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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Rat der Stadt Köln
Petition nach Artikel 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:
„Die Stadt Köln möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Runden Tisch zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen und Gemeindeebene einberufen .
Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.“
Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
Mitglied werden kann jeder Einwohner der Gemeinde ab 18 Jahren. Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder. Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag. Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag. Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet. Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss. Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.
Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.
Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung - entstehen.
Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.
Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt für die Gemeinde kostenneutral möglich.
Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau durch die Gemeinde selbst sowie die Abgabe durch die Gemeinde oder über Apotheken denkbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Jaimie Grund i.A der Piraten Köln
Begründung
Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem auch Mafia und Hells Angels aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Die Strafverfolgung ist für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen. Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum. Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt. Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen. Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern. Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.
Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."
Über den §3 kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Ebenso besitzen ca. 150 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Köln wären dies 39951 bzw. 19463 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 10244 Personen.
Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 1.024.373 Bürger unserer Gemeinde 12,29 Millionen Euro jährlich, während laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen statistisch nur 379,02 Tausend Euro in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Kommune sollte eine Vereinbarung mit dem Land anstreben, um an den Einsparungen bei den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt zu werden.
Köln hat alleine bei den Genusskonsumenten das Potenzial für 97 bis 200 Cannabis Social Clubs. Für jeden dieser Clubs ist eine halbe zusätzliche Stelle für die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote mit eingeplant, dies entspricht einer zusätzlichen Investition in diesem Bereich in Höhe von 3,9 Millionen bis 8 Millionen Euro – ohne dass die Gemeinde einen Euro mehr ausgeben muss.
Die Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. ¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.
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Petition gestartet:
10.03.2014
Petition endet:
09.06.2014
Region:
Köln
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
am 10.03.2014
Debatte
Es wird die ganze Zeit nur über Hanf als "Droge" gesprochen. Eine legalisierung der PFLANZE hätte auch enorme Vorteile für beispielsweise die Bauindustrie (Dämm und Baustoffe), Kleiderproduktion, Papierproduktion usw. Auch als Brennstoff ist sie hervorragend geeignet. Durch ihre Schädlings- und Keimresistenz sowie ihr sehr schnelles wachsen könnten viele Hektar Wald geschützt werden. Ohne den Einsatz lästiger Pestizide und Ähnlichem. Ganz abgesehen davon, dass Hanf über Jahrtausende lang eine angesehene und geschätzte Nutzpflanze darstellte.. Bis sie 1971 verboten wurde...
Cannabiskonsumenten können eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Die psychische Abhängigkeit stellt bei Drogen jedoch allgemein das größere Problem dar. Bei der Bindung an die Droge spielen psychische bzw. psychosoziale Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise ein konsumierendes Umfeld.