458 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Kultusministerium
Wir fordern:
- Umgehende genaue und verbindliche Definition von Distanzunterricht seitens des Kultusministeriums: z.B. “Distanzunterricht ist die Vermittlung von neuen Lerninhalten ausschließlich durch die Lehrkräfte und immer interaktiv, also mit der Möglichkeit der Kinder, umgehend Fragen stellen zu können”. Hierbei sollte die Videokonferenz präferiert werden. Das Anbieten von Lehrvideos mit nachfolgender interaktiver Nachbereitung in einer Videokonferenz durch die Lehrkraft kann als Alternative angesehen werden.
- Begrenzung des Arbeitsaufwands für Lehrkräfte: Datenschutzrechtlich unbedenkliche Dienste sollten vom Kultusministerium benannt werden und Vordrucke zum Verteilen an die Eltern bereitgestellt werden, inklusive Einverständniserklärung. Ferner sollte vom Kultusministerium ein einheitliches Vorgehen benannt werden im Falle nicht erreichbarer Familien.
- Verbindliche Festlegung der Distanzunterrichtsqualitätsstandards, die als Voraussetzung vorhanden sein müssen, um - Leistungsnachweise durchführen zu können.
- Sicherstellung der Ergebnissicherung des Unterrichts als Voraussetzung für Leistungsnachweise egal welcher Art vor Durchführung derselben.
Begründung
Mangels fehlender Vorgaben des Kultusministeriums kann und muss jede Schule den Begriff “Distanzunterricht” nach eigenen Vorstellungen auslegen. Dadurch entstehen nicht nur erheblich größere Ungleichheiten als zwischen den Präsenzunterrichten, sondern manche Modelle nehmen die Eltern als Hilfslehrkräfte in die Pflicht.
Dies ist mit der parallelen Forderung nach Homeoffice nicht vereinbar.
Eine qualitativ hochwertige Beschulung der Kinder mit Vermittlung neuer Lerninhalte kann von den mehrheitlich nicht pädagogisch ausgebildeten Eltern trotz größter Bemühungen nur unzureichend geleistet werden.
Daher fordern wir eine klare Definition bzw. Rahmensetzung seitens des Kultusministeriums über die Merkmale von Distanzunterricht, auch wenn diese den Schulen individuellen Spielraum lassen (sollen). Insbesondere wenn im Distanzunterricht Bewertungen vorgenommen werden dürfen/sollen, muss es dafür klare Vorgaben geben, wie sie ja für den Präsenzunterricht auch bestehen.
Gleichzeitig muss aber auch gewährleistet werden, dass Schulleitungen nicht völlig überzogene Forderungen gegenüber den Lehrkräften erheben können. Lehrer*innen dürfen nicht durch gleichzeitig zu haltenden Distanzunterricht und den Einsatz in der Notbetreuung doppelt belastet werden oder mit sonstigen nicht zielführenden Zusatzaufgaben über Gebühr in Anspruch genommen werden.
Zudem sollte das Kultusministerium umgehend den Arbeitsaufwand für die Schulleitungen und Lehrkräfte begrenzen. Datenschutzrechtlich unbedenkliche Dienste sollten vom Kultusministerium benannt werden und Vordrucke zum Verteilen an die Eltern bereitgestellt werden, inklusive Einverständniserklärung. Ein einheitliches Vorgehen im Falle nicht erreichbarer Familien sollte vom Kultusministerium festgelegt werden. Eine Beschulung gerade auch schwer erreichbarer Kinder ist immens wichtig.
Nichterreichbarkeit kann ein Hinweis auf Kindswohlgefährdung sein. Es sollte daher schnellstmöglich ein einheitliches Vorgehen festgelegt werden, um die Beschulung und das Wohlergehen dieser Kinder sicherzustellen. Diese Aufgabe kann aus Zeitkapazitätsgründen nicht zuverlässig von den Lehrkräften wahrgenommen werden.
Positivbeispielsammlungen, staatlich (z.B. https://www.distanzunterricht.bayern.de/best-practice-beispiele/) oder von Eltern organisiert (z.B. http://geb.musin.de/coronavirus-und-schule/ideenvielfalt-an-unseren-grundschulen/), dienen als große Unterstützung.
Dennoch sollten vor allem bearbeitbare und von allen Schulen nutzbare Vorlagen für Wochenpläne, Checklisten, Lerntagebücher, Arbeitsblätter etc. zentral vom Kultusministerium oder vom ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) bereitgestellt werden. Vielfach könnte der Arbeitsaufwand der Pädagogen so deutlich gesenkt und die Arbeitszeit so für den eigentlichen Unterricht eingesetzt werden.
Viele Lehrkräfte haben selbst Kinder zu betreuen und wir Eltern sind gerade jetzt darauf angewiesen, dass motivierte und engagierte Lehrkräfte unseren Kindern bestmöglich den Lehrstoff vermitteln und nicht unnötig zusätzlich belastet werden.
Bitte haben Sie hierbei auch Kinder von Lehrkräften im Blickfeld.
Es braucht abschließend bei der Vermittlung von neuen Lehrinhalten eine verbindliche und adäquate Ergebnissicherung, wie sie in allen Didaktiklehrwerken essentiell beschrieben wird, auch beim Distanzunterricht, insbesondere bevor eine Leistungserhebung erfolgt.
Bitte unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie aktiv mit, die Distanzunterrichtssituation für alle Beteiligten zu verbessern!
IHRE PETITIONSINITIATOREN:
Fabian Ellroth, Stellv. Vorsitzender, GEB GS Kempten
Safiye Ilhan, Stellv. Vorsitzende, GEB GS Rosenheim
Thomas Ort, Vorsitzender, GEB GS/MS Würzburg
Dr. Anita Störmann, Stellv. Vorsitzende, GEB GS München
Bettina Toptchiyski, GEB GS Rosenheim
Rolf Völler, GEB GS Fürth
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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