüne Landesregierung hat bis heute schon drei verfassungswidrige Gesetze (Haushalte) beschlossen. Zumindest bei den beiden letzten Haushalten muss man von vorsätzlichem Verhalten ausgehen.

Nunmehr steht das Gesetz zur Besoldungsanpassung für die Beamten zur Beschlussfassung an, welches nach Auffassung der zur Expertenanhörung eingeladenen Fachleute wiederum gegen die Verfassung verstößt.

Gleichwohl lässt die Rot-Grüne Regierung sich nicht beirren und beabsichtigt die Verabschiedung, womit dann, wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, das vierte verfassungswidrige Gesetz beschlossen worden wäre.

Ein derartiges Verhalten lässt auf ein gestörtes Verhältnis der Rot-Grünen Landesregierung und der sie tragenden Parteien, SPD, Grüne, zur Verfassung des Landes NRW schließen. Parteien, die unsere Verfassung nicht respektieren, haben im öffentlichen Leben jede Berechtigung verloren, normensetzend tätig zu sein.

Ich bin kein Freund der NPD und beabsichtige auch nicht einer zu werden, aber wenn dort der Verdacht der Verfassungswidrigkeit ausreicht um ein Verbotsverfahren zu beantragen, muss dann, wenn der Verfassungsbruch durch Parteien mehrfach bestätigt wurde, erst recht ein Verbot beantragt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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