Einkommensteuer - Steuerfreibetrag für Kapitalertragssteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

116 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

116 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge beschließen, das der Steuerfreibetrag für Kapitalertragsteuer von 801 Euro / 1602 Euro auf mindestens 10.000 Euro / 20.000 Euro erhöht wird.

Begründung

Sparanlagen sind schon mit der Einkommensteuer versteuert. Die derzeitige Besteuerung der Kapitalerträge über 801 Euro / 1602 Euro führt dazu, das immer mehr Geld ins Ausland abfliest und so dem Staat ein großer Schaden entsteht. Der Finanzstandort Deutschland existiert schon lange nicht mehr. Immer mehr kapitalstarke Personen verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland. Namen möchte ich hier nicht nennen. Die können regelmäßig in der Presse nachgelesen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, das die Raffgier der Politiker jeden Staat zu Grunde richtet. Es sei nur an die DDR erinnert.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.12.2008
Sammlung endet: 04.03.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Volkhard Uetz Einkommensteuer Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung Mit der Petition soll eine Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Kapitalertragsteuer
    von 801/1.602 auf mindestens 10.000/20.000 erreicht werden. Zu der öffentlichen Petition gingen 116 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträge
    ein. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Sparanlagen
    bereits mit der Einkommensteuer versteuert seien. Die derzeitige Besteuerung der
    Kapitalerträge über 801/1.602 führe dazu, dass immer mehr Geld ins Ausland ab-
    fließe und so dem Staat ein großer Schaden entstehe. Der Finanzstandort Deutsch-
    land existiere schon lange nicht mehr. Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt verwiesen. Der Petitionsausschuss kommt in seiner parlamentarischen Prüfung unter Berück-
    sichtigung einer zu der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums
    der Finanzen (BMF) zu folgendem Ergebnis: Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden der Sparer-Freibetrag und der Wer-
    bungskosten-Pauschbetrag zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Der Spa-

    rer-Pauschbetrag beträgt 801 für Ledige bzw. 1.602 für Verheiratete. Die Abgel-
    tungsteuer fällt nur dann an, wenn der Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Mit dem
    Pauschbetrag werden typische Werbungskosten berücksichtigt. Zudem hat die ganz
    überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen geringere Werbungskosten als 800 .
    Lediglich bei Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen fällt im Durchschnitt ein höhe-
    rer Werbungskostenbetrag an. Diese Steuerpflichtigen profitieren aber bereits von
    dem proportionalen Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25%. Ohne die Pauschalierung
    des Werbungskostenbetrages verpufft der durch die Einführung der Abgeltungsteuer
    angestrebte
    Vereinfachungseffekt.
    Denn
    dann
    würde
    eine
    Vielzahl
    der
    Steuerpflichtigen eine Steuererklärung abgeben und durch das Finanzamt die Steuer
    auf die Kapitalerträge festsetzen lassen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde dem zunehmenden Geldtransfer ins
    Ausland entgegen getreten und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deut-
    schen Finanzplätze verbessert. In Zeiten des freien Kapitalverkehrs und des techni-
    schen Fortschritts, welcher einen sekundenschnellen Kapitaltransfer rund um den
    Globus ermöglicht, werden steuerliche Rahmenbedingungen bei der Wahl des Ka-
    pitalstandortes oftmals zur entscheidenden Größe. Die Anonymität der Anleger und
    ein niedriger Steuersatz für Kapitalerträge sind mithin wichtige Schlüssel zum wirt-
    schaftlichen Erfolg eines Finanzplatzes. Dies haben auch viele europäische Staaten
    erkannt und bereits definitive Abgeltungsteuern auf niedrigem Niveau eingeführt.
    Deutschland hat sich dieser Entwicklung nunmehr angeschlossen. Nach den vorangegangenen Darlegungen sieht der Petitionsausschuss keinen An-
    lass für ein parlamentarisches Tätigwerden. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsver-
    fahren abzuschließen.

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