11 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Wirtschaftsministerium
Unternehmen müssen nachweisen, dass Sie die Corona Soforthilfe auch benötigt haben. Hierzu dürfen Sie allerdings nicht die Personalkosten heranziehen, obwohl viele Unternehmenszweige personalintensiv sind.
Gefordert wird, dass die Personalkosten zur Berechnung des Liquiditätsengpasses herangezogen werden dürfen, da es Kosten sind, die wirklich entstanden sind.
Begründung
Viele Unternehmen haben versucht, während der Corona Krise ihren Betrieb aufrecht zu halten und alternative Lösungen zur Kurzarbeit zu finden. Somit fielen bei diesen Betrieben auch Personalkosten an, die diese zu stemmen haben.
Allerdings dürfen diese beim Berechnungsbogen des Liquiditätsengpasses nicht mit angegeben werden, obwohl sie angefallen sind (und auch durch Lohnabrechnungen bestätigt werden können).
Somit werden Unternehmen, die versucht haben, die Krise eigenständig zu meistern nun schlechter gestellt als Unternehmen, die direkt auf staatliche Hilfe wie u.a. Kurzarbeitergeld zurück gegriffen haben. So wird ein falsches Signal in der Gesellschaft gesetzt. Und so werden einige Unternehmen durch die Rückforderung von Soforthilfe, die tatsächlich dringend benötigt wurde, nachträglich in die Insolvenz getrieben.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
14.07.2020
Petition endet:
13.09.2020
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Wirtschaft
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 14.09.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.