Wirtschaft

Einbezug der Personalkosten beim Nachweis der Erfordernis der Corona Soforthilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Wirtschaftsministerium

11 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

11 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Wirtschaftsministerium

Unternehmen müssen nachweisen, dass Sie die Corona Soforthilfe auch benötigt haben. Hierzu dürfen Sie allerdings nicht die Personalkosten heranziehen, obwohl viele Unternehmenszweige personalintensiv sind.

Gefordert wird, dass die Personalkosten zur Berechnung des Liquiditätsengpasses herangezogen werden dürfen, da es Kosten sind, die wirklich entstanden sind.

Begründung

Viele Unternehmen haben versucht, während der Corona Krise ihren Betrieb aufrecht zu halten und alternative Lösungen zur Kurzarbeit zu finden. Somit fielen bei diesen Betrieben auch Personalkosten an, die diese zu stemmen haben.

Allerdings dürfen diese beim Berechnungsbogen des Liquiditätsengpasses nicht mit angegeben werden, obwohl sie angefallen sind (und auch durch Lohnabrechnungen bestätigt werden können).

Somit werden Unternehmen, die versucht haben, die Krise eigenständig zu meistern nun schlechter gestellt als Unternehmen, die direkt auf staatliche Hilfe wie u.a. Kurzarbeitergeld zurück gegriffen haben. So wird ein falsches Signal in der Gesellschaft gesetzt. Und so werden einige Unternehmen durch die Rückforderung von Soforthilfe, die tatsächlich dringend benötigt wurde, nachträglich in die Insolvenz getrieben.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.07.2020
Petition endet: 13.09.2020
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Wirtschaft

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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